Beschlussvorlage - 0253/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung von zwei 110-kV-Hochspannungsleitungen der Mark-E
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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18.05.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.06.2011
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07.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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04.05.2011
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08.06.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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03.05.2011
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05.07.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Verwaltung liegt
ein Antrag auf Planfeststellung zur Erneuerung von zwei 110 kV-Hochspannungsfreileitungen
auf den Trassen Oege 1 / 2 und Lenne 2 / 3 zur Stellungnahme vor.
Begründung
Aus alters- und
materialbedingten Gründen müssen zwei 110-kV-Hochspannungs-leitungen der Mark-E
erneuert werden. Beide Leitungen sind aus dem Jahr 1936. Ein aktuelles
Gutachten bescheinigt die Notwendigkeit einer Erneuerung aufgrund von
Stahlversprödung. Betroffen ist das
Stadtgebiet von Hagen insbesondere durch die Leitung OEGE 1/2.
Diese Leitung
verbindet auf einer Länge von 9,85 km das Umspannwerk Garenfeld mit dem
Umspannwerk Oege. Von den vorhandenen 35 Masten werden 34 erneuert und ein Mast
ertüchtigt. Die bisherigen Masten mit zwei Traversen und einer durchschnittlichen
Höhe von rd. 34 m werden durch Masten mit drei Traversen und einer
durchschnittlichen Höhe von 43,5 m ersetzt.
Die zweite Leitung
LENNE 2/3 liegt fast ausschließlich auf Gebiet des Märkischen Kreises und
verbindet das Umspannwerk Oege mit dem Umspannwerk Elverlingsen. Diese Leitung
wird auf einer Länge von 1,8 km erneuert durch eine Erneuerung der Masten, der
Beseilung und durch eine Erhöhung der Übertragungsleistung. Von den vorhandenen
9 Masten werden 7 ersetzt, 2 Masten entfallen. Auch hier werden die bisherigen
Masten mit zwei Traversen durch Masten mit drei Traversen ersetzt. Die
vorhandenen Masten weisen eine Bauhöhe von im Mittel rd. 27 m aus und die neuen
Masthöhen betragen im Durchschnitt rd. 44,5 m.
Die Maßnahmen dienen
zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Netzgebiet der Enervie. Die
Erhöhung der Übertragungsleistung der Leitung LENNE 2/3 dient darüber hinaus zu
einer nachhaltigen Verbesserung der Stromaustauschkapazität zwischen dem Nord-
und Südnetz der Enervie im Lastschwerpunkt Oege.
Der geplante Baubeginn
ist der August 2011. Es sind folgende Bauabschnitte (ausgehend vom UW Garenfeld
in Richtung Oege) geplant:
- Bauabschnitt: 3. Quartal 2011 bis 1.
Quartal 2012
- Bauabschnitt: 2. bis 4. Quartal 2012
- Bauabschnitt: 1. bis 3. Quartal 2013
Die Baumaßnahme wird überwiegend
in dem vorhandenen Schutzstreifen der alten 110-kV-Leitung durchgeführt. An
einigen Stellen muss der Schutzstreifen geringfügig erweitert und die
grundbuchliche Sicherung entsprechend ausgeweitet werden. Innerhalb des
Leitungsschutzstreifens dürfen ohne vorherige Zustimmung durch die ENERVIE
keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet werden. Der Höhenbewuchs von
Bäumen und Sträuchern ist im Schutzstreifen zu begrenzen, damit Bestand und
Betrieb der Leitung nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Durch die Baumaßnahme
werden Eingriffe in die Landschaft und den Naturhaushalt verursacht. Hierzu
wurden ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag erarbeitet sowie eine Vorprüfung nach UVP-Gesetz durchgeführt.
Elektromagnetische
Verträglichkeit
Bestandteil der
Planungsunterlagen sind 11 Gutachten zu elektrischen und magnetischen
Feldstärken der Hochspannungsleitung an kritischen Stellen der
Erneuerungsmaßnahme im Abschnitt zwischen Garenfeld und Oege, die von der
Mark-E in Auftrag gegeben wurden. Die 11 Gutachten kommen alle zu dem Ergebnis,
dass die Grenzwerte der 26. BImSchV uneingeschränkt eingehalten würden.
Entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen
Umwelteinwirkungen seien demnach nicht erforderlich. Eine Beeinträchtigung oder
Gefährdung für Menschen sei nach heutigem Erkenntnisstand auszuschließen.
Als
genehmigungsrechtliche Voraussetzung wird ein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt. Hierzu hat die Mark-E bei der Bezirksregierung Arnsberg einen
entsprechenden Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Die Planunterlagen lagen
ab dem 15.02. bis zum 14.03.11 im Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung
und Bauordnung öffentlich aus.
Während der Offenlage
wurden die Planungsunterlagen von einigen Bürgern insbesondere aus Hohenlimburg
eingesehen. Es wurden jedoch keine Bedenken zur Niederschrift vorgetragen. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, dass Bürger sich mit ihren Bedenken unmittelbar
an die Bezirksregierung gewandt haben.
Die Stadt Hagen wurde
aufgefordert, bis zum 14.03.11 zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Da der Rat
erst am 12.05.2011 abschließend beschließt, hat die Verwaltung zur Fristwahrung
die u. a. Stellungnahme vorbehaltlich der Entscheidungen der Ratsgremien
abgegeben.
Stellungnahme der Stadt Hagen
Die Stadt Hagen gibt
zu der geplanten Maßnahme folgende Hinweise und Anregungen:
Hinweise zur
Erschließung
Im Rahmen der
geplanten Baumaßnahme ist es u.a. vorgesehen, die Mastanlagen abzubauen und
durch neue Anlagen zu ersetzen. Die dort hin führenden öffentlichen Wege sind
nicht dafür dimensioniert, entsprechende Achslasten durch Schwer-transporter
aufzunehmen. Hierdurch ist es erforderlich, dass die Zuwegungen verbreitert und
entsprechend verstärkt ausgebaut werden müssen. Dieses ist im Vorfeld durch entsprechende
vertragliche Regelungen sicherzustellen. Sämtliche Kosten hat der Antragsteller
zu übernehmen. Dieses ist durch entsprechende Bürgschaften sicherzustellen.
Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass die Bauwerke des Radweges im Lennetal im Rahmen der Maßnahme
nicht befahren werden dürfen.
Hinweise zu den
Entwässerungsanlagen der SEH
Im
Untersuchungskorridor der Hochspannungsleitung befinden sich öffentliche
Entwässerungsanlagen der Stadtentwässerung Hagen. Es wird darauf hingewiesen,
dass Privatkanäle, Stutzen und Hausanschlüsse, bzw. Hausanschlusskanäle und
Straßenentwässerungskanäle nicht dargestellt sind und für deren Lage keine
Gewähr übernommen wird, sowie hydraulische und bauliche Belange nicht geprüft
wurden.
Die in der Stellungnahme
der Stadtentwässerung Hagen (siehe Anlage 1) aufgeführten Freiraumstreifen für
die vorhandene Kanalisation, die sich im Bereich von ca. 40 m je links und
rechts der Freileitungsachse befinden sind zu beachten. Die Maße beziehen sich
auf das fertig gestellte Vorhaben und dürfen nur im Ausnahmefall und in
Abstimmung mit der SEH unterschritten werden. Geplante Baukörper (z. B.
Fundamente) dürfen den Kanal statisch nicht belasten. Baukörper sind
grundsätzlich so zu gründen, dass der Lastabtragungswinkel unterhalb des Kanals
verläuft.
Wird für die
Erstellung des Vorhabens in den Freiraumstreifen eingegriffen, ist zu Lasten
des Vorhabenträgers vor und nach Beendigung der Bauarbeiten eine
Beweissicherung mittels Kanalfernaugenuntersuchung durchzuführen.
Rechtzeitig vor Beginn
der Arbeiten ist mit der SEH – Betrieb und Unterhaltung eine Abstimmung /
Ortsbesichtigung u. a. zwecks Festlegung der genauen Leitungstrassen
durchzuführen. Gegebenenfalls sind Sicherungsmaßnahmen festzulegen.
Hinweise zum
Hochwasserschutz
Die Masten 2-9 liegen
im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Lenne. Rechtzeitig vor Baubeginn ist
für die Errichtung und den Bauablauf eine Genehmigung gemäß § 113
Landeswassergesetz bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Nebenbestimmungen zur Baustelleneinrichtung und dem Bauablauf werden in der
Genehmigung gemäß § 113 Landeswassergesetz festgeschrieben. Diese sind zu
beachten.
Bedingt durch die
Wasserrahmenrichtlinie ist es erforderlich den guten ökologischen Zustand der
Fließgewässer bis 2027 zu erreichen. Der Bereich in dem die o. g. Masten
errichtet werden sollen, eignet sich aus Grundbesitzverhältnissen besonders
dazu, die Lenne zu entfesseln. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die
Masten tief genug gegründet werden, so dass die Standsicherheit auch
langfristig gesichert ist.
Hinweise zu Altlasten
Gemäß der Stellungnahme
der Unteren Bodenschutzbehörde (siehe Anlage 2) tangiert die Leitung Oege 1 / 2
zwei im Altlastenkataster der Stadt Hagen registrierte Altlasten-verdachtsflächen.
Die sich daraus ergebenden und weitere Auflagen aus Sicht des Bodenschutztes
sind in der Anlage aufgeführt.
Hinweise zum
Immissionsschutz
In den Anträgen auf
Planfeststellung oder Plangenehmigung muss für die Einwirkungsbereiche in
Gebäuden oder auf Grundstücken für jeden Einzelfall der Nachweis der Einhaltung
der Grenzwerte der 26. BImSchV erbracht werden. Der Nachweis, dass die
26.BImSchV erfüllt ist, wurde für empfindliche Punkte der Trasse nachgewiesen.
Aus Vorsorgegesichtspunkten wäre es wünschenswert, eine genaue
Einzelfall-Untersuchung der elektromagnetischen Immissionen durchzuführen, wenn
Wohngebiete näher als 100 Meter zu der Trasse gelegen sind und empfindliche
Nutzungen betroffen sind.
Das berücksichtigt
auch der Abstandserlass in Nordrhein-Westfalen (siehe Anlage 3). Hier wird ein
Abstand zwischen 110 Kilovolt (kV)-Leitungen und der Wohnbebauung von 10 Metern
empfohlen. Umgerechnet in magnetische Induktionswerte sind diese Werte strenger
als die Bundes-Grenzwerte.
Hinweise zum Landschaftsschutz
Der
Landschaftspflegerische Begleitplan enthält auf Seite 7, Abschnitt „Schutzstreifen“
einen Fehler. Der Unterpunkt „Mast 1 bis zur Lenne“ in der
Auflistung ist falsch und zu streichen.
In der Bilanzierung erfolgte ebenfalls keine Berücksichtigung. Da es sich um
einen Bereich im Naturschutzgebiet handelt, ist ein Hinweis auf die Korrektur
im Genehmigungsbescheid aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde sinnvoll.
Die Festsetzungen im
Landschaftspflegerische Begleitplan sowie im Artenschutz-rechtlichen
Fachbeitrag sind inklusive einer ökologischen Baubegleitung als Bestandteil der
Genehmigung festzusetzen. Alle Abweichungen von den Planungen sind im Vorfeld
auch mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen (siehe Anlage 4).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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821,7 kB
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|
2
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(wie Dokument)
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831,9 kB
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|
3
|
(wie Dokument)
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23,9 kB
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|
4
|
(wie Dokument)
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44,6 kB
|
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|
5
|
(wie Dokument)
|
11,9 kB
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|
6
|
(wie Dokument)
|
8,2 kB
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05.07.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage mit dem folgenden Zusatz zu fassen:
Die Hochspannungsleitung ist im Sinne des Vogelschutzes mittels
geeigneter Maßnahme optisch so zu markieren, dass sie von Zugvögeln Tag und
Nacht wahrgenommen wird.
14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die in der Begründung
wiedergegebene Stellungnahme zum Leitungsvorhaben der Mark-E.
Die
Hochspannungsleitung ist im Sinne des Vogelschutzes mittels geeigneter
Maßnahmen optisch so zu markieren, dass sie von Zugvögeln Tag und Nacht
wahrgenommen wird.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |