Berichtsvorlage - 0536/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.06.2011
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.06.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Kooperationsvereinbarung
zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter
Begründung
Am
Die Kooperationsvereinbarung
bezieht sich auf das Konzept des Landes NRW zur Prävention von Kriminalität im
Kinder- und Jugendalter (siehe Anlage).
Ziel ist
es, das dauerhafte Abgleiten gefährdeter Kinder und Jugendlicher in die
Kriminalität zu verhindern.
Problemlage:
Jugendliche Intensivtäter mit hohem Gewaltpotenzial sind
in der Regel Jugendliche, die der Polizei schon früh im Kindesalter durch
mehrere Straftaten aufgefallen sind und bei denen ungünstige
Sozialisationsbedingungen und Lebensumstände vorliegen, die ein dauerhaftes
Abgleiten in die Kriminalität begünstigen.
Ziele:
Ziel des
Projektes ist es, Kindern und Jugendlichen, die mindestens eine rechtswidrige
Gewalttat oder schwere Eigentumsdelikte begangen haben und deren Lebensumstände
ungünstig sind, frühzeitige nachhaltige Hilfen in enger Abstimmung mit dem
Jugendamt anzubieten.
Ein
standardisiertes System zur Gefährdungsbewertung soll in Abstimmung mit dem
Jugendamt entwickelt werden. Eine intensive und kontinuierliche
Einzelfallbegleitung über das 14. Lebensjahr hinaus und eine bedarfsgerechte
Vermittlung von Hilfsangeboten zur Ergänzung der Arbeit des Jugendamtes soll
erfolgen.
Die
Fallkoordination wird mit Unterstützung einer speziellen Fachkraft,
(Sozialpädagoge / Psychologe mit Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe),
umgesetzt werden.
Die
Fachkraft hat u.a. die Aufgabe, die Erstellung eines Bedarfsprofiles für die
notwendige Unterstützung in Abstimmung mit dem Jugendamt zu realisieren.
Sie übernimmt
die Kontaktpflege mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten und vermittelt
Kompetenztrainings und weitere Hilfsangebote, die im Rahmen eines
Baukastensystems erstellt werden sollen
(z.B.:
konfrontative Pädagogik / Coolnesstraining und Anti-Gewalt-Training, soziale
Kompetenztrainings-, Sprach- und
Sportkurse).
Den Eltern
sollen Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, Sprachkurse und
Erziehungsberatung angeboten werden.
Das
Projekt wird durch Mittel des Innenministeriums NRW zunächst für die Dauer von
3 Jahren finanziert.
Das
Projekt wird als Modell in den Kommunen Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg,
Hagen, Köln, Rhein-Erft-Kreis und Wesel durchgeführt.
Start des
Projektes: 1. Juni 2011
Anlage
Kooperationsvereinbarung
Prävention von Kriminalität im Kinder- und Jugendalter vom 25.05.2011
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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637,5 kB
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