Berichtsvorlage - 0516/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Berichtsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Zum Gutachten „Kooperationsmöglichkeiten im nichtkünstlerischen Bereich zwischen den Stadttheatern in Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen und Oberhausen“

 

Erarbeitet im Auftrag des NRW KULTURsekretariats in Verbindung mit den Städten Bochum, Dortmund, Essen,  Gelsenkirchen, Hagen und Oberhausen, unterstützt vom Kulturmini­sterium NRW.

 

 

1.  Hintergrund und Aufgabenstellung

 

Die Kulturdezernenten der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen und Oberhausen hatten sich im Dezember 2010 mit dem NRW KULTURsekre­tariat im Rahmen des Theaterpakts darauf verständigt, mit einem Gutachten Ansatzpunkte für eine Kooperation im nichtkünstlerischen Bereich zwischen den Theatern dieser sechs Städte zu identifizieren und damit verbundene Effekte einzuschätzen. Dabei waren die besonderen Voraussetzungen der Häuser zu berücksichtigen.

 

Gemäß dem Auftrag wurden Kooperationsmöglichkeiten für nichtkünstlerische Bereiche untersucht. Der Schwerpunkt lag auf dem Gebäudemanagement. Außerdem wurden Marketing, Verwaltung sowie Ankauf, Beratung und Logistik für Technik analysiert. In die Untersuchung einbezogen wurden – mit Blick auf eine mögliche Übertragbarkeit – die Umsetzungserfahrungen mit den Modellen der Bundestheater-Holding GmbH in Wien und der Stiftung Oper in Berlin.

 


2.  Vergabe des Auftrags und Präsentation der Ergebnisse

 

Der Untersuchungsauftrag wurde Ende Dezember 2010 an eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Culture Concepts sowie ICG culturplan Unternehmensberatung GmbH erteilt. Die Federführung der ARGE lag bei Culture Concepts.

 

Am Donnerstag, den 19. Mai 2011, haben die Auftragnehmer im Beisein des Auftrag­gebers NRW KULTURsekretariat, der Kulturdezernenten der beteiligten Städte, einer Vertreterin der Kulturministeriums NRW sowie der Vertreter der sechs Theater die Ergebnisse vor­gestellt.

 

 

 

 

 

3. Zentrale Ergebnisse des Gutachtens

 

Mit dem Gutachten liegt erstmalig eine realistische Bewertung der Potenziale von Kooperationen in den untersuchten nichtkünstlerischen Bereichen vor. Als zentrale Ergebnisse der Analyse sind hervorzuheben:

 

-          Die zu erwartenden Effekte können nur kleinere Beiträge zur Erfüllung der Sparauflagen der Theaterträger leisten. Gleichwohl sind speziell im Einkauf (Waren und Dienstleistungen), bei einzelnen Funktionen des Marketings sowie im Investitionsbereich Synergien durch Kooperation erwartbar.

 

-          Für den Bereich der Verwaltung fällt die Analyse hingegen negativ aus. Sinn­volle Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Logistik beschränken sich auf einzelne Theater.

 

-          In Auswertung der Umsetzungserfahrungen in Wien und Berlin wird fest­gestellt, dass beide Modelle nicht auf Kooperation in den nichtkünst­lerischen Bereichen basieren. Wirtschaftliche Effekte durch Personalabbau, Stärkung der Kostentransparenz etc. wurden in beiden Modellen mit der Gründung von Zentralwerkstätten erreicht. Die Modelle Wien/Berlin, im Besonderen die in beiden Modellen errichteten Zentralwerkstätten, sind im Untersuchungs­zusam­menhang nicht auf die Situation in NRW zu übertragen und folglich für eine Umsetzung nicht zu empfehlen.

 

Das Gutachten gibt folgende konkrete Empfehlungen zu Kooperation in den untersuchten nichtkünstlerischen Bereichen:

-          im Bereich Einkauf die Errichtung einer elektronischen Einkaufsplattform der Theater.

-          im Bereich Marketing die Einrichtung eines gemeinsamen Call-Centers sowie die Entwicklung einer Dachmarke bei Wahrung der Autonomie der Theater im Marketing.

-          im Bereich Investitionen die Einrichtung einer interkommunalen Fachgruppe unter Beteiligung der Theater sowie der Städte.

 

4.  Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens

 

Die beteiligten Theater und Städte haben sich unmittelbar nach Präsentation der Ergebnisse des Gutachtens darauf verständigt, konkrete Arbeitsaufträge aus den Empfehlungen heraus zu übernehmen und schon in wenigen Wochen erste Ergebnisse zu diskutieren. Hierzu haben die Theater Verantwortlichkeiten bereits konkret benannt. Ziel ist es, noch vor dem Beginn der Spielzeitpause im Sommer 2011 erste Ergebnisse zur Machbarkeit vorzulegen.

 

Auch mit dem Hinweis auf durchaus begrenzte Einspar­poten­ziale in den untersuchten nichtkünstlerischen Bereichen, schafft das Gutachten zum einen eine realistische Grundlage für die derzeitigen Gespräche mit dem Land NRW zu Theaterfinanzierung und Kooperationspotenzialen. Zum anderen hat der partizi­pative Arbeitsstil bei der Erstellung zu einer hohen Mitwirkungsbereitschaft der Akteure der Theater sowohl bei der Erarbeitung der Informationsgrundlagen zum Gutachten als auch bei der Umsetzung seiner Empfehlungen beigetragen.

 

 

5.  Veröffentlichung der Ergebnisse des Gutachtens

 

Die Kurzfassung des Gutachtens, die einen Auszug der Analyseergebnisse sowie die Empfeh­lungen der ARGE dokumentiert, ist veröffentlicht unter

www.nrw-kultur.de/gutachten.

 

 

Die Kurzfassung des Gutachtens ist der Vorlage als Anlage beigefügt

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.06.2011 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen