Beschlussvorlage - 0543/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt  den Bericht zum Sachstand „Kinderschutz in Hagen“ zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 1.12.2009, die in der Vorlage 0991/2009 dargestellten Maßnahmen zum „Kinderschutz“  im Austausch mit den freien Trägern auszuarbeiten und mit einem Finanzierungsplan zu versehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollten bis zum 30.4.2010 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.  Da es sich bei diesen Maßnahmen um freiwillige Leistungen der Kommune handelt, wurden der Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie die Überlegungen zum Überprüfen der Wirksamkeit im Sommer 2010 zunächst der Zukunftskommission in Arnsberg zur Beratung vorgelegt. Die Zukunftskommission lehnte im November 2010 den Ausbau und die Finanzierung der „präventiven und frühen Hilfen“  ab.

 

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 1.12.2009, die in der Vorlage 0991/2009 dargestellten Maßnahmen zum „Kinderschutz“  im Austausch mit den freien Trägern auszuarbeiten und mit einem Finanzierungsplan zu versehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollten bis zum 30.4.2010 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

Zwischen Januar und April 2010 wurden mehrere Abstimmungsgespräche mit betroffenen Trägervertretern durchgeführt und ein Maßnahmenkatalog sowie ein Finanzierungsplan erarbeitet. Da die Familienzentren eine zentrale Rolle im „Kinderschutz“ einnehmen sollten, erhielten diese in mehreren Arbeitskreissitzungen ebenfalls die Möglichkeit Vorschläge einzubringen.

Parallel dazu erfolgte im Februar 2010 eine erste Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten der erarbeiteten Maßnahmen für den Bereich der „präventiven und frühen Hilfen“ im Verwaltungsvorstand der Stadt Hagen.  Ergebnis dieser Erörterung war, dass die präventiven Hilfeformen zu den freiwilligen Leistungen zählen und der Zustimmung der Bezirksregierung bedürfen. Vor diesem Hintergrund entschied der Verwaltungsvorstand, der Bezirksregierung nicht nur einen Finanzierungsplan, sondern auch Überlegungen zum Wirksamkeitsnachweis der Hilfen anzubieten. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf einer möglichen Verringerung des Finanzvolumens im Bereich der  Erziehungshilfen.

Da sich die für Deutschland von Experten erstellten Berichte über Nachweise der Wirksamkeit von „frühen und präventiven Hilfen“ allerdings ausschließlich auf allgemeine Auswirkungen in Hinblick auf die Hilfeadressaten beziehen und  nicht konkret auf finanzielle Effekte bei den Erziehungshilfen, mussten für Hagen eigene Überlegungen zur Überprüfung der Wirksamkeit erarbeitet werden.

 

Zunächst erfolgte im Bereich der Erziehungshilfe eine Rückschau auf die Fälle aus dem Jahr 2009, um eine ungefähre Einschätzung der Einsatzmöglichkeiten von „frühen und präventiven Hilfen“ vor Erziehungshilfebeginn zu erhalten.

Die Jugendhilfeplanung führte des Weiteren im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) eine  Umfrage durch, in der der ASD alle Fälle aus dem Jahr 2009, in denen Familien mit Kindern zwischen null und drei Jahren durch Erziehungshilfemaßnahmen unterstützt wurden, nach Belastungsfaktoren in den Familien analysierte.  Diese Ergebnisse wurden mit den Einsatzmöglichkeiten der „frühen und präventiven Hilfen“ verglichen.

Im nächsten Schritt der Umfrage gab der ASD eine Einschätzung dazu ab, welche präventiven Angebote in den Stadtteilen und Sozialräumen benötigt werden, um Hilfen zur Erziehung vorzubeugen bzw. diese verkürzen zu können.

 

Aus diesen Daten resultierend, erfolgten Überlegungen, wie eine zukünftige Datenerfassung für den Wirksamkeitsnachweis aussehen könnte.

Da jedoch für den Nachweis der finanziellen Wirksamkeit weitergehende wissenschaftliche Vorgaben immer noch fehlen, sind nach wie vor spezielle Evaluationskriterien zu entwickeln.   Um eine wissenschaftlich fundierte Auswertung der Wirksamkeit zu erhalten, entstand deshalb die Überlegung, für den Aufbau der Wirksamkeitskriterien sowie deren Auswertung die Unterstützung Dritter wie einer Fachhochschule oder einem Fachinstitut zu suchen.

 

Im Sommer 2010  wurden der Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie die Überlegungen zum Überprüfen der Wirksamkeit der Zukunftskommission in Arnsberg zur Beratung vorgelegt.

Die Zukunftskommission lehnte im November 2010 den Ausbau und die Finanzierung der „präventiven und frühen Hilfen“  ab.  Vor einer möglichen Bewilligung der Finanzierung der „präventiven und frühen Hilfen“ erwartet die Zukunftskommission zunächst die Entwicklung eines veränderten Gesamtkonzeptes für den Bereich der Erziehungshilfe in Hagen.  Wie sich dieses Gesamtkonzept gestalten soll, wurde jedoch nicht aufgezeigt.  Zur Entwicklung des Konzeptes wollte die Zukunftskommission noch nähere Informationen und Materialen  zur Verfügung stellen. 

Bis heute sind diese Materialen bei der Stadt Hagen noch nicht eingegangen. Somit konnte mit dem Entwickeln eines Konzeptes für die Erziehungshilfen sowie mit den Aufbau bzw. Ausbau der   „präventiven und frühen Hilfen“  nicht begonnen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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28.06.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt  den Bericht zum Sachstand „Kinderschutz in

      Hagen“ zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss fordert den Rat der Stadt Hagen auf, unverzüglich mit

     dem Regierungspräsidenten in Kontakt zu treten, um die zeitnahe Umsetzung der

     geplanten und vorgeschlagenen Maßnahmen zu „präventiven frühen Hilfen“ zu

     realisieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

  14

Dagegen:

    0

Enthaltungen:

    0