Mitteilung - 0481/2011

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Sachverhalt

__Sperrbezirksverordnung in Dortmund

 

 

Sperrbezirksproblematik in Dortmund

Zu der Straßenstrichproblematik in der Ravensberger Straße hat der Rat der Stadt Dortmund am 31. März 2011 den Antrag beschlossen, per Verordnung den Sperrbezirk für Straßenprostitution auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem Antrag nach intensiver Prüfung stattgegeben. Die Entscheidung wurde am Samstag, 7. Mai, im Amtsblatt für den Regierungsbezirk verkündet und tritt eine Woche später in Kraft.

Für die Entscheidung war die Dortmunder Sondersituation maßgebend. Laut der Bezirksregierung findet sonst nirgendwo ein solcher massiver Zuzug von Prostituierten statt. Nirgendwo sonst finden diesen Frauen in unmittelbarer Nachbarschaft sowohl Arbeitsplatz als auch Wohnraum.

Die mit dem Zuzug der meist bulgarischen Prostituierten einhergehenden Kriminalität hat sich bereits weit über das Dortmunder Stadtgebiet hinaus ausgebreitet. Nach Auffassung der Bezirksregierung wird mit der Erweiterung des Sperrbezirks auf das Stadtgebiet  auch das mit dieser Erwerbsquelle verbundene kriminelle Umfeld gestoppt.

 

Auswirkungen auf Hagen

Die Sorge der Nachbarkommunen, der Straßenstrich und die damit einhergehenden Probleme würden sich auf ihr Stadtgebiet verlagern, wird seitens der Bezirksregierung nicht gesehen. Bei dieser Einschätzung spielte insbesondere eine Rolle, dass die umliegenden Kommunen kein ähnlich gelagertes Umfeld für eine Verlagerung der Straßenprostitution bieten.

Außerdem ist die Befürchtung der Kommunen, in denen bereits ein Straßenstrich vorhanden ist, weitaus größer, dass mit einem vermehrten Zuzug der Dortmunder Prostituierten vom Straßenstrich zu rechnen ist.

Als Folge des Straßenstrichs ist ein überregional agierendes kriminelles Umfeld festzustellen. Dazu kommen teilweise hygienisch bedenkliche Wohnsituationen.

Auch in Hagen ist eine deutliche Zunahme von Zuzügen rumänischer und bulgarischer Staatsbürger festzustellen. Ein Zusammenhang zu den Maßnahmen in Dortmund kann nicht festgestellt werden.

Die Fallzahlen bei Eigentumsdelikten und den Ordnungswidrigkeiten steigen und bedürfen eines verstärkten polizeilichen und ordnungsbehördlichen Augenmerks.

 

Ordnungspolitische und präventive Maßnahmen

Die seitens der Bezirksregierung formulierten Forderungen an die Stadt Dortmund sind auch der Maßstab in Hagen. Danach sind

·        die Umsetzung von Maßnahmen in sogenannten Problemhäusern,

·        die Umsetzung abfallrechtlicher Maßnahmen,

·        gesundheitliche Maßnahmen,

·        Jugendschutzkontrollen,

·        die Durchsetzung der Schulpflicht,

·        die Umsetzung gewerberechtlicher Maßnahmen,

·        die stringente Bekämpfung der Schwarzarbeit,

·        das konsequente Vorgehen gegen illegales Glücksspiel,

und

·         verstärkte Verkehrskontrollen

vorgesehen und werden, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Zoll, konzeptionell vorbereitet oder bereits auch schon praktiziert.

Die Stadt Dortmund ist aufgerufen, einen Konsultationskreis mit den benachbarten Kommunen und der Polizei einzuberufen. Ziel dieses Konsultationskreises ist es, die in Dortmund begonnenen Maßnahmen und die Auswirkungen auf das Umland zu beobachten und auszuwerten, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.

 

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Beschlüsse

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12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen