Beschlussvorlage - 0532/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung der Satzung der Mark-E AG zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren entsprechend durchzuführen.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 die Umsetzung des Transparenzgesetzes bei den städtischen Beteiligungen beschlossen (siehe Vorlage 0552/2010).

 

Bei der ENERVIE  - Südwestfalen Energie und Wasser AG erfolgt die Umsetzung des Transparenzgesetzes durch die Änderung der Satzung, in die nachfolgender § 26 a eingefügt wird:

 

 

§ 26 a             Offenlegung der Bezüge von Organmitgliedern

 

(1)

Im Anhang zum Jahresabschluss sind die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuchs der Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Beirates jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 a) des Handelsgesetzbuches anzugeben.

Die individualisierte Ausweisungspflicht gemäß vorstehendem Satz gilt auch für:

a)        Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind,

b)        Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,

c)        während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und

d)        Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.

 

(2)

Bei Neuverträgen und Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen mit Mitgliedern des Vorstandes muss der entsprechende Vertrag eine Bestimmung enthalten, dass sich das Mitglied des Vorstands mit der Offenlegung der Bezüge gemäß Abs. 1 dieses Paragraphen einverstanden erklärt.

 

 

Die Änderung der Satzung ist nach Aussage der Bezirksregierung anzeigepflichtig nach § 115 GO NRW. Das Anzeigeverfahren wird von der Stadt Lüdenscheid federführend durchgeführt.

 

Der Aufsichtsrat der Mark-E AG hat in seiner Sitzung am 21.03.2011 der Hauptversammlung vorgeschlagen, den satzungsändernden Beschluss zu fassen.

 

 

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Beschlüsse

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09.06.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen