Beschlussvorlage - 0532/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Mark-E AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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09.06.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen
hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 die Umsetzung des Transparenzgesetzes bei
den städtischen Beteiligungen beschlossen (siehe Vorlage 0552/2010).
Bei der ENERVIE - Südwestfalen
Energie und Wasser AG erfolgt die Umsetzung des Transparenzgesetzes durch die
Änderung der Satzung, in die nachfolgender § 26 a eingefügt wird:
§ 26 a Offenlegung der Bezüge von
Organmitgliedern
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(1) |
Im Anhang zum Jahresabschluss sind die für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des
Handelsgesetzbuchs der Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des
Beirates jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung
die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter
Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 a) des
Handelsgesetzbuches anzugeben. Die individualisierte Ausweisungspflicht gemäß vorstehendem Satz gilt
auch für: a)
Leistungen,
die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind, b)
Leistungen,
die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der
Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten
Betrag, c)
während
des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und d)
Leistungen,
die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres
beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres
gewährt worden sind. |
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(2) |
Bei Neuverträgen und Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen mit
Mitgliedern des Vorstandes muss der entsprechende Vertrag eine Bestimmung
enthalten, dass sich das Mitglied des Vorstands mit der Offenlegung der
Bezüge gemäß Abs. 1 dieses Paragraphen einverstanden erklärt. |
Die Änderung der Satzung
ist nach Aussage der Bezirksregierung anzeigepflichtig nach § 115 GO NRW. Das
Anzeigeverfahren wird von der Stadt Lüdenscheid federführend durchgeführt.
Der Aufsichtsrat der Mark-E
AG hat in seiner Sitzung am 21.03.2011 der Hauptversammlung vorgeschlagen, den
satzungsändernden Beschluss zu fassen.
