Beschlussvorlage - 0264/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der Mark-E AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.04.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der
Hauptversammlung der Mark-E AG folgende Personen für die Wahl in den
Aufsichtsrat vor:
1.
Herrn
Oberbürgermeister Jörg Dehm (als Vertreter der Stadt Hagen nach § 113 Abs. 2 GO
NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
30.04.2011.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Amtsdauer der Mitglieder des
Aufsichtsrates der mark-E AG läuft mit der Hauptversammlung am 04.07.2011 ab.
Es ist eine Nachwahl erforderlich, für die durch die Stadt Hagen sechs Personen
vorgeschlagen werden können. Hierzu muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der
Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
zählen.
Begründung
Die letzte
ordentliche Wahl für den Aufsichtsrat der mark-E AG fand in der Hauptversammlung
am 21.06.2006 statt. Nach § 11 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
für einen Zeitraum, der längstens bis zur Beendigung der Hauptversammlung
dauert, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl
beschließt, wobei das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet wird. Die
Neuwahl ist somit in der Hauptversammlung am 04.07.2011 erforderlich.
Der Aufsichtsrat
der mark-E AG besteht aus insgesamt 21 Mitgliedern, wovon 14 durch die
Hauptversammlung (Aktionärsvertreter) und 7 von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter)
gewählt werden.
Die Stadt Hagen
entsendet 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Diese sind z. Zt.:
Herr
Oberbürgermeister Jörg Dehm
Herr Wolfgang
Röspel
Herr Dr. Stephan
Ramrath
Frau Brigitte
Kramps
Herr Jochen Weber
Herr Claus
Thielmann
Für die Wahl der
Aktionärsvertreter hat der amtierende Aufsichtsrat gemäß § 124 Abs. 3
Aktiengesetz der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu unterbreiten. Um einen entsprechenden
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates vorbereiten zu können, bittet die Mark-E
AG um Benennung von Persönlichkeiten für dieses Amt.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
