Beschlussvorlage - 0440/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Hagen. Angestrebt wird die Einführung zum 01.01.2012.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Hagen erforderliche Vereinbarung mit dem Land Nordhein-Westfalen abzuschließen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vor der Umsetzung das abschließende Hagener Konzept der Ehrenamtskarte NRW vorzustellen.

 

Vorstellung des Konzepts: 15.12.2011

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bürgerschaftliches Engagement ist eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwohl. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Vor diesem Hintergrund hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2008 die Ehrenamtskarte NRW eingeführt. Diese drückt Dank und Anerkennung für diejenigen Menschen aus, die sich im hohen Maße (mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr) ehrenamtlich einsetzen. Mit der Ehrenamtskarte können die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt genutzt werden. In Hagen soll die Ehrenamtskarte, die bisher von 98 nordrhein-westfälischen Gemeinden angeboten wird, zu. 01.01.2012 eingeführt werden. Die Bearbeitung der Anträge zum Erhalt der Karten ist zukünftig Aufgabe der Freiwilligenzentrale Hagen. Um die Ehrenamtskarte in Hagen einführen zu können, ist zunächst der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Land NRW erforderlich. Das Hagener Konzept der Ehrenamtskarte NRW wird dem Rat der Stadt Hagen am 15.12.2011 vorgestellt.

 

 

Begründung

 

(Die Inhalte der folgenden Begründung sowie der Anlage sind teilweise dem Leitfaden zur Einführung der Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen [Hrsg.: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW, 2009] entnommen.)

 

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund 35 % der Bevölkerung ehrenamtlich.

 

Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2008 zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte drückt Dank und Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Derzeit bieten bereits 98 Gemeinden und Kreise die Ehrenamtskarte NRW an, das sind rund ein Viertel aller nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreise.

 

Die Ehrenamtskarte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Partner sind die Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt. Die Landesregierung unterstützt die Zuständigen in den Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte mit Öffentlichkeitsarbeit sowie mit Workshops und Arbeitshilfen. Zur Einführung der Ehrenamtskarte schließen die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen eine Vereinbarung ab. Wie die Kommunen räumt das Land Vergünstigungen für öffentliche Angebote ein. Beide werben bei Firmen und Einrichtungen um deren Beteiligung am Projekt. Zu den öffentlich initiierten Vergünstigungen gehören zum Beispiel reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Ermäßigungen bei Volkshochschulkursen und Theatern. Beispielsweise gewähren alle Museen des Landschaftsverbandes Rheinland Ermäßigungen bis zu 50 %. Die Projektpartner aus Wirtschaft, Kultur und Sport steuern beispielsweise vergünstigte Angebote im Einzelhandel, in Restaurants, bei Reisen und Führungen bei.

 

Zu Recht stellt sich die Frage, ob sich auch in der Haushaltskonsolidierung befindliche Städte mit eigenen Angeboten beteiligen können – stellen doch Preis- und Gebührenrabatte zunächst einmal freiwillige Einnahmenreduzierungen dar. Hier hat sich das Familienministerium NRW als Projektträger Ehrenamtskarte mit dem Innenministerium NRW darauf verständigt, derartige Rabatte zu akzeptieren. Dies wurde den Städten und Gemeinden im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport am 02.02.2011 in Düsseldorf mitgeteilt. Verschiedene Städte haben bisher im übrigen die Erfahrung gemacht, dass sich die Besucherzahlen und die Einnahmen nach Einführung der Ehrenamtskarte trotz gewährter Rabatte bedingt durch Mehrfachbesuche und die Mitnahme weiterer Personen ohne Ehrenamtskarte erhöht haben.

 

Die Projektunterstützer vor Ort weisen sich mit einem Aufkleber an der Kasse oder am Eingang als Partner der Ehrenamtskarte aus. Alle Vergünstigungsgeber werden zudem im Internet auf www.ehrensache.nrw.de präsentiert. Die Projektpartner drücken mit der Ehrenamtskarte ihre Wertschätzung für die Menschen aus, die sich in überdurchschnittlichem Maße ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren, und bieten ihnen geldwerte Vorteile.

 

In der Kommune müssen die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte geschaffen werden. Zum einen drückt sich der politische Wille in Form eines Ratsbeschlusses aus, zum anderen muss die Verwaltung bereit sein, die erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die Ehrenamtskarte gilt in allen teilnehmenden Kommunen. Deshalb sieht die Karte landesweit gleich aus, aber natürlich ist sie mit dem Wappen der teilnehmenden Kommune und/oder des Kreises versehen. Einheitlich gestaltetes Material zur Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsfaltblatt, Plakat und Kassenaufkleber stellt das Land kostenfrei zur Verfügung. Zur Refinanzierung des mit der Ausgabe der Ehrenamtskarten verbundenen Aufwands stellt das Land eine Anschubfinanzierung in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde (ohne die Notwendigkeit der Erstellung eines Verwendungsnachweises) zur Verfügung. Für Hagen würde sich dieser Betrag auf rund 3.000 EURO belaufen. Kosten für den städtischen Haushalt entstehen weder bei der Einführung noch in der Folgezeit.

 

Landesweit gelten die gleichen Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte:

Die Begünstigten sollen ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium für die Vergabe. Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung entstandener Kosten. Geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen ebenfalls kein Hindernis für die Vergabe dar. Hier setzt das Land die Wertgrenze bei einem Betrag von 2,50 EURO Aufwandsentschädigung pro Stunde an.

 

Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in die Vergabe ausdrücklich eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements gerecht zu werden. Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen oder Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.

 

Die Vorgabe eines Durchschnittswerts von fünf Stunden pro Woche für das ehrenamtliche Engagement ist von der Idee geleitet, den Charakter der besonderen Würdigung zu wahren und eine inflationäre Vergabe zu verhindern.

 

Wie das Vergabekonzept ausgestaltet wird,  können die kommunalen Partner vor Ort selber entscheiden. In Hagen werden sich die Stadtverwaltung und die Freiwilligenzentrale gemeinsam um die Festlegung der Vergabekriterien und um die Akquise von öffentlichen und privaten Partnern kümmern. Auch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird von beiden Institutionen gemeinsam koordiniert. Die Bearbeitung der Anträge zum Erhalt von Ehrenamtskarten ist zukünftig Aufgabe der Freiwilligenzentrale.

 

Folgende nächste Schritte bei der Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Hagen sind geplant:

-          Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Stadt Hagen und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

-          Suche von öffentlichen und privatwirtschaftlich tätigen Partnern, die bereit sind, Rabatte für Ehrenamtskarten-Besitzer zu gewähren.

-          Abstimmung der für Hagen geltenden Vergabekriterien mit der Freiwilligenzentrale

-          Abstimmung der Idee der Ehrenamtskarte NRW mit Hagener Netzwerken (z.B. in den Bereichen Kultur, Jungend/Familie, Sport, Umwelt)

-          Information potentieller Ehrenamtskartenbesitzer und ehrenamtlich Tätiger

-          Information des Rates der Stadt Hagen am 15.12.2011

-          Abgabe der ersten Ehrenamtskarten im Rahmen des Neujahrsempfangs 2012 der Freiwilligenzentrale Hagen

 

 

Zur Information findet sich nachfolgend der Text einer möglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Land Nordrhein-Westfalen. Der Inhalt der Vereinbarung ist seitens des Landes NRW vorgegeben.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen. In der nächsten Ratsvorlage können konkrete Aussagen über die Höhe der Rabatte öffentlicher Einrichtungen, die sich an der Ehrenamtskarte NRW beteiligen, getroffen werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.05.2011 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.06.2011 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.06.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.06.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.07.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen