Beschlussvorlage - 0486/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis der Machbarkeitsstudie Hohenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beteiligt:
- 45 Osthaus Museum Hagen; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.07.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Hagener Hohenhof
und dessen Neben- und Gartenanlagen sollten in einer Machbarkeitstudie
durchführbare, ökonomisch wirkungsvolle Nutzungsvorschläge erarbeitet werden,
die der Bedeutung des Denkmals gerecht werden und eine touristische
Anziehungskraft im näheren und weiteren Umfeld ausüben. Im Rahmen dieser
Studie, die im Dezember 2010 in Auftrag
gegeben wurde, sollten optimale Nutzungen erarbeit werden, die eine Synergie
zwischen dem Denkmal, der musealen Einrichtung und weiteren wirtschaftlichen
Nutzungen schafft. Mit der Neuorganisation soll der Hagener Hohenhof u. a.
stärker in das Netz der bestehenden Route der Industriekultur bzw. Route der Wohnkultur
integriert werden.
Die Arbeit an einer Machbarkeitsstudie wurde von vier
ausgewählten Architektenbüros durchgeführt und begann am 17.12.2010 mit einer
Auftaktveranstaltung im Hohenhof. Bei der Abschlussveranstaltung am 28.03.2011
wurden die Studien von den beteiligten Büros präsentiert. In einem
anschließenden Kolloquium der berufenen Bewertungskommission (bestehend aus
Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes NRW, des RVR, der Kommunalpolitik und der Verwaltung) wurde eine
Empfehlung zur Berücksichtigung der Arbeit des Büros Spital-Frenking + Schwarz sowie zum weiteren
Vorgehen ausgesprochen.
Begründung
I. Einleitung
Wie den Gremien bereits in im November / Dezember
2010 (Vorlage 0985/2010) berichtet wurde, ist die Stadt Hagen aufgrund der
wirtschaftlich schwierigen Zeiten angehalten, Sanierungsvorschläge für den
Betrieb und die Bewirtschaftung des Hohenhofs zu erbringen. Das Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, der RVR und die
Stadt Hagen beschlossen auf Grundlage des gelungenen Beispieles ‚Villa
Esche’ (Van de Velde, Chemnitz) eine Machbarkeitsstudie für
den Hagener Hohenhof entwickeln zu lassen.
Oberstes Ziel der Machbarkeitsstudie war es, für den
Hagener Hohenhof und dessen Neben- und Freianlagen tatsächlich realisierbare,
ökonomisch effektive Nutzungsvorschläge zu erhalten, die der Bedeutung des
Standortes für die Stadt gerecht werden und eine touristische Strahlkraft im
näheren und weiteren Umfeld ausüben. Der Hagener Hohenhof soll mit der
Neuorganisation zukünftig stärker in das Netz der bestehenden Route der
Industriekultur bzw. Route der Wohnkultur integriert werden.
II.
Planungsrechtlicher Status Quo:
Das
bebaute Gebiet Stirnband / Goldene Pforte / Unter Kastanien / Amselgasse befindet
sich im Geltungsbereich des § 34 BauGB. Damit Veränderungen im Planbereich
planungsrechtlich gesteuert werden können, hat der Rat der Stadt Hagen in
seiner Sitzung am 17. 2. 2011 die Einleitung für das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 4/11 „Stirnband / Hohenhof“ beschlossen.
Die
Flächen des Hohenhofs sind im FNP mit den Darstellungen gem. § 5 Abs. 2 BauGB
als bauliche Anlage und Einrichtung für den Gemeinbedarf, als Baudenkmal und zu
kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen dargestellt. Die
Flächen nördlich (Stadtkrone), östlich (Richtung BAB) und südlich (Richtung
Sportstätte) des Hohenhofs sind im FNP als Waldfläche dargestellt.
In
der Regionalplanung des RVR sind die Waldflächen um den Hohenhof als
allgemeiner Freiraum dargestellt und liegen laut Landschaftsplan im Landschaftsschutzgebiet.
III. Präsentation
der Machbarkeitsstudie:
Vier ausgewählte
Architektenbüros wurden darum gebeten, die gewünschte Machbarkeitsstudie durchzuführen
und vorzustellen. Die Auftaktveranstaltung hierzu fand am 17.12.2010 im
Hohenhof statt. Bei der Abschlussveranstaltung am 28.03.2011 wurden die Studien
von den beteiligten Büros präsentiert (Arbeit
1: Spital-Frenking + Schwarz, Arbeit 2: Pfeiffer - Ellermann - Preckel, Arbeit
3:
In einem anschließenden Kolloquium der
Bewertungskommission (bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, des RVR, der Kommunalpolitik
und der Verwaltung) wurde der Stadt Hagen empfohlen, weitergehende
Vorstellungen basierend auf der Studie des Büros Spital-Frenking + Schwarz
(Arbeit 1) entwickeln zu lassen.
Die wesentlichen Bestandteile dieser Studie beziehen
sich auf folgende Aspekte:
Einbindung in das städtebauliche Umfeld:
Die
möglichen Entwicklungspotenziale des näheren städtebaulichen Umfelds des Hohenhofs
werden darin gesehen, in der Nachbarschaft (in Anlehnung an den ursprünglichen
Gedanken der „Stadtkrone“) einen Hotelstandort und weitere
Bauflächen für hochqualifizierte Architektur auf den Flächen der südlich
benachbarten Sportanlage („Experimentierfeld Neues Bauen“)
vorzusehen.
Die Anordnung der Stellplätze im westlichen Abschnitt
des Gartens, neben der Kreuzung Unter Kastanien und Goldene Pforte, sind bei
entsprechenden baulich zurückhaltender Ausgestaltung denkbar. Die historische
Vorfahrt von der westlichen Seite zum Hohenhof könnte diese Überlegung
rechtfertigen.
Nutzung:
Die räumliche Anordnung der musealen Nutzung des
Hohenhofs wird gemäß der Arbeit 1 vollständig erhalten, während sie in den
Arbeiten 2 bis 4 zugunsten der neuen Konzepte zum Teil erheblich reduziert
würden. Die Räume im Dachgeschoss sollen touristisch oder museumsnah, als Atelier,
Wohnen und Arbeiten im Denkmal, bzw. als Übernachten im Denkmal angeboten
werden. Die Bewertungskommission begrüßt diese Vorschläge und bewertet sie als
positiv.
Die Ausstellungsfläche in der Remise wird aufgegeben,
was im Übrigen von allen Arbeiten vorgeschlagen wurde. Hierfür wird eine
Nutzung als Café / Bistro mit Außengastronomie vorgesehen. Eine gastronomische
Nutzung im Hohenhof in Verbindung mit Versammlungsräumlichkeiten, würde von
einem benachbarten Hotelstandort profitieren können.
Bauliche Umgestaltung und Denkmalgerechtigkeit:
Die Arbeit 1 respektiert auch sehr weitgehend die
Denkmalsubstanz und formuliert den Hohenhof als Denkmal von besonderer
Bedeutung auf europäischer Ebene
Der im Auslobungskolloquium angesprochenen
Versammlungsraum mit bis zu 200 Personen, sollte gemäß Vorschlag des Büros Spital-Frenking + Schwarz unterirdisch eingerichtet werden, was allerdings
hohe Investitionskosten erforderlich macht. Die Arbeit 4 sieht beispielsweise
die entsprechende Nutzung des Dachgeschosses für den Versammlungsraum vor. Die
Planung des Saales im Dachgeschoss wird jedoch als kritisch gewertet, sowohl
aufgrund der erforderlichen Entkernung als auch aufgrund der unübersichtlichen
Wegeführung innerhalb des Hauses und den damit verbundenen baulichen
Veränderungsnotwendigkeiten. Der Fluchtweg führt u.a. durch das historische
Esszimmer der Familie Osthaus.
Überzeugend erscheint für die Dachgeschossnutzung
vielmehr ein Angebot für „Schlafen im Denkmal“ in Verbindung mit
einer Hotelnutzung, unter behutsamer Veränderung der Substanz.
Die äußere Erscheinung des Hohenhofs wird bei der
Arbeit 1 durch den tiefer gelegten Saal am geringsten beeinträchtigt. Die
Anbindung des neuen Saales an den Gastronomiebereich im Altbau kann hier
vorteilhaft gelöst werden. Ebenso positiv wird die Öffnung der Arkaden gesehen.
Das gesamte Untergeschoss soll über den Gartenhof von Süden her erschlossen.
Wirtschaftlichkeit:
Die Verfasser der Arbeit 1 weisen nach, auf welche
Weise neue Besuchergruppen angezogen werden können vertreten aber die These,
dass die baukünstlerische Bedeutung des Hohenhofs eine direkte wirtschaftliche
Vermarktung verweigert. Die Bewertungskommission ist der Auffassung, dass der
Hohenhof nicht als überwiegender Dienstleistungsstandort, ohne Bezug zur
architektonischen Bedeutung des Standorts funktionieren kann.
Die Investitionskosten sollen durch die Vermarktung
städtischer Flächen in der Umgebung kompensiert werden. Hierzu wird die Übertragung
der städtischen Grundstücksflächen um den Hohenhof in eine Stiftung
thematisiert, die diese Flächen zur Kostenminimierung der Betriebskosten des
Hohenhofs verwerten kann. Auf diese Weise würde eine Modellsiedlung -
gekennzeichnet durch moderne, qualitätsvolle Wohnformen und unikate Architektur
- im ursprünglichen Sinne Karl-Ernst Osthaus geschaffen.
Insbesondere dieser Vorschlag ist von der Bewertungskommission
positiv angesehen worden.
IV. Ergebnis
der Machbarkeitsstudie:
Nach Abwägung der Pro und Contras beurteilt die
Bewertungskommission die Arbeit des Büros Spital-Frenking + Schwarz als den
umsetzbaren und qualitätsvollsten Entwurf. Die Bewertungskommission lobt die
Bearbeitungstiefe der Studie. Die Möglichkeit, die verschiedenen Nutzungen im
Hohenhof voneinander zu trennen, wird positiv gesehen. Das vorgeschlagene
Konzept wäre auch modular umsetzbar. Außerdem werden konkrete Vorschläge zur
weiteren Herangehensweise des Vorhabens unterbreitet.
Die Nachfrage für ein zusätzliches Hotel könnte den
Standort aufwerten und beleben. Wichtig ist, dass alle Neubauten in der
Umgebung des Hohenhofs einen beispielhaften Charakter erhalten. Die Qualität
müsste ggf. über eine Bauausstellung oder Wettbewerbe sichergestellt werden.
Die geplanten Wohnhäuser im Bereich eines vorhandenen Sportplatzes werden
allerdings von der Kommission kritisiert.
Die Bewertungskommission empfiehlt auf Grundlage
dieses Konzeptes eine weitere Vertiefung der „Machbarkeitsstudie
Hohenhof“. Zusätzlich regt die Bewertungskommission zur Überarbeitung folgende
Punkte an:
- Die
vorgeschlagene Wohnbaufläche liegt im Bereich eines vorhandenen
Sportplatzes. Dieser Bauplatz wird von der Kommission als kritisch angesehen,
da dies die Aufgabe der Wald- und Sportplatzflächen notwendig machen würde.
Hierfür muss in der tieferen Bearbeitungsphase ggf. ein neuer Standort gefunden
werden.
- Der
Hotelstandort ‚vis-a-vis’ des Hohenhofs im Buchenwald wird hinterfragt.
Es sollte eine Standortalternative, z.B. im Bereich Goldene Pforte überlegt
werden.
- Die
Stellplatzanlage am Rande des westlichen Gartens des Hohenhofs sollte noch
einmal überprüft werden, ggf. ist sie durch einen anderen Standort zu ersetzen.
- Bei
der weiteren Bearbeitung des Versammlungsraumes ist die bauliche Ausfertigung
im Bereich der nördlichen Terrasse behutsam zu planen.
V. Fazit und
weiteres Vorgehen:
1.
Klärung
der städtebaulichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der
Arrondierungsflächen um den Hohenhof, unter besonderer Berücksichtigung der
Konflikte, die sich aus der übergeordneten Planung auf der Ebene der
Regionalplanung, Landschaftsplanung und des FNP ergeben.
2.
Eine
weitere Vertiefung der Machbarkeitsstudie auf der Grundlage des modifizierten
Konzeptes des Büros Spital-Frenking + Schwarz.
3.
Erarbeitung
einer Denkmalstudie auf Grundlage eines aufzustellenden Rahmenplans für das
gesamte Gebiet um den Hohenhof mit der Fragestellung, wie die Flächen zukünftig
genutzt werden bzw. in ein Stiftungsmodell übergehen können. Außerdem sollen in
dem Rahmenplan die Inhalte der zukünftigen Gestaltung / Bebauung (Stadtkrone /
Bauausstellung) definiert werden. Als Vorraussetzung hierfür müssen u.a. Gutachten zum Thema Lärmimmissionen und
Umweltverträglichkeit vergeben werden. Im Bebauungsplan werden anschließend die
Planungen des Rahmenplans und die relevanten Aussagen der Gutachten, in
Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde (ggf. Denkmalbereichsatzung),
konkretisiert.
4.
Eine
gastronomische Nutzung im Hohenhof in Verbindung mit Versammlungsräumlichkeiten
würde von einem benachbarten Hotelstandort profitieren können. Das vorgeschlagene
„Hotel zur Stadtkrone“ entspricht derzeit aber einem Idealbild und
noch nicht den jetzigen Gegebenheiten.
Beispielsweise müsste zunächst – nach Klärung
aller rechtlichen Fragen – ein Investor für den Standort
Buchenwald/gegenüber dem Hohenhof bzw. Goldene Pforte gefunden werden. Es ist
davon auszugehen, dass das Finden eines Investors entsprechende Zeit erfordert und hierfür Jahre vergehen können. Das Konzept sieht in einer Stufenlösung mit einer Variante
1 vor, dass der Betrieb und somit die Finanzierung einer neuen
Veranstaltungsstätte am Hohenhof mit Gastronomie (Cafébetrieb) sowie des
Bereichs „Schlafen im Denkmal“ durch einen Hotelier und Gastronomen
übernommen werden soll.
Wichtig ist daher die Klärung, ob der Bereich um den
Hohenhof für einen Investor interessant sein könnte bzw. ob nicht eine
Alternativlösung gefunden werden kann.
Die Verwaltung erörtert daher im Moment in
Expertengesprächen entsprechende Fragestellungen. Hierbei wird insbesondere
auch geprüft, ob mit Blick auf die Geschäftsidee „Schlafen im
Denkmal“ eine Kooperation mit lokal ansässigen Hotelbetrieben möglich
wäre.
5.
Wegen
der herausragenden Bedeutung des Hohenhofs im europäischen Maßstab soll angestrebt werden, den
Hohenhof Hagen als Teil der europäischen
van de Velde-Route in ein Antragsverfahren zur Anerkennung als Weltkulturerbe bei der
UNESCO einfließen zu lassen.
Hierfür
ist in einem ersten Schritt für die Neuaufstellung der Tentativ-Liste (die als Grundlage für künftige
Nominierungen der Bundesrepublik Deutschlands für die UNESCO-Liste des Kultur-
und Naturerbes der Welt dient) der sog.
OUV ("outstanding universal value") zu begründen.
In einer Vorbesprechung zur Vorbereitung der
Machbarkeitsstudie für den Hohenhof hatte eine Vertreterin des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW (MWEBWV), bereits die
Überlegung begrüßt, einen Weltkulturerbe-Antrag für den Hohenhof zu stellen.
Vorgeschlagen wurde insbesondere ein serieller, transnationaler Antrag, der das
Gesamtwerk Henry van de Veldes umfasst. Dies würde bedeuten, dass bspw. die
Länder Deutschland, Belgien und Polen, evtl. die Niederlande, einen gemeinsamen
Antrag zur Anerkennung des architektonischen Werkes von Henry van de Velde als
so genanntes „transnationales Sammelgut“ stellen.
In
Abstimmung mit dem MWEBWV soll daher in einem
nächsten Schritt nach geeigneten Partnern in anderen "Van de Velde -
Ländern" gesucht werden, die das "NRW-Kontingent" der
Tentativ-Liste entlasten würden (aktuelles Beispiel: Le Corbusier-Häuser der
Weißenhof-Siedlung Stuttgart laufen auf Antrag Frankreichs).

01.06.2011 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss beauftragt die Verwaltung, umgehend
erneut mit dem RVR Verhandlungen bezüglich der Trägerschaft des Hohenhofs
aufzunehmen.
Die Bestrebungen, den Hohenhof Hagen als Teil der europäischen van de
Velde-Route in ein Antragsverfahren zur Anerkennung als Weltkulturerbe bei der
UNESCO einfließen zu lassen, sollen weiter betrieben werden.
06.07.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des modifizierten Konzepts die Planungen weiterzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut umgehend mit dem RVR Verhandlungen bezüglich der Trägerschaft des Hohenhofs aufzunehmen.
4. Die Bestrebungen, den Hohenhof Hagen als Teil der europäischen van de Velde-Route in ein Antragsverfahren zur Anerkennung als Weltkulturerbe bei der UNESCO einfließen zu lassen, sollen weiter betrieben werden.
12.07.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des modifizierten Konzepts die Planungen im engen Dialog mit den Kulturschaffenden weiterzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, erneut mit dem RVR Verhandlungen bezüglich der Trägerschaft des Hohenhofes aufzunehmen.
- Die Bestrebungen, den Hohenhof als Teil der europäischen von der Velde-Route in ein Antragsverfahren zur Anerkennung als Weltkulturerbe bei der UNESCO einfließen zu lassen, sollen weiter betrieben werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |