Beschlussvorlage - 0408/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzelhandelsansiedlungen auf dem ehemaligen "Westfalia-Surge Gelände" in HerdeckeBeteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 und § 4 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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08.06.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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12.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Herdecke
beabsichtigt am ehemaligen Westfalia-Standort die Ansiedlung u. a. von
großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Die Stadt Hagen wird im Planverfahren als
Nachbargemeinde beteiligt. Die Vorlage enthält die Darstellung der geplanten
Ansiedlungen und die Bewertung der Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der
Stadt.
Begründung
Anlass
Die Stadt Herdecke
beabsichtigt am ehemaligen Westfalia-Standort entlang der Mühlenstraße eine
neue städtebauliche Entwicklung. Für die Brachfläche zwischen dem Siedlungskern
der Innenstadt und der Ruhr liegt nach umfangreichen Bürgerbeteiligungen ein
Nutzungskonzept vor. Der Bereich des Einzelhandels stellt hierbei eine zentrale
Komponente dar.
Durch die Aufstellung des
B-Planes Nr. 72 „Westfalia – Teil II“ soll sichergestellt
werden, dass sich die tatsächlichen Nutzungen im Rahmen der städtischen Ziele
bewegen und insbesondere keine (unerwünschten) negativen Auswirkungen nach § 11
Abs. 3 BauNVO zu befürchten sind. Hierzu erfolgte eine Aufteilung des
Gesamtareals im mehrere Abschnitte und eine entsprechende Zweckbestimmung. Auf
Bebauungsplan-Ebene erfolgte für die Teilbereiche mit Einzelhandelsnutzungen
eine Präzisierung der zulässigen Sortimente und Verkaufsflächen. Nach dem
Zentrenkonzept der Stadt Herdecke soll der zentrale Versorgungsbereich
Innenstadt mittelzentrale Einzelhandelsfunktionen übernehmen, insbesondere die
Versorgung mit Gütern des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs. Das
Planvorhaben liegt im zentralen Versorgungsbereich.
Die derzeitige
Umsatz-Kaufkraft-Relation (Zentralität) liegt in Herdecke derzeit unter 50 %
(zum Vergleich bei einem Landesdurchschnitt von 100 %: Hagen ca. 120 %,).
Dem Antrag auf Regionalen
Konsens wurde bereits in der Vorlage Nr. 0909/2010 mit Beschluss des Rates vom
16.12.2010 zugestimmt.
Im Rahmen der Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die Stadt Hagen
als Nachbargemeinde gem. § 2 und § 4 BauGB beteiligt.
Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 72
„Westfalia-Teil II“
Der B-Plan setzt zwei
Sondergebiete (SO gem. § 11 BauNVO) fest, wobei das SO 1 in drei Teilgebiete
unterteilt ist. Die Sondergebiete haben folgende Zweckbestimmungen:
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Das SO 1 dient der
Unterbringung von großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben
(EHB), Dienstleistungs-nutzungen sowie dem Wohnen. Aufteilung in 3 Teilgebiete. Teilgebiet I: Folgende EHB nur im
Erdgeschoss zulässig:
Maximale VK in SO 1 = 2.800 m² Teilgebiet II: Folgende EHB nur im
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss zulässig:
Maximale VK in Teilgebiet II = 2.100 m² . Teilgebiet III: Folgende EHB nur im
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss zulässig:
Maximale VK in Teilgebiet III = 2.400 m². |
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Das SO 2 dient vorrangig
der Errichtung einer Einrichtung zur Unterbringung, Pflege und Versorgung von
Senioren oder anderer unterstützungsbedürftiger Personen. |
Generell gilt bei den
Festsetzungen zum SO 1: kleinteilige Ladeneinheiten unter 150 m² VK
insbesondere im Bekleidungssegment würden mit dem Altstadtbereich der Stadt
Herdecke in direkter Konkurrenz stehen und zu besonders deutlichen
Umverteilungseffekten führen.
Neben dem Einzelhandel
liegt im SO 1 ein weiterer Schwerpunkt auf der gemischten Nutzungsstruktur
durch Büros, nicht störende Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Dienstleistungs- und
Gastronomiebetriebe etc. und Wohnungen. Angestrebt ist die Entwicklung eines
Geschäfts- und Dienstleistungszentrums mit innerstädtischem Charakter.
Vorrangiges Ziel der
Planungen im SO 1 ist dabei die Steuerung der notwendigen Neuentwicklung des
Einzelhandels in Herdecke. Der Einzelhandel in der Innenstadt hat mit der Hertie-Insolvenz
im Jahr 2009 seinen größten Einzelhandelsmagneten und ein breites
Warensortiment verloren. Durch die vorhandenen Angebotslücken gehen viele
Kunden in den Nachbarstädten einkaufen. Die im Rahmen der Tragfähigkeitsanalyse
untersuchten maximal zu realisierenden Verkaufsflächendimensionen werden im
Entwurf des B-Planes teilweise unterschritten. Demzufolge gilt für den B-Plan,
dass die aus den Festsetzungen resultierenden Einzelhandelsbetriebe tragfähig
gemäß den Vorgaben von § 24a LEPro und gemäß den Kriterien des Regionalen
Einzelhandelskonzeptes sind. Der Regionale Konsens ist damit anzunehmen.
Umsatzverlagerungseffekte
Der durch das Planvorhaben
erzielte Umsatz wird zwangsläufig zu Lasten anderer Standorte umverteilt
– schließlich erhöht sich die „auf dem Markt“ vorhandene
Kaufkraft nicht.
Für Hagen ist bei einer
solchen Neuentwicklung insbesondere die Frage der Umsatzverlagerungseffekte auf
die eigene Stadt von Bedeutung.
Die gutachterliche
Untersuchung der Umsatzverlagerungseffekte hat zu folgenden Ergebnissen
geführt:
- Das Planvorhaben steht im Wettbewerb zu einer
Vielzahl in Herdecke ansässiger Einzelhandelsbetriebe.
- Das Planvorhaben ist geeignet, bislang aus
Herdecke abfließende Kaufkraft am Ort zu binden.
- Vom rechnerisch max. erzielbaren Umsatz (rd. 36
Mio. €) würde der überwiegende Teil aus der Bindung bislang in
Nachbarkommunen abfließender Kaufkraft resultieren.
·
Für Hagen:
Umsatzverteilungseffekte von bisher bereits in Hagen gebundener Kaufkraft in
Höhe von ca. 8,9 Mio. € und ca. 4,9 Mio. € aus Hagen selbst.
Durch das Ruhr-Aue-Projekt
ergibt sich für Herdecke eine zu erwartende Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca.
65 %, die damit immer noch deutlich unter 100% liegt .
Dies bedeutet, dass
bedingt durch die wettbewerbsstarken Oberzentren im Umfeld (Dortmund und Hagen)
auch nach Realisierung des Planvorhabens Kaufkraft in relevantem Maß aus
Herdecke abfließt, von dem Hagen weiterhin profitiert. Insbesondere im
Lebensmittelsektor und den Bereichen Baumarkt / Gartencenter, Möbel usw. wird weiterhin
Kaufkraft aus Herdecke gebunden.
Auswirkungen des Vorhabens auf die
Versorgungsstrukturen benachbarter Städte
Eine relevante Wirkung des
Vorhabens auf benachbarte Städte wäre dann zu erwarten, wenn durch die
Realisierung Angebotsstrukturen aufgrund von Wettbewerbswirkungen gravierenden
Beeinträchtigungen ausgesetzt wären und somit die Grundversorgung oder die
Funktion der zentralen Versorgungsbereiche in den Gemeinden gefährdet würde.
Hagen liegt innerhalb des erweiterten Einzugsgebietes, verfügt allerdings über
wettbewerbsfähige Einkaufszentren und eine konkurrenzfähige Innenstadt,
insbesondere vor dem Hintergrund der Planungen zur Rathaus-Galerie.
So werden die Hagener (rd.
15 Mio. €) und die Dortmunder City (rd. 5 Mio. €) Umsatz im
Wesentlichen deshalb verlieren, weil ein Teil der Kunden aus Herdecke und einem
gewissen Einzugsgebiet nach Herdecke zum Projektstandort fahren, um dort seine
Einkäufe zu tätigen.
Städtebaulich
relevante Auswirkungen ergeben sich
allerdings hieraus nicht, da der Kunden- bzw. Umsatzanteil hiervon tangierter
Betriebe nur zu einem vergleichsweise geringen Anteil auf Herdecker Kunden
entfällt. Darüber hinaus verteilen sich diese Umverteilungen auf eine große
Anzahl von Wettbewerbsstandorten aller Nachbarkommunen. Ohnehin handelt es sich
bei den Umsatzverlagerungen um Herdecker Kaufkraft, die bislang nicht in
Herdecke gebunden wird bzw. aufgrund gänzlich fehlender Anbieter nicht gebunden
werden kann.
Mögliche negative
Auswirkungen des Vorhabens auf zentrale Versorgungsbereiche in Hagen können
damit grundsätzlich ausgeschlossen werden.
