Beschlussvorlage - 0440/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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24.05.2011
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.06.2011
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.06.2011
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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13.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Hagen. Angestrebt wird die Einführung zum 01.01.2012.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Hagen erforderliche Vereinbarung mit dem Land Nordhein-Westfalen abzuschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vor der Umsetzung das abschließende Hagener Konzept der Ehrenamtskarte NRW vorzustellen.
Vorstellung des Konzepts: 15.12.2011
Sachverhalt
Kurzfassung
Bürgerschaftliches
Engagement ist eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwohl. In
Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund ein Drittel aller Bürgerinnen und
Bürger ehrenamtlich. Vor diesem Hintergrund hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung im Jahr 2008 die Ehrenamtskarte NRW eingeführt. Diese drückt
Dank und Anerkennung für diejenigen Menschen aus, die sich im hohen Maße
(mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr) ehrenamtlich
einsetzen. Mit der Ehrenamtskarte können die Angebote öffentlicher,
gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt genutzt werden. In Hagen
soll die Ehrenamtskarte, die bisher von 98 nordrhein-westfälischen Gemeinden
angeboten wird, zu. 01.01.2012 eingeführt werden. Die Bearbeitung der Anträge
zum Erhalt der Karten ist zukünftig Aufgabe der Freiwilligenzentrale Hagen. Um
die Ehrenamtskarte in Hagen einführen zu können, ist zunächst der Abschluss
einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Land NRW erforderlich. Das
Hagener Konzept der Ehrenamtskarte NRW wird dem Rat der Stadt Hagen am
15.12.2011 vorgestellt.
Begründung
(Die Inhalte der folgenden Begründung sowie der
Anlage sind teilweise dem Leitfaden zur Einführung der Ehrenamtskarte in
Nordrhein-Westfalen [Hrsg.: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
Integration des Landes NRW, 2009] entnommen.)
Bürgerschaftliches
Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Wer sich ehrenamtlich und
freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den
Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung,
Kompetenzen und oft genug auch Geld. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich
rund 35 % der Bevölkerung ehrenamtlich.
Dieser hohe Einsatz ist
nicht selbstverständlich. Deshalb hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung im Jahr 2008 zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des
Landes die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte drückt Dank und
Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus und
verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in
besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der
Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen
vergünstigt nutzen. Derzeit bieten bereits 98 Gemeinden und Kreise die
Ehrenamtskarte NRW an, das sind rund ein Viertel aller nordrhein-westfälischen
Kommunen und Kreise.
Die Ehrenamtskarte wurde
vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Partner sind die Kommunen, denn
Ehrenamt findet vor Ort statt. Die Landesregierung unterstützt die Zuständigen
in den Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte mit Öffentlichkeitsarbeit
sowie mit Workshops und Arbeitshilfen. Zur Einführung der Ehrenamtskarte
schließen die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen eine Vereinbarung
ab. Wie die Kommunen räumt das Land Vergünstigungen für öffentliche Angebote
ein. Beide werben bei Firmen und Einrichtungen um deren Beteiligung am Projekt.
Zu den öffentlich initiierten Vergünstigungen gehören zum Beispiel reduzierte
Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche
Freizeiteinrichtungen sowie Ermäßigungen bei Volkshochschulkursen und Theatern.
Beispielsweise gewähren alle Museen des Landschaftsverbandes Rheinland
Ermäßigungen bis zu 50 %. Die Projektpartner aus Wirtschaft, Kultur und Sport
steuern beispielsweise vergünstigte Angebote im Einzelhandel, in Restaurants,
bei Reisen und Führungen bei.
Zu Recht stellt sich die
Frage, ob sich auch in der Haushaltskonsolidierung befindliche Städte mit
eigenen Angeboten beteiligen können – stellen doch Preis- und
Gebührenrabatte zunächst einmal freiwillige Einnahmenreduzierungen dar. Hier
hat sich das Familienministerium NRW als Projektträger Ehrenamtskarte mit dem
Innenministerium NRW darauf verständigt, derartige Rabatte zu akzeptieren. Dies
wurde den Städten und Gemeinden im Rahmen einer Informationsveranstaltung des
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport am 02.02.2011 in
Düsseldorf mitgeteilt. Verschiedene Städte haben bisher im übrigen die
Erfahrung gemacht, dass sich die Besucherzahlen und die Einnahmen nach
Einführung der Ehrenamtskarte trotz gewährter Rabatte bedingt durch
Mehrfachbesuche und die Mitnahme weiterer Personen ohne Ehrenamtskarte erhöht
haben.
Die Projektunterstützer
vor Ort weisen sich mit einem Aufkleber an der Kasse oder am Eingang als
Partner der Ehrenamtskarte aus. Alle Vergünstigungsgeber werden zudem im
Internet auf www.ehrensache.nrw.de präsentiert. Die Projektpartner drücken mit
der Ehrenamtskarte ihre Wertschätzung für die Menschen aus, die sich in
überdurchschnittlichem Maße ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren, und
bieten ihnen geldwerte Vorteile.
In der Kommune müssen die
Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte geschaffen werden. Zum
einen drückt sich der politische Wille in Form eines Ratsbeschlusses aus, zum
anderen muss die Verwaltung bereit sein, die erforderlichen Arbeiten zu
leisten. Die Ehrenamtskarte gilt in allen teilnehmenden Kommunen. Deshalb sieht
die Karte landesweit gleich aus, aber natürlich ist sie mit dem Wappen der
teilnehmenden Kommune und/oder des Kreises versehen. Einheitlich gestaltetes
Material zur Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsfaltblatt, Plakat und
Kassenaufkleber stellt das Land kostenfrei zur Verfügung. Zur Refinanzierung
des mit der Ausgabe der Ehrenamtskarten verbundenen Aufwands stellt das Land
eine Anschubfinanzierung in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde (ohne die
Notwendigkeit der Erstellung eines Verwendungsnachweises) zur Verfügung. Für Hagen
würde sich dieser Betrag auf rund 3.000 EURO belaufen. Kosten für den
städtischen Haushalt entstehen weder bei der Einführung noch in der Folgezeit.
Landesweit gelten die
gleichen Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte:
Die Begünstigten sollen ein
überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche
ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder
verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr
erfolgen. Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium für
die Vergabe. Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung entstandener Kosten.
Geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als Auslagenersatz zu betrachten
sind, stellen ebenfalls kein Hindernis für die Vergabe dar. Hier setzt das Land
die Wertgrenze bei einem Betrag von 2,50 EURO Aufwandsentschädigung pro Stunde
an.
Mitglieder freier
Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in die Vergabe ausdrücklich
eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements
gerecht zu werden. Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an
Schulungen oder Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der
Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement
für das Gemeinwohl betrachtet.
Die Vorgabe eines
Durchschnittswerts von fünf Stunden pro Woche für das ehrenamtliche Engagement
ist von der Idee geleitet, den Charakter der besonderen Würdigung zu wahren und
eine inflationäre Vergabe zu verhindern.
Wie das Vergabekonzept
ausgestaltet wird, können die kommunalen
Partner vor Ort selber entscheiden. In Hagen werden sich die Stadtverwaltung
und die Freiwilligenzentrale gemeinsam um die Festlegung der Vergabekriterien
und um die Akquise von öffentlichen und privaten Partnern kümmern. Auch die
begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird von beiden Institutionen gemeinsam
koordiniert. Die Bearbeitung der Anträge zum Erhalt von Ehrenamtskarten ist
zukünftig Aufgabe der Freiwilligenzentrale.
Folgende nächste Schritte
bei der Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Hagen sind geplant:
-
Unterzeichnung
der Vereinbarung durch die Stadt Hagen und das Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
-
Suche von
öffentlichen und privatwirtschaftlich tätigen Partnern, die bereit sind,
Rabatte für Ehrenamtskarten-Besitzer zu gewähren.
-
Abstimmung der
für Hagen geltenden Vergabekriterien mit der Freiwilligenzentrale
-
Abstimmung der
Idee der Ehrenamtskarte NRW mit Hagener Netzwerken (z.B. in den Bereichen
Kultur, Jungend/Familie, Sport, Umwelt)
-
Information
potentieller Ehrenamtskartenbesitzer und ehrenamtlich Tätiger
-
Information des
Rates der Stadt Hagen am 15.12.2011
-
Abgabe der
ersten Ehrenamtskarten im Rahmen des Neujahrsempfangs 2012 der
Freiwilligenzentrale Hagen
Zur Information findet
sich nachfolgend der Text einer möglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen
und dem Land Nordrhein-Westfalen. Der Inhalt der Vereinbarung ist seitens des
Landes NRW vorgegeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen keine
direkten finanziellen Auswirkungen. In der nächsten Ratsvorlage können
konkrete Aussagen über die Höhe der Rabatte öffentlicher Einrichtungen, die
sich an der Ehrenamtskarte NRW beteiligen, getroffen werden. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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