Beschlussvorlage - 0404/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Haushaltssicherungskonzept 2011- Vorlage 0959/2010 -lfd. Nr. 43 - Konzept zur Anforderung von Straßen-/Gehwegbeleuchtung per Handy o.ä.lfd. Nr. 44 - Einschränkungen bei öffentlicher Beleuchtung von Plätzen, Straßen etc.lfd. Nr. 45 - Abschaltung von Straßenbeleuchtungen etc. in verkehrsarmen Zeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.06.2011
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.07.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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13.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Bei der öffentlichen Beleuchtung werden
verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um zu einer höchstmöglichen
Energieeffizienz zu kommen. Dabei hat die Bewahrung von Sicherheit und
Kontinuität oberste Priorität. Die Vorschläge, die in den Bürgeranregungen der
lfd. Punkte 43 – 45 vorgeschlagen wurden, um Energie zu sparen, werden
aufgrund der technischen Möglichkeiten in anderer Form umgesetzt. Dazu gehört
die Umrüstung der Altleuchten auf verbrauchsarme Technik, die Dimmung zu
verkehrsarmen Zeiten sowie eine am Bedarf und nach Erforderlichkeit orientierte
Dimensionierung. Eine Handy-Schaltung ist
wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll, weil zunächst hohe
Investitionen erforderlich würden und eine Amortisation niemals erreicht werden
könnte. Einschränkungen der Straßenbeleuchtung erfolgen insofern, dass
bedarfsgerecht angepasst wird: Bei wenig Verkehr wird die Beleuchtungsstärke
zurückgefahren, aber immer noch gleichmäßig beibehalten. Eine Abschaltung ist
bei den praktizierten Einsparmaßnahmen nicht zielbringend und verringert die
Sicherheit und die Lebensqualität der Betroffenen. Vielmehr wird eine an den Bedarf
angepasste Vorgehensweise praktiziert. Durch den laufenden Betrieb mit
Austausch unwirtschaftlicher Leuchten werden seit 2005 in jedem Jahr jeweils
weitere 113.000 kWh an Energie eingespart, zusätzlich durch eine geförderte
Maßnahme nochmals 618.000 kWh.
Vorlauf:
Die Maßnahmen aus den Bürgeranregungen gem. Vorlage
0959/2010 Beschluss Bürgerbeteiligung Rat vom 16.12.2010 mit der
Ergänzungsvorlage 0959 beinhalten unter der lfd. Nr. 43 – 45 der
Maßnahmentabelle jeweils Vorschläge zur Kosteneinsparung bei der öffentlichen
Beleuchtung. Darin wird unter lfd. Nr. 43 zur Einsparung von Energiekosten ein
Konzept zur Anforderung von Straßen- / Gehwegbeleuchtung per Handy o. ä.
angeregt. Unter lfd. Nr. 44 ist zu prüfen, ob Einschränkungen bei der
öffentlichen Beleuchtung von Plätzen, Straßen etc. erfolgen können und im
nachfolgenden Punkt 45 wird noch weitergehend die Abschaltung von
Straßenbeleuchtungsanlagen etc. in verkehrsarmen Zeiten angeregt.
Alle Anregungen zielen auf eine Reduzierung der
Betriebs- und Energiekosten für die öffentliche Straßenbeleuchtung hin. Die
Antworten werden nachfolgend ergänzend zur Stellungnahme vom 7.12.2010
umfangreich dargestellt und begründet.
Begründung:
a)
Modernisierung/Dimmung
Energiesparen bei der öffentlichen Beleuchtung ist
schon seit mehreren Jahren als Potential zur Kosteneinsparung erkannt worden
und wird konsequent durch verschiedene Maßnahmen angegangen. Dabei ist die
Abschaltung des Lichts in bestimmten Straßenzügen als schlechteste
Lösungsmöglichkeit immer zugunsten intelligenter, bedarfsgerechter Maßnahmen
verworfen worden. Durch Umrüstung von unwirtschaftlichen Quecksilberdampflampen
auf Natriumdampflampen („oranges/gelbes Licht“) oder
Kompaktleuchtstoffmittel („Energiesparlampen“) im Kontext zur
Nutzung technisch hochwertiger
Leuchtentechnik sind in den vergangenen Jahren erhebliche Einspareffekte
erzielt worden. Der Austausch hat im Einzelnen in den letzten sechs Jahren zu
folgenden Energieeinsparungen geführt:
2005: 74.128
kWh
2006: 226.961
kWh
2007: 84.925
kWh
2008: 90.842
kWh
2009: 113.301
kWh
2010: 87.083 kWh
Durchschnitt 6 Jahre: 112.873 kWh
Die Einsparerfolge an Energie für die
Straßenbeleuchtung, die bei den Austauschleuchten eine Energieeinsparung von
rd. 40% bedeuten, haben dazu geführt,
dass die Stadt Hagen am 8. Mai 2008 mit dem GreenLightAward der EU durch die
NRW-Wirtschaftministerin Christa Thoben ausgezeichnet wurde.
Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und Hinführung zu einem bedarfsgerechten System begründet
sich in der Bestückung der Leuchten mit Dimmern, die für verschiedene
Zeitintervalle das Beleuchtungsniveau absenken. Auch kann eine
Leistungsreduzierung, also die Absenkung des Beleuchtungsniveaus durch Herunterschalten
der Lichtstärke, die bei einer Gewerbegebietsbeleuchtung sinnvoll ist, weitere
positive Effekte erzielen und Kosten sparen. Anwendungsbeispiel ist das
Gewerbegebiet Sudfeld. Prinzip ist hier, in den verkehrsarmen Zeiten über
Leistungsreduzierungen oder die beschriebene Dimmtechnik das Beleuchtungsniveau
entsprechend abzusenken. Die Verwendung verbrauchsarmer Leuchtentechnik, die
aufgrund hochreflektierender Spiegeloptiken eine höhere Lichtausbeute mit
leistungsschwächeren Leuchtmitteln haben als herkömmliche noch vielfach im
Einsatz befindliche, unwirtschaftliche Leuchten ist grundsätzliches Prinzip bei
allen Arbeiten an der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Der Einsatz
elektronischer Vorschaltgeräte bietet im Gegensatz zu den herkömmlichen
Vorschaltgeräten die Möglichkeit, mit weniger elektrischem Strom auszukommen.
Aktuell wird ein Austauschprogramm
umgesetzt, bei dem durch eine bezuschusste Maßnahme insgesamt rund 1.860
unwirtschaftliche Leuchten durch energieeffizientere Technik ersetzt bzw.
technisch nachgerüstet werden. Rund 1.000 Leuchten davon werden während der
verkehrsarmen Zeiten künftig gedimmt, so dass insgesamt ein Volumen von rund
618.430 kWh pro Jahr an Energieverbrauch eingespart wird. Die Maßnahme wird mit
dem Höchstfördersatz durch Mittel für den Klimaschutz des BMU unterstützt.
b)
LED-Technik
Natürlich wird auch die rasante Entwicklung der
LED-Technik von Anfang an mitverfolgt, erste Einsatzbereiche finden sich im
Stadtgebiet in Parkanlagen, der Fußgängerzone oder in der Bahnhofstraße. Die Gehwegbeleuchtung der Bahnhofstraße wird
als Pilotprojekt zum längerfristigen Austesten von LED-Leuchten weitere
Erfahrungswerte liefern. Eine Wirtschaftlichkeit lässt sich im Vergleich zu
Standardleuchten mit Kompaktleuchtstoffmittel noch nicht darstellen, wohl aber
im Vergleich zu Quecksilberdampflampen.
c)
Handy-Schaltung
Zur Frage der Handyschaltung, die sog.
„DIAL4LIGHT-Idee“ wurde in diesem Jahr bereits im Umweltausschuss
berichtet: Die Idee der Stadtwerke Lemgo, per SMS über das Handy die
Beleuchtung einzuschalten, wurde in den Gremien der Stadtbeleuchtung Hagen bereits
mehrfach diskutiert. Dabei ist es in Lemgo so, dass nachts ab 23.00 Uhr in den
ländlichen Außenbezirken das Licht komplett in den Straßen und auf den Wegen
abgeschaltet wird. Jugendliche die abends spät nach Hause kommen, sollten auf
Wunsch der Eltern über beleuchtete Wege sicher den Weg finden. Damit war die
Idee geboren, eine Teststrecke aufzubauen, bei der für 50 Cents das Licht 15
Minuten lang an ist. Die Stadtwerke Lemgo haben die Idee umgesetzt und zum
Patent angemeldet. Das System scheidet für die Hagener Straßenbeleuchtung
jedoch aus folgenden Gründen aus:
- Es gibt
nachts keine Straßen mit abgeschalteter Beleuchtung, das Sparkonzept
beruht hier vielmehr auf dem Einsatz von wirtschaftlichen Leuchten und
Lampen, die ein gleichmäßiges Lichtniveau bei minimalem Energieverbrauch
gewährleisten.
- Die
Leuchtmittel wie Natriumdampflampen, Halogenmetalldampflampen oder
Kompaktleuchtstoffmittel sind für das mehrfache Ein- und Ausschalten nicht
ausgelegt. Auf Kosten der Lampenlebensdauer würde der Wartungsaufwand
höher ausfallen, und die vermeintliche Ersparnis wieder aufgehoben.
- Jemand,
der später in eine per Handy von seinem „Vorgänger“
beleuchtete Straße kommt, steht plötzlich im Dunkeln, weil die Zeit
abgelaufen ist à Verkehrssicherungspflicht verletzt
- Die
Investitionen für das im Schaltschrank erforderliche Modem und den Leuchtenumbau
stehen in keinem Verhältnis zum Einspareffekt.
- Nur
Bürger mit Handy und Registrierung sind in der Lage für Licht zu sorgen,
wer das nicht weiß, steht künftig im Dunkeln.
Weitere durchgeführte Maßnahmen reichen von einer
optimierten Schaltung der Beleuchtung, die computergesteuert und
helligkeitsabhängig beeinflusst wird (Lichtsensor), bis zur Verwendung von
Leuchten, die langlebig, wartungsfreundlich und wirtschaftlich einsetzbar sind.
d)
Fazit
Alle genannten Maßnahmen tragen dem Bedürfnis der
Bürgerinnen und Bürger nach Sicherheit in hohem Maße Rechnung. Licht bedeutet
mehr Sicherheit, daher gilt es dunkle Angsträume und schlecht beleuchtete
Nischen soweit wie möglich zu vermeiden. Ziel ist es, die aus rund 20.000 Lichtpunkten bestehende
Beleuchtungsanlage weiterzuentwickeln, damit die wichtigsten Belange wie
Gleichmäßigkeit und Bedarfsgerechtigkeit erreicht werden und dabei ein höchst
mögliches Maß an Wirtschaftlichkeit erreicht wird.
