Beschlussvorlage - 0253/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die in der Begründung wiedergegebene Stellungnahme zum Leitungsvorhaben der Mark-E.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Planfeststellung zur Erneuerung von zwei 110 kV-Hochspannungsfreileitungen auf den Trassen Oege 1 / 2 und Lenne 2 / 3 zur Stellungnahme vor.

 

Begründung

 

Aus alters- und materialbedingten Gründen müssen zwei 110-kV-Hochspannungs-leitungen der Mark-E erneuert werden. Beide Leitungen sind aus dem Jahr 1936. Ein aktuelles Gutachten bescheinigt die Notwendigkeit einer Erneuerung aufgrund von Stahlversprödung.  Betroffen ist das Stadtgebiet von Hagen insbesondere durch die Leitung OEGE 1/2.

Diese Leitung verbindet auf einer Länge von 9,85 km das Umspannwerk Garenfeld mit dem Umspannwerk Oege. Von den vorhandenen 35 Masten werden 34 erneuert und ein Mast ertüchtigt. Die bisherigen Masten mit zwei Traversen und einer durchschnittlichen Höhe von rd. 34 m werden durch Masten mit drei Traversen und einer durchschnittlichen Höhe von 43,5 m ersetzt.

Die zweite Leitung LENNE 2/3 liegt fast ausschließlich auf Gebiet des Märkischen Kreises und verbindet das Umspannwerk Oege mit dem Umspannwerk Elverlingsen. Diese Leitung wird auf einer Länge von 1,8 km erneuert durch eine Erneuerung der Masten, der Beseilung und durch eine Erhöhung der Übertragungsleistung. Von den vorhandenen 9 Masten werden 7 ersetzt, 2 Masten entfallen. Auch hier werden die bisherigen Masten mit zwei Traversen durch Masten mit drei Traversen ersetzt. Die vorhandenen Masten weisen eine Bauhöhe von im Mittel rd. 27 m aus und die neuen Masthöhen betragen im Durchschnitt rd. 44,5 m.

Die Maßnahmen dienen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Netzgebiet der Enervie. Die Erhöhung der Übertragungsleistung der Leitung LENNE 2/3 dient darüber hinaus zu einer nachhaltigen Verbesserung der Stromaustauschkapazität zwischen dem Nord- und Südnetz der Enervie im Lastschwerpunkt Oege.

Der geplante Baubeginn ist der August 2011. Es sind folgende Bauabschnitte (ausgehend vom UW Garenfeld in Richtung Oege) geplant:

  1. Bauabschnitt: 3. Quartal 2011 bis 1. Quartal 2012
  2. Bauabschnitt: 2. bis 4. Quartal 2012
  3. Bauabschnitt: 1. bis 3. Quartal 2013

Die Baumaßnahme wird überwiegend in dem vorhandenen Schutzstreifen der alten 110-kV-Leitung durchgeführt. An einigen Stellen muss der Schutzstreifen geringfügig erweitert und die grundbuchliche Sicherung entsprechend ausgeweitet werden. Innerhalb des Leitungsschutzstreifens dürfen ohne vorherige Zustimmung durch die ENERVIE keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet werden. Der Höhenbewuchs von Bäumen und Sträuchern ist im Schutzstreifen zu begrenzen, damit Bestand und Betrieb der Leitung nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

 

Durch die Baumaßnahme werden Eingriffe in die Landschaft und den Naturhaushalt verursacht. Hierzu wurden ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet sowie eine Vorprüfung nach UVP-Gesetz durchgeführt.

 

Elektromagnetische Verträglichkeit

Bestandteil der Planungsunterlagen sind 11 Gutachten zu elektrischen und magnetischen Feldstärken der Hochspannungsleitung an kritischen Stellen der Erneuerungsmaßnahme im Abschnitt zwischen Garenfeld und Oege, die von der Mark-E in Auftrag gegeben wurden. Die 11 Gutachten kommen alle zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV uneingeschränkt eingehalten würden. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen seien demnach nicht erforderlich. Eine Beeinträchtigung oder Gefährdung für Menschen sei nach heutigem Erkenntnisstand auszuschließen.

 

Als genehmigungsrechtliche Voraussetzung wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Hierzu hat die Mark-E bei der Bezirksregierung Arnsberg einen entsprechenden Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Die Planunterlagen lagen ab dem 15.02. bis zum 14.03.11 im Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauordnung öffentlich aus.

 

Während der Offenlage wurden die Planungsunterlagen von einigen Bürgern insbesondere aus Hohenlimburg eingesehen. Es wurden jedoch keine Bedenken zur Niederschrift vorgetragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Bürger sich mit ihren Bedenken unmittelbar an die Bezirksregierung gewandt haben.

 

Die Stadt Hagen wurde aufgefordert, bis zum 14.03.11 zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Da der Rat erst am 12.05.2011 abschließend beschließt, hat die Verwaltung zur Fristwahrung die u. a. Stellungnahme vorbehaltlich der Entscheidungen der Ratsgremien abgegeben.

 

 

Stellungnahme der Stadt Hagen

 

Die Stadt Hagen gibt zu der geplanten Maßnahme folgende Hinweise und Anregungen:

 

Hinweise zur Erschließung

Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist es u.a. vorgesehen, die Mastanlagen abzubauen und durch neue Anlagen zu ersetzen. Die dort hin führenden öffentlichen Wege sind nicht dafür dimensioniert, entsprechende Achslasten durch Schwer-transporter aufzunehmen. Hierdurch ist es erforderlich, dass die Zuwegungen verbreitert und entsprechend verstärkt ausgebaut werden müssen. Dieses ist im Vorfeld durch entsprechende vertragliche Regelungen sicherzustellen. Sämtliche Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen. Dieses ist durch entsprechende Bürgschaften sicherzustellen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bauwerke des Radweges im Lennetal im Rahmen der Maßnahme nicht befahren werden dürfen.


 

Hinweise zu den Entwässerungsanlagen der SEH

Im Untersuchungskorridor der Hochspannungsleitung befinden sich öffentliche Entwässerungsanlagen der Stadtentwässerung Hagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatkanäle, Stutzen und Hausanschlüsse, bzw. Hausanschlusskanäle und Straßenentwässerungskanäle nicht dargestellt sind und für deren Lage keine Gewähr übernommen wird, sowie hydraulische und bauliche Belange nicht geprüft wurden.

 

Die in der Stellungnahme der Stadtentwässerung Hagen (siehe Anlage 1) aufgeführten Freiraumstreifen für die vorhandene Kanalisation, die sich im Bereich von ca. 40 m je links und rechts der Freileitungsachse befinden sind zu beachten. Die Maße beziehen sich auf das fertig gestellte Vorhaben und dürfen nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit der SEH unterschritten werden. Geplante Baukörper (z. B. Fundamente) dürfen den Kanal statisch nicht belasten. Baukörper sind grundsätzlich so zu gründen, dass der Lastabtragungswinkel unterhalb des Kanals verläuft.

Wird für die Erstellung des Vorhabens in den Freiraumstreifen eingegriffen, ist zu Lasten des Vorhabenträgers vor und nach Beendigung der Bauarbeiten eine Beweissicherung mittels Kanalfernaugenuntersuchung durchzuführen.

 

Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ist mit der SEH – Betrieb und Unterhaltung eine Abstimmung / Ortsbesichtigung u. a. zwecks Festlegung der genauen Leitungstrassen durchzuführen. Gegebenenfalls sind Sicherungsmaßnahmen festzulegen.

 

Hinweise zum Hochwasserschutz

Die Masten 2-9 liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Lenne. Rechtzeitig vor Baubeginn ist für die Errichtung und den Bauablauf eine Genehmigung gemäß § 113 Landeswassergesetz bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Nebenbestimmungen zur Baustelleneinrichtung und dem Bauablauf werden in der Genehmigung gemäß § 113 Landeswassergesetz festgeschrieben. Diese sind zu beachten.

 

Bedingt durch die Wasserrahmenrichtlinie ist es erforderlich den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer bis 2027 zu erreichen. Der Bereich in dem die o. g. Masten errichtet werden sollen, eignet sich aus Grundbesitzverhältnissen besonders dazu, die Lenne zu entfesseln. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Masten tief genug gegründet werden, so dass die Standsicherheit auch langfristig gesichert ist.

 

Hinweise zu Altlasten

Gemäß der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde (siehe Anlage 2) tangiert die Leitung Oege 1 / 2 zwei im Altlastenkataster der Stadt Hagen registrierte Altlasten-verdachtsflächen. Die sich daraus ergebenden und weitere Auflagen aus Sicht des Bodenschutztes sind in der Anlage aufgeführt.


 

Hinweise zum Immissionsschutz

In den Anträgen auf Planfeststellung oder Plangenehmigung muss für die Einwirkungsbereiche in Gebäuden oder auf Grundstücken für jeden Einzelfall der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV erbracht werden. Der Nachweis, dass die 26.BImSchV erfüllt ist, wurde für empfindliche Punkte der Trasse nachgewiesen. Aus Vorsorgegesichtspunkten wäre es wünschenswert, eine genaue Einzelfall-Untersuchung der elektromagnetischen Immissionen durchzuführen, wenn Wohngebiete näher als 100 Meter zu der Trasse gelegen sind und empfindliche Nutzungen betroffen sind.

 

Das berücksichtigt auch der Abstandserlass in Nordrhein-Westfalen (siehe Anlage 3). Hier wird ein Abstand zwischen 110 Kilovolt (kV)-Leitungen und der Wohnbebauung von 10 Metern empfohlen. Umgerechnet in magnetische Induktionswerte sind diese Werte strenger als die Bundes-Grenzwerte.

 

Hinweise zum Landschaftsschutz

Der Landschaftspflegerische Begleitplan enthält auf Seite 7, Abschnitt „Schutzstreifen“ einen Fehler. Der Unterpunkt „Mast 1 bis zur Lenne“ in der Auflistung  ist falsch und zu streichen. In der Bilanzierung erfolgte ebenfalls keine Berücksichtigung. Da es sich um einen Bereich im Naturschutzgebiet handelt, ist ein Hinweis auf die Korrektur im Genehmigungsbescheid aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde sinnvoll.

 

Die Festsetzungen im Landschaftspflegerische Begleitplan sowie im Artenschutz-rechtlichen Fachbeitrag sind inklusive einer ökologischen Baubegleitung als Bestandteil der Genehmigung festzusetzen. Alle Abweichungen von den Planungen sind im Vorfeld auch mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen (siehe Anlage 4).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2011 - Naturschutzbeirat

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04.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

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18.05.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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01.06.2011 - Umweltausschuss - vertagt

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08.06.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.07.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage mit dem folgenden Zusatz zu fassen:

 

Die Hochspannungsleitung ist im Sinne des Vogelschutzes mittels geeigneter Maßnahme optisch so zu markieren, dass sie von Zugvögeln Tag und Nacht wahrgenommen wird.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          1

 

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07.07.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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12.07.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die in der Begründung wiedergegebene Stellungnahme zum Leitungsvorhaben der Mark-E.

 

Die Hochspannungsleitung ist im Sinne des Vogelschutzes mittels geeigneter Maßnahmen optisch so zu markieren, dass sie von Zugvögeln Tag und Nacht wahrgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen