Beschlussvorlage - 0541/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Hauptversammlung der ENERVIE  -  Südwestfalen Energie und Wasser AG zu entsenden.

 

Er/Sie wird für die ordentliche Hauptversammlung beauftragt,

1.        den bereits durch den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss 2010 und Konzernabschluss 2010 zur Kenntnis zu nehmen,

2.        über die Verwendung des Jahresüberschusses entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden,

3.        den Vorstand zu entlasten,

4.        den Aufsichtsrat zu entlasten.

5.        als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, zu wählen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Die ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE), an der die Stadt Hagen mittelbar über die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH mit 42,654 % beteiligt ist, hält am 21.06.2010 ihre ordentliche Hauptversammlung ab.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und des Vorstandes hinsichtlich dieser Abschlüsse in der Hauptversammlung zuzustimmen.

 

 

 

Begründung

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der ENERVIE findet am Montag, 04. Juli 2011, um 17.00 Uhr im ARCADEON Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, Lennestr. 91, 58093 Hagen, statt.

 

Für diese Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen. Diese/r darf zwar Mitglied des Aufsichtsrates sein, allerdings darf er/sie bei dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates“ über seine/ihre Entlastung nicht mitstimmen (§ 136 Abs. 1 AktG).

 

Die Tagesordnung der ordentliche Hauptversammlung der ENERVIE umfasst folgende Punkte:

 

TOP 1                        Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Vorschlages für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrates

 

Begründung der Gesellschaft:

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2010 ist vom Aufsichtsrat am 16.05.2011 gebilligt worden. Er ist damit nach den aktienrechtlichen Vorschriften festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss 2010 ist vom Aufsichtsrat gebilligt worden.

 

 

 

 

 

TOP 2                        Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich auf 17.021.506,53 € belaufenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 wie folgt zu verwenden:

·      Ausschüttung einer Dividende von 17.000.000,00 € (rund 14,8 %) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 114.900.000,00 €

·      Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 21.506,53 €

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 1 und TOP 2:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Jahresabschluss 2010 und den Konzernabschluss 2010 zur Kenntnis zu nehmen und über die Verwendung des Jahresüberschusses wie vorgeschlagen zu beschließen. Die genaue Auswertung des Jahresabschlusses 2010 und des Konzernabschluss 2010 können der Vorlage 0542/2011 im nicht-öffentlichen Teil entnommen werden.

 

 

 

TOP 3                        Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

TOP 4                        Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 3 und TOP 4:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

 

 

TOP 5                        Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 der Südwestfalen Energie und Wasser AG die PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, zu wählen.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

09.06.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

Frau Petra Priester-Büdenbender

 

als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Hauptversammlung der ENERVIE  -  Südwestfalen Energie und Wasser AG zu entsenden.

 

Sie wird für die ordentliche Hauptversammlung beauftragt,

1.        den bereits durch den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss 2010 und Konzernabschluss 2010 zur Kenntnis zu nehmen,

2.        über die Verwendung des Jahresüberschusses entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden,

3.        den Vorstand zu entlasten,

4.        den Aufsichtsrat zu entlasten,

5.        als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, zu wählen,

6.        der Umsetzung des Transparenzgesetzes in Form der Satzungsänderung zuzustimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen