Beschlussvorlage - 0915/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen gemäß § 37 GO NRWhier: Festsetzung der Mittel nach § 37 Abs. 3 GO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.01.2005
|
Sachverhalt
§ 37 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck eines Teiles der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel allein entscheiden können. Damit wird der Rat im Rahmen seines Budgetrechtes verpflichtet, den Bezirksvertretungen Haushaltsmittel ohne Zweckbestimmung zur Verfügung zu stellen.
Durch
Beschluss des Rates vom 01.03.2001 wurde ab dem Haushaltsjahr 2001 der
kommunalpolitischen Bedeutung der Bezirksvertretungen für ihre Stadtteile durch
Kompetenzerweiterung und zweckbestimmter Etaterhöhung Rechnung getragen.
Die Etaterhöhung erfolgte durch eine Verlagerung von Haushaltsmitteln innerhalb des Gesamtetats, wobei die bisherigen sachlichen Zweckbestimm-ungen ausdrücklich weiterhin bestehen bleiben.
Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
BV
|
BV
|
BV
Hohenlimburg |
BV
|
BV
|
|
Vereinsförderung |
2.370 |
1.527 |
1.394 |
1.186 |
1.192 |
|
Unterhaltung/
|
|
|
|
|
|
|
Bauunterhaltung |
26.075 |
16.795 |
15.339 |
13.038 |
13.115 |
|
Stadtwerbung |
7.902 |
5.090 |
4.648 |
3.951 |
3.974 |
|
Schulwegsicherung |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
|
Gesamt |
59.151 |
40.591 |
37.677 |
33.077 |
33.230 |
Die
Verteilung der Mittel orientiert sich an der Einwohnerzahl, der Fläche der
Bezirke sowie der besonderen Bedeutung der kulturellen Stadtteilarbeit der
Bezirke.
Diese
Mittel stehen im Haushaltsjahr 2005 wieder in voller Höhe zur Verfügung.
In
seiner Sitzung am 25.04.2002 hat der Rat aufgrund der angespannten
Haushaltslage und den damit verbundenen Konsolidierungszwängen die Kürzung der
zur freien Verfügung stehenden Bezirksvertretungsmittel von 61.355 Euro auf
49.000 Euro beschlossen.
Es
wird vorgeschlagen, die Mittel auch für das Haushaltsjahr 2005 in dieser Höhe
zur Verfügung zu stellen.
Der
Rat der Stadt wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
