Berichtsvorlage - 0096/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Zusammenhang mit Stadtsauberkeit und Grünpflege wurde die Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgefordert, einen Bericht zu erstellen über Möglichkeiten zur Schaffung von Patenschaften für Straßen, Grünanlagen usw..

Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von Paten bzw. ehrenamtlichen Helfern, unter Berücksichtigung des notwendigen organisatorischen Verwaltungsaufwandes, für bestimmte Maßnahmen möglich ist.

 

Begründung

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Punkte „Stadtsauberkeit“ und „Grünpflege“  zusammen zu  behandeln, da aus den bisher gemachten Erfahrungen die Reinigung (sprich Unratbeseitigung) und die Grünpflege ganzheitlich zu betrachten ist.

 

In vielen Städten und Gemeinden ist die Übernahme von Patenschaften bereits gängige Praxis. Auch in Hagen gibt es einige Patenschaften, bei denen Bürgerinnen und Bürger Baumscheiben vor ihrer Haustür pflegen.

 

Die Stadt Hagen prüft derzeit wie engagierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Schulklassen, Vereine oder Firmen (Unternehmen, Einzelhändler) eine Patenschaft für Teile von Grünanlagen und Spielplätzen übernehmen können.  Denkbar wäre, das bestimmte Flächen gepflegt und gesäubert werden. Zusätzlich können werbewirksame Pflanzenflächen durch die Bezirksvertretungen für ein Firmensponsoring angeboten werden. Damit könnte beispielsweise die Bepflanzung des Kreisels Badstraße im Frühjahr, Sommer und Herbst von Firmen gesponsert werden, die diese Maßnahmen mit Hilfe von Gartenbauunternehmen umsetzen. Eine Jury könnte die Bepflanzung jedes Jahr prämieren. Damit könnte beispielsweise die Aktion „Hagen blüht auf“ über die Innenstadt hinaus erweitert werden.

 

Grundsätzlich wird die Verwaltung die Übernahme von Patenschaften aktiv fördern und beispielsweise durch Urkunden honorieren. Diese Patenschaftsurkunden könnten auch durch die Bezirksvertretungen in einen entsprechenden Rahmen übergeben werden.

 

Zusammenfassend kann man zu folgenden Ergebnissen kommen:

 

Die Übertragung von Tätigkeiten im Rahmen einer Patenschaft bzw. Ehrenamtes ist durchaus möglich und soll gefördert werden. Die Einsatzmöglichkeiten sind genau zu definieren und mit den Paten abzusprechen.

Unabhängig von diesen Patenschaften bleibt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt und entbindet somit auch nicht von der Durchführung regelmäßiger Kontrollen.

 

Inwieweit der Pflegeeinsatz der Paten zu einer finanziellen Entlastung der Stadt führt kann in Hinblick auf den erhöhten organisatorischen Verwaltungsaufwand derzeit nicht abgeschätzt werden.

Dennoch wird wegen der höheren Identifikation der Paten mit ihrer Stadt eine verstärkte Durchführung von Patenschaften seitens der Verwaltung begrüßt und aktiv unterstützt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen