Mitteilung - 0560/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Aufnahme von Investitionskrediten durch die Bezirksregierung Arnsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Anhörung
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09.06.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Mit
Verfügung vom 26.05.2011 hat die Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme von
Investitionskrediten für das Haushaltsjahr 2011 genehmigt. Die Verfügung ist
beigefügt.
Genehmigt wurde die Kreditaufnahme für
rentierliche Kredite in Höhe von
640.000 €.
Ferner wurde im Rahmen einer
Ausnahmeregelung genehmigt, die geplanten Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen in Höhe von 4.250.000 € zur Finanzierung von nicht
bewilligten Kreditaufnahmen zu nutzen.
Beantragt
wurden ursprünglich Kreditaufnahmen in Höhe von 10.115.042 €
(rentierlicher Anteil: 640.700 €;
unrentierlicher Anteil: 9.474.342 €). Der "unrentierliche"
Kreditanteil enthielt eine geplante Kreditaufnahme für die
Bahnhofshinterfahrung von 5.437.100 €.
Bei
der Festlegung der Kreditaufnahme wurde durch die Bezirksregierung
berücksichtigt, dass die Mittelbedarfe für die Realisierung der
Bahnhofshinterfahrung für 2011 anzupassen waren. Der Kreditbedarf reduzierte
sich auf rund 1.215.000 € (minus 4.222.100 €)
Die
Aufrechnung der Bezirksregierung (Seite 2 der Verfügung) ergibt einen nicht
durch Kredite gedeckten Investitionssaldo von 1.234.664 €. Der Saldo
berücksichtigt die genehmigte Nutzung der Einzahlungen aus Veräußerungen von
Sachanlagen in Höhe von 4.250.000 € zur Deckung der Investitionen. Der
Saldo ist nunmehr durch Einsparungen und durch Verzicht auf Maßnahmen zu
"erwirtschaften".
Derzeit
ergeben sich bereits Einsparungen in Höhe von 298.000 € durch den für
2011 nicht erforderlichen Eigenanteil für die Realisierung des Gewerbegebietes
Volmarsteiner Straße. Die komplette Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt
durch die HEG.
Die
Verwaltung wird durch konsequente Ausgabenbewirtschaftung unter Beachtung des §
82 GO (Regelungen zur Übergangswirtschaft) die Vorgabe der Bezirksregierung
einhalten.
Zusammenfassende
Details können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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