Berichtsvorlage - 0514/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Jedem Kind ein Instrument" Programmteilnahme im Schuljahr 2011/2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 44 Max-Reger-Musikschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.06.2011
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Durchführung des Programms
„Jedem Kind ein Instrument“
Begründung
Mit
der Übersendung des Vertrags über die Durchführung des Programms „Jedem
Kind ein Instrument“ steht die Programmteilnahme der Stadt Hagen im
Schuljahr 2011/2012 zur Entscheidung an.
Gegenüber
dem Vorjahresschuljahr sind von der Stiftung einige Änderungen eingearbeitet
worden, die sowohl organisatorische als auch finanzielle Auswirkungen haben.
Problemstellung:
Finanzierungsvorbehalt
In
dem Vertrag über die Programmteilnahme im Schuljahr 2011/2012 wird in §4 (2)
die Finanzierungszusage für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.07.2012,
vorbehaltlich der Finanzierung durch entsprechende Landesmittel ausgesprochen.
Das bedeutet, dass lediglich die
Zuschüsse bis 31.12.2011 gesichert sind.
Reduzierung der Bezuschussung
Bereits
zum Schuljahr 2010/2011 wurde der Zuschuss zu den Lehrkraftkosten für das
1.Schuljahr von 61 € auf 59 € pro teilnehmendem Kind und für das
2.Schuljahr von 40 € auf 33 € pro Kind gesenkt. Für das Schuljahr
2011/2012 ist in §4 (1) Nr. 2 des Vertrages erneut eine Reduzierung der
Bezuschussung für das 2. Schuljahr von 33 € auf 31 € umgesetzt
worden.
Bei
dem Zuschuss zu den Anschaffungskosten der Instrumente ist der zuwendungsfähige
Durchschnittspreis von 350 € auf 250 € pro Instrument gesenkt
worden.
Aufnahmestopp
Im
Schuljahr 2011/2012 ist eine Aufnahme neuer Grundschulen aufgrund der
Landeshaushaltsproblematik nicht gestattet.
Einsatz der Lehrkräfte
Der
Einsatz der Lehrkräfte aus dem TVöD- Bereich gestaltet sich zunehmend problematisch, da die Konsolidierungsvorgaben
bereits zu einem erheblichen Personalabbau geführt haben und der vorhandene
Personalbestand die zumeist einseitige Nachfrage (Gitarre, Violine) nicht
decken kann.
Aus
diesem Grund ist bereits zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 der Honorarbereich
erheblich ausgeweitet worden, was zu einem erhöhten Honorarmittelbedarf in 2011
führt, der entsprechend durch -20- außerplanmäßig bereitgestellt werden muss,
sollte Jeki im Schuljahr 2011/2012 fortgeführt werden.
Für
bestimmte, besonders gefragte Instrumente gibt der Arbeitsmarkt kaum noch
Kapazitäten her, so dass selbst bei Freigabe entsprechender Mittel die Frage
offen bleibt, ob geeignete Honorarkräfte extern gefunden werden können.
Festzustellen bleibt, dass der Einsatz von Honorarkräften kostendeckend nach
dem Deckungsbeitrag II erfolgt.
Fahrtzeiten
Ausgelöst
durch die zunehmende Belastung der TvöD- Lehrkräfte, besonders im „Jeki -
Bereich, wurde die Anrechenbarkeit von Fahrtzeiten durch -11- geprüft. Aufgrund
der geänderten Rechtslage ist die bisherige Praxis bei -44-, eben Fahrtzeiten
nicht zur Gänze der Arbeitszeit zuzurechen, rechtlich nicht aufrecht zu halten.
Aus diesem Grund fallen bei den eingesetzten Lehrkräften aus dem TVöD Bereich in zunehmendem Maße Fahrtzeiten im Rahmen der
Arbeitszeit an, in der die Lehrkräfte dann nicht zur Unterrichtserteilung zur
Verfügung stehen. Eine Optimierung würde hier die – leider nur selten
vorhandene- Flexibilität der Grundschulen voraussetzen, den
Instrumentenunterricht in das „Zeitfenster“ des gesamten
Vormittagsunterrichts einzubeziehen. Zudem muss die Fahrtzeit in einem
angemessenen Verhältnis zur Dauer der Unterrichtserteilung stehen.
Erhöhung des Verwaltungsaufwandes
Auch
bei geschätzt nur geringer Erhöhung der Schülerzahl zum Schuljahr 2011/2012
erhöht sich der Verwaltungsaufwand erheblich.
Durch
die Einführung zusätzlicher Befreiungstatbestände (neben Leistungen nach SGB II
mit derzeit 25 gebührenbefreiten Schülern, nun auch Sozialhilfe nach SGB XII,
Wohngeld, Kinderzuschlägen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, Ausbildungshilfen,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und insbesondere einer
einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung) wird die Zahl derer, die
kostenlos bzw. ermäßigt an dem Programm teilnehmen können, deutlich
erhöht. Gerade diese Fälle erfordern
jedoch eine gesonderte Nachweispflicht gegenüber der Stiftung, Mitwirkung
seitens der Erziehungsberechtigten, Überprüfung der Befreiungszeiträume anhand
der vorgelegten Bescheide, etc. Gleichzeitig erfordern diese Fälle, wie auch
schon in der Vergangenheit, eine Vielzahl an Einzelfallentscheidungen. Die
faktische Durchsetzung etwaiger Forderungen ist wg. mangelnder
Zahlungsfähigkeit vieler Betroffener problematisch. Das Gebührenausfallrisiko
liegt einseitig bei der Kommune, da die Zuschüsse an die Stiftung zu erstatten
sind, sobald Befreiungstatbestände nicht mehr vorliegen, erforderliche
Nachweise durch die fehlende Mitwirkung der Erziehungsberechtigten nicht
beigebracht werden können oder Teilnehmer innerhalb des Schuljahres kündigen
möchten.
Durch
den vermehrten Einsatz an Honorarkräften, bereits zum Schuljahr 2010/2011,
nimmt auch die verwaltungsmäßige Abwicklung (Honorarverträge,
Honorarmittelabrechnungen, etc.) an
Aufwand zu.
Auch
die Instrumentenverwaltung und die Schadensfallbearbeitung haben sich durch die
Erhöhung der Fallzahlen ausgeweitet. Beispielsweise wurden im Zeitraum Januar
bis April 2011 13 Schadensfälle bearbeitet; im vergleichbaren Zeitraum 2010
waren es 6 Fälle. Der Arbeitsanfall hat sich somit mehr als verdoppelt, was
sich auch als Tendenz darstellt.
In
der Verwaltungsvorlage zu dem Ratsbeschluss am 14.06.2007 ist von einem
zusätzlichen Bedarf an Verwaltungskapazität in Höhe von 24 Stunden in 2010 und
von 29 Stunden in 2011 ausgegangen worden. Derzeit sind 19,5 Stunden durch 50
%ige Arbeitszeitausweitung (üpl.), jeweils befristet, abgedeckt. Die restliche
Arbeitszeit konnte bisher durch „Optimierung der Prozesse“
aufgefangen werden. Dies zeigte sich jedoch bereits im Schuljahr 2010/2011 als
zunehmend problematisch. Um weiter am Projekt Jeki teilnehmen und den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand abdecken zu können, ist eine Ausweitung der
Verwaltungskapazität erforderlich.
Eine
teilweise Refinanzierung erfolgt durch die Zahlung eines Zuschusses zu den
Overhead-Kosten der Musikschule durch die Stiftung „Jedem Kind ein
Instrument“ in Höhe von 35 € pro Kind, wobei diese
Overhead-Pauschale bisher nicht erhöht wurde und sich auch aus diesem Grund der
Eigenanteil der Stadt erhöht.
Für die Fortführung des
Programms ergeben sich daraus 3 Varianten:
Variante A:
Bei
dieser Variante werden im Wesentlichen nur die durch Kündigung bisheriger
Schüler freiwerdenden „Plätze“ (absehbar etwa 20 UE) besetzt; die
Unterrichtseinheiten werden weitestgehend in der bisherigen Höhe beibehalten
und es wird versucht, die Orchester auf wenige Standorte zu reduzieren.
Vorteile:
- Minimale Erhöhung
von Verwaltungskapazität, da der gesteigerte Bedarf, bedingt durch die
Höhe der Schülerzahlen, Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Anzahl der
Instrumente, Ausweitung der Befreiungstatbestände, sowie des Umfangs an
Honorarkräften, zumindest durch relativ gleichbleibende Schülerzahlen und
Unterrichtseinheiten kompensiert würde
Nachteile:
- Auch bei
gleichbleibenden Schülerzahlen, Beibehaltung der Unterrichtseinheiten und
Beibehaltung des Umfangs im Honorarbereich erfolgt keine Einsparung bzw.
Reduzierung des städtischen Eigenanteils, da die Ausweitung des
Honorarbereichs kostendeckend (Deckungsbeitrag II) erfolgt, die Zuschüsse
entsprechend der Schülerzahlen ausgerichtet sind und sich schon aufgrund
der reduzierten Bezuschussung verringern und dabei der organisatorische
Verwaltungsaufwand dennoch zunimmt.
- Ein Anteil an Schülern müsste abgewiesen
werden ( vorhanden: 20 UE, tatsächlicher Bedarf: ca. 40 UE)
- Die Ablehnung einer
derart hohen Anzahl von Schülern widerspricht dem Grundgedanken des
Projekts „Jedem Kind ein Instrument“, verstößt gegen die
gültigen Programmstandards und wäre eine „Auswahl der
Auswahl“.
- Die Ablehnung einer
Vielzahl von Schülern wird so zu Reklamationen und Verärgerung in der
Elternschaft führen und damit einhergehend zu einem Imageverlust für die
Musikschule und die Stadt Hagen führen.
Variante B:
Bei
dieser Variante wird möglicht allen angemeldeten Kindern der Unterricht
ermöglicht, soweit Lehrkräfte vorhanden sind bzw. akquiriert werden können. Der Honorarbedarf wird
entsprechend dem Bedarf ausgeweitet. Um den Wünschen der Schüler und Eltern
entsprechen zu können, werden auch kleinere Gruppen gebildet, sowie Orchester
für das 3. und 4. Jeki Jahr in jeder teilnehmenden Schule angeboten.
Vorteile:
- Ein höheres Maß an
Kundenzufriedenheit (Eltern/Schüler), soweit es von der Musikschule zu
beeinflussen ist
- Hohe Zielerreichung
entsprechend des Programms (Förderung der gesamtgesellschaftlichen
Integration sozial benachteiligter Familien und Kinder mit
Migrationshintergrund, Stärkung der Bildungschancen)
- Auch weniger populäre Instrumente können
angeboten werden
Nachteile:
- Die teilweise
geringe Gruppenstärke erhöht die Unterrichtseinheiten überproportional zur
Schülerzahl und führt somit zu einem erheblich höheren Honorarkräftebedarf
bei sinkender Kostendeckung
- Hoher Anteil an
Fahrtzeiten bei den TVöD- Kräften und dementsprechend weniger
Einsatzmöglichkeiten, auch im übrigen Musikschulangebot
- Ausweitung der
Verwaltungskapazität auf ca. 39 WStd wg. höherer Schülerzahlen,
Unterrichtseinheiten, Anzahl der Instrumente und Bearbeitung der Honorare
- Erhöhter städtischer Eigenanteil an den
Gesamtkosten des Projekts
Variante C:
Bei
dieser Variante werden zum einen die freiwerdenden „Plätze“ besetzt
und zum anderen sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare, neue
Unterrichtseinheiten gebildet, soweit vorhandene Deputate ausgeweitet bzw. neue
Honorarkräfte akquiriert werden können. Der Honorarbedarf wird dementsprechend
ausgeweitet. Die Orchester für das 3. und 4. Jeki Jahr werden sinnvoll,
instrumentenbezogen zusammengefasst, so dass nicht zwingend jede teilnehmende
Grundschule auch Standort für ein JeKi-Orchester ist. Unterricht wird nur
angeboten, wenn die Unterrichtszeit die hierfür notwendige Fahrzeit übersteigt.
Vorteile:
- Schüler werden nur
in begründeten Fällen abgewiesen (z.B. wenn keine Gruppenbildung möglich,
keine Lehrkraft verfügbar)
- Der
Kundenzufriedenheit und der Zielsetzung des Programms wird Rechnung
getragen, soweit dies machbar und wirtschaftlich ist
- Proportional
angemessene Erhöhung der Verwaltungskapazität auf ca. 29 Stunden (bisher
19,5 Std. durch Prozessoptimierung; im Ratsbeschluss aus dem Jahr 2007
wurden für 2011 29 Std. prognostiziert)
- Wirtschaftliche Ausweitung des Honorarbereichs
Nachteile:
- Nicht alle
gewünschten Instrumente können angeboten werden und auch nicht jeder
„Erstwunsch“ kann erfüllt werden
- Da nicht jede
teilnehmende Grundschule den teuren Orchesterunterricht anbieten kann,
setzt dies mehr Flexibilität und Kompromissbereitschaft bei den Eltern
voraus
- Diese Variante
setzt ein Maß an Flexibilität und Entgegenkommen der Schulen bei der
Terminierung der Unterrichtseinheiten voraus, damit die Wirtschaftlichkeit
gewahrt werden kann. Sie ist somit auch abhängig von der
Kooperationsbereitschaft der teilnehmenden Grundschulen.
|
Finanzierung
des Projektes Jeki (Variante C) |
|||||
|
Schuljahr |
2007/2008 |
2008/2009 |
2009/2010 |
2010/2011 |
Prognose 2011/2012 |
|
Schüler |
171 |
550 |
824 |
923 |
964 |
|
Unterrichtseinheiten |
10,67 |
50,33 |
87 |
120 |
135 |
|
Gebühreneinnahmen |
17.100 |
30.000 |
65.500 |
95.600 |
103.100 |
|
Zuschuss PK |
0 |
30.406 |
41.000 |
40.139 |
40.982 |
|
Zuschuss Overhead |
5.285 |
19.210 |
28.785 |
32.305 |
33.740 |
|
PK Pädagogen |
17.000 |
79.000 |
136.100 |
186.500 |
210.100 |
|
PK FBL |
5.800 |
5.800 |
7.400 |
7.400 |
7.500 |
|
PK Verwaltung |
5.000 |
10.000 |
19.200 |
19.200 |
29.300 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtkosten |
27.800 |
94.800 |
162.700 |
213.100 |
246.900 |
|
Gesamteinnahmen |
22.385 |
79.616 |
135.285 |
168.044 |
177.822 |
|
Komm. Anteil |
5.415 |
15.184 |
27.415 |
45.056 |
69.078 |
|
Komm. Anteil in % |
19,48 |
16,02 |
16,85 |
21,14 |
27,98 |
Erläuterungen:
Einnahmen und Ausgaben sind jeweils in Euro
Prognose Schuljahr 2011/2012
Die gesamte Prognose basiert
auf der Annahme, dass sich die Schülerzahlen wie folgt darstellen
1.
Jahr 558
2.
Jahr 260
3.
Jahr 109
4. Jahr 37
964
Abweichungen sind möglich und führen
dann zu veränderten Einnahmen und Ausgaben.
PK Verwaltung
Die Aufstockung der Verwaltungskapazität auf 29
Wochenstunden ist in dem Betrag von 29.300 Euro eingeflossen. Nach dem
derzeitigen Stand müssen Personalkosten
in Höhe von 19.700 € für 19,5 Wochenstunden berücksichtigt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
X |
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
X |
Vertragliche
Bindung |
|
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
1.25.63 |
Bezeichnung: |
Max-Reger-Musikschule |
|
Produkt: |
1.25.63.06 |
Bezeichnung: |
Projekte |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
177.822 € |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
246.900 € |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
69.078 € |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
X |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |

01.06.2011 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen führt, vorbehaltlich der
Förderzusage des Landes für das Jahr 2012, das Projekt „JEKI“ im
Schuljahr 2011/2012 entsprechend der Variante C fort.