Beschlussvorlage - 0224/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptschule Ernst EversbuschMehrkosten beim Ganztagsausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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29.03.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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07.04.2011
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19.05.2011
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Sachverhalt
Begründung
Nach der neuesten Kostenfortschreibung der GWH belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme, trotz bereits vorgesehener Kosteneinsparungen durch geänderte Ausführungen, auf brutto 1.812.000 € und liegen damit 140.000 € über den im Wirtschaftsplan eingestellten Mitteln von insgesamt 1.672.000 € (1.380.000 € Anteil HS Ernst-Eversbusch zzgl. 292.000 € Anteil RS Haspe). Die Mehrkosten sind laut GWH wie folgt begründet:
1. Die Baugrunduntersuchung durch den Bodengutachter hat ergeben, dass der Boden des Baugrunds belastet ist und nicht wiederverwertet werden kann, sondern deponiert werden muss. Trotz Umplanungen der Gründung zur Mehrkostenminimierung betragen die Mehrkosten für die Entsorgung des erforderlichen Bodenaushubs brutto 38.530 €.
2. Durch die Änderung der Entwurfsplanung für die Fassadenverkleidung in Zusammenhang mit der Fassadensanierung des Altbaus (Konjunkturpaket II) ist eine
Ziegelvormauerschale statt eines Wärmedämm- Verbundsystems (WDVS) vorgesehen, die deutliche Vorteile hinsichtlich der Unterhaltung bietet. Die Mehrkosten gegenüber dem WDVS betragen brutto ca. 40.000 €.
3. In der Vorplanung, die als Grundlage für die Kostenberechnung vom 19.02.2008
diente, waren für die Nutzung im 1. Obergeschoss lediglich 2 Gruppenräume und 4
kleine Nebenräume vorgesehen. Im Laufe der Planung hat sich die Notwendigkeit der Verlagerung der Verwaltung in das 1. Obergeschoss des Erweiterungsgebäudes
ergeben. Die zusätzlichen Kosten für den Innenausbau durch die Verlagerung der
Verwaltung in das 1. OG des Erweiterungsgebäudes konnte durch Einsparungen an
anderen Stellen nicht vollständig aufgefangen werden. Die Mehrkosten, insbesondere für nichttragende Innenwände, betragen brutto ca. 20.000 €
4. Durch die Baupreisentwicklung ist anhand des Baupreisindexes von 110,9 im Februar 2008 auf 112,7 im Mai 2009 (Quelle: Baupreisindex NRW für Nichtwohngebäude, Basis 2005 = 100) mit einer Erhöhung der Baukosten von 1,6% zu rechnen. Auf die Kostenberechnung vom 19.02.2008 bezogen, ergeben sich dadurch Mehrkosten für Baukonstruktion und Installationen (Kostengruppe 3) in Höhe von ca. 16.640 €.
5. Durch die Erhöhung der Honorarsätze in
der neuen HOAI vom August 2009 ergeben sich ca. 10 % Mehrkosten bei den
Honorarkosten für Architekten und Ingenieure. Die Mehrkosten durch die Erhöhung
der Honorarsätze betragen ca. 24.830 €.
Insgesamt ist mithin mit Mehrkosten
i.H.v. 140.000 € zu rechnen, die zurzeit noch in der Bildungspauschale zur Verfügung stehen.
Weitere Folgekosten entstehen nicht, da es sich nur um die Erhöhung der
Baukostensumme handelt. Es wird keine größere Kubatur geschaffen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
investive
Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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x |
Vertragliche
Bindung |
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x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
1.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
2112 |
Bezeichnung: |
Hauptschulen |
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Finanzstelle: |
5000009 |
Bezeichnung: |
OGS Hauptschulen Baukosten |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
785100 |
140.000€ |
140.000€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant |
2.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Mehrausgaben für den
Gesamtausbau der HS Ernst-Eversbusch in Höhe von 140.000 € sind |
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entsprechend ihrer Anschaffungs-
und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu |
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aktivieren. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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Die Finanzierung erfolgt durch die
Bildungspauschale. Für die Verwendung der Bildungspauschale sind entsprechend
Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und |
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parallel zur Abschreibung
ertragswirksam aufzulösen. |
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3.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
1.750 € |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
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abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
1.750 € |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0 € |
