Beschlussvorlage - 0540/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Gesellschaft voranzutreiben. Zu diesem Zweck sind folgende Schritte vorzubereiten:

-         Übertragung/Einbringung der städtischen Gesellschaftsanteile in den HVG-Konzern

-         Änderung des Gesellschaftsvertrages und Verlagerung zulässiger Aufgaben der heutigen Gesellschafterversammlung auf einen neu zu gründenden Aufsichtsrat

-         Beauftragung der HVG zur Prüfung der dargestellten Organisationsmodelle in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht

2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt,  für die StadthallenbetriebsGmbH die Position eines Hallenmanagers (mit Prokura) auszuschreiben und parallel das Findungsverfahren durch einen Personalberater begleiten zu lassen.

3. Der Rat ermächtigt den Haupt- und Finanzausschuss über die Besetzung der Stelle auf Basis des Ausschreibungsverfahrens zu entscheiden.

4. Mit dem Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers wird Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann zum nebenamtlichen Geschäftsführer bestellt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

In der letzten Sitzung der Beteiligungskommission am 26.05.2011 wurden verschiedene Modelle zur Weiterführung der GmbH bzw. für eine Nachfolgeregelung in der Geschäftsführung ausführlich erläutert (s. Anlage). Diese Modelle wurden im politischen Raum unterschiedlich bewertet. Es bestand aber Einigkeit, dass die Stadthallenbetriebs GmbH weiterentwickelt und optimiert werden soll.

 

Bis zur endgültigen Entscheidung über diese Modellüberlegungen muss die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sichergestellt werden.

Der bisherige Geschäftsführer der Stadthallenbetriebs GmbH ist im Rahmen einer Übergangsregelung nur noch bis zum 31.07.2011 als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig. Da kein weiterer Geschäftsführer bestellt ist, bedarf es kurzfristig einer Nachfolgeregelung, um die Gesellschaft nach diesem Zeitpunkt handlungsfähig zu halten.

Die Verwaltung hat in der Beteiligungskommission dargelegt, dass angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH und der erkennbaren organisatorischen Probleme in der Übergangszeit eine allein verantwortliche nebenamtliche Geschäftsführung nicht ausreicht. Die Gesellschaft bedarf in der jetzigen Lage auch angesichts der öffentlichen Diskussionen um den Fortbestand dringend einer wirtschaftlich verantwortlichen operativen Leitung in Vollzeit. Organisatorische Schwierigkeiten in der zweiten Leitungsebene der GmbH bestätigen dies.

 

Als Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, kurzfristig die Stelle eines/er Prokuristen/einer Prokuristin auszuschreiben. Die Stelle soll befristet werden. Die Geschäftsführung selbst soll nebenamtlich für einen Übergangszeitraum durch den Stadtkämmerer wahrgenommen werden.

 

Mit der Ausschreibung gesucht wird eine Persönlichkeit, die die eigenverantwortliche operative Leitung der Halle in inhaltlicher/konzeptioneller und wirtschaftlicher Hinsicht übernehmen kann.

Dem/Der Prokuristen/in würden dann auch die täglichen Kontroll- und Überwachungspflichten obliegen, da dies durch eine nebenamtliche Geschäftsführung nicht zu leisten ist.

Nach der Übergangszeit muss entschieden werden, ob der Prokurist/die Prokuristin die Aufgabe der hauptamtlichen Geschäftsführung übernimmt oder eine andere Lösung gefunden wird.

Im Rahmen der Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass derzeit Umstrukturierungen für die Gesellschaft diskutiert werden, die Auswirkungen auf den Kompetenzbereich haben können.

 

Neben der öffentlichen Ausschreibung der Stelle soll die Personalauswahl zusätzlich von einem Personalberater begleitet werden. Hierdurch sollen die Chancen erhöht werden, Personen mit entsprechenden Erfahrungen für die speziellen Anforderungen bei der Leitung einer Veranstaltungshalle zu finden.

 

Um ein stringentes betriebswirtschaftliches Controlling sicherzustellen, sollen die städtischen Geschäftsanteile in den HVG-Konzern eingebracht werden, um dort Synergien zu nutzen und eine Optimierung der Gesellschaft zu erreichen.

Mit der Einbringung sollen zulässige Aufgaben von der jetzigen Gesellschafterversammlung auf einen neu zu gründenden Aufsichtsrat übertragen werden, um die Entscheidungswege in der Gesellschaft zu optimieren. Hierzu bedarf es einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Punkte beschlussreif vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Weiterhin sollen die angesprochenen Modelle durch das Beteiligungscontrolling bei der HVG hinsichtlich der steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte geprüft werden. Auch darüber ist der Rat mit einem Entscheidungsvorschlag zu informieren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Gesellschaft voranzutreiben. Zu diesem Zweck sind folgende Schritte vorzubereiten:

-         Änderung des Gesellschaftsvertrages und Verlagerung zulässiger Aufgaben der heutigen Gesellschafterversammlung auf einen neu zu gründenden Aufsichtsrat

-         Beauftragung der HVG zur Prüfung der dargestellten Organisationsmodelle in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt,  für die StadthallenbetriebsGmbH die Position eines Geschäftsführers auszuschreiben und parallel das Findungsverfahren durch einen Personalberater begleiten zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen