Beschlussvorlage - 0868/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Abschaltung von Lichtsignalanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.02.2011
| |||
|
|
18.05.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.03.2011
| |||
|
|
17.05.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.03.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.03.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.03.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.04.2011
| |||
|
●
Geplant
|
|
Beirat für Menschen mit Behinderungen
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.05.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.05.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.05.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.10.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.10.2011
|
Beschlussvorschlag
1.
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die LSA 490 – Fritz-Reuter-Str. und die LSA
286 – Tücking-/Höxterstr. ohne Ersatzmaßnahmen abzuschalten.
3.
Die
Lichtsignalanlagen
-
003
– Kampstr./Hochstr.
-
077 -
Frankfurter-/Mühlenstr.
-
189 -
Berchumer-/Düsternstr.
-
611 -
Wolfskuhler Weg/A 1
-
185 -
Selbecker Str./Zur Höhe und
-
143 -
Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe
werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00
€ für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der
Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.
Sachverhalt
Begründung
Vorlauf:
Bereits in 2005 wurden alle Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet auf mögliche Ersatzmaßnahmen untersucht und verschiedene Maßnahmen
schließlich auch umgesetzt.
Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Verwaltung im
Stadtentwicklungsausschuss zuletzt am 14.09.2009 ihr Konzept vorgestellt, mit
dem vor allem die Senkung der Betriebskosten bei den städt. Lichtsignalanlagen
verfolgt wird. Dazu gehört neben den bereits umfangreich erfolgten Umrüstungen
auf verbrauchsarme Technik auch die Prüfung, ob vorhandene Anlagen aufgrund geänderter
Rahmenbedingungen entbehrlich bzw. durch andere verkehrssichernde Maßnahmen
ersetzbar sind.
Von den aktuell bestehenden 213 städtischen Anlagen
wurden 22 Fußgängeranlagen näher betrachtet, die entweder in Tempo-30-Zonen
liegen, an deren Standort die Richtgeschwindigkeit 30 km/h vorgegeben ist, oder
die aus anderen Gründen zur Überprüfung sinnvoll erschienen. Für den größten
Teil der betrachteten Anlagen stehen in geraumer Zeit technische Überholungen an, das heißt, bei
Ausfall des Steuergerätes ist eine Reparatur aufgrund des hohen Alters und
damit nicht mehr verfügbarer Ersatzteile nicht möglich, und es wird ein
Austausch von wesentlichen Komponenten erforderlich. Auch werden in diesem
Zusammenhang die Signalgeber gegen wartungsfreie und verbrauchsarme
LED-Signalgeber ersetzt.
Im Falle eines Ersatzes durch einen Zebrastreifen
oder eines ersatzlosen Abschaltens entfallen diese Arbeiten, und es können
erhebliche Unterhaltungskosten (Strom und Wartung) eingespart werden.
Ergänzend zu den betrachteten 22 Anlagen besteht auch
für die am 01.12.2010 ausgefallene Signalisierung an der Kampstraße/Hochstraße
nach Prüfung durch alle am öffentlichen Straßenverkehr Beteiligten die Option,
ebenfalls eine Ersatzmaßnahme in Form von Fußgängerüberwegen durchzuführen.
Die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen bestehen dabei in
der Regel aus der Anlage von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) mit
entsprechender Beleuchtung. Bei mehreren Fällen werden zusätzlich noch
Bordsteinabsenkungen, Straßenverengung oder Einziehung von Stellplätzen zur
Gewährleistung der freien Sicht auf querungswillige Fußgänger erforderlich. Die
Beleuchtung eines geplanten Fußgängerüberweges ist im Einzelfall zu prüfen;
ggf. können Zusatzkosten entstehen. Letztendlich bedeutet jede Wegnahme einer
Ampel eine Verringerung der Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer,
gemeint sind die Fußgänger. Daher wurde genau geprüft, ob Verkehrsaufkommen,
Fußgängerfrequenz, Übersichtlichkeit usw. die vorgeschlagenen Maßnahmen zulassen.
Ergebnis:
Nach örtlicher Überprüfung und Abstimmung mit der
Polizei, der Hagener Straßenbahn AG, dem Stadtplanungsamt (Verkehrsplanung),
der Straßenverkehrsbehörde und der Koordinatorin des Behindertenrates ergaben
sich letztendlich 8 Anlagen, die entfallen bzw. durch andere Maßnahmen ersetzt
werden können, davon ist bei zwei Anlagen aus der Sicht der Prüfungskommission
keine Ersatzmaßnahme erforderlich. Es ergibt sich eine jährliche Einsparung von
mindestens 3.014,00 € (2 Anlagen) bis insgesamt 16.652 € nach
Abschaltung aller 8 Anlagen. Zwei weitere Anlagen in der Kapellen-/Strohmstraße
und in der Overbergstraße liegen
ebenfalls in einer Tempo – 30 – Zone und könnten durch einen
Zebrastreifen ersetzt werden. Sie sollten allerdings aktuell nicht weiter betrachtet
werden, denn sie wurden erst 2009 komplett modernisiert und haben nur sehr
geringe Betriebskosten.
1. Anlagen,
die ersatzlos entfallen können:
Zwei signalisierte Fußgängerquerungen können nach
Überprüfung entfallen:
- die
Fußgängerquerung in der Fritz-Reuter Straße
- die
Fußgängeranlage an der Tückingstraße / Höxterstraße
Nachfolgende
Tabelle verdeutlicht die Kosten:
|
Lfd.
Nr. |
LSA |
entfallende Unterhaltungskosten
(jährlich Strom + Wartung) |
Erneuerungs- Kosten
bei Weiterbetrieb |
Demontage-kosten |
|
1 |
490
- Fritz-Reuter-Str. |
521
€ +968 € |
23.500 € |
4.000 € |
|
2 |
286
- Tückingstr. /Höxterstr. |
557
€ + 968 € |
21.000 € |
4.500 € |
|
|
Summe: |
3.014
€ / Jahr |
44.500 € |
8.500 € |
Ergebnis:
Bei Abschaltung der zwei genannten Anlagen können
jährlich rund 3.000 € Unterhaltungskosten und einmalige
Erneuerungs-/Modernisierungs-/Unterhaltungskosten in Höhe von 44.500 €
eingespart werden.
2. Anlagen,
die durch einen Fußgängerüberweg ersetzt werden können:
Weitere 8 signalisierte Fußgängerquerungen könnten
durch einen Zebrastreifen ersetzt werden:
- die
Kreuzungssignalisierung in der Kampstraße/Hochstraße
- die
Fußgängerquerung in der Frankfurter Straße, Ecke Mühlenstraße.
- die
Fußgängerquerung Berchumer Straße / Düsternstraße
- die
Fußgängeranlage am Wolfskuhler Weg
/ A1
- die
Fußgängeranlage in der Selbecker Straße / Zur Höhe
- die
Fußgängeranlage in der Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im Langen Lohe
- Kapellenstraße / Strohmstraße (bereits
modernisiert)
- Overbergstraße / Schule (bereits modernisiert)
Die zwischenzeitlich bereits ausgefallene Anlage
Frankfurter Straße, Ecke Mühlenstraße ist bereits seit mehreren Monaten außer
Betrieb. Aus Sicht der Verwaltung wäre hier eine ersatzlose Demontage möglich,
seitens der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirates wird an dieser Stelle jedoch
ein Zebrastreifen als Ersatz gewünscht. Es kämen dann für die Einrichtung eines
Zebrastreifens noch mal rund 5.000 Euro einmalig hinzu.
Ähnlich verhält es sich für die am 01.12.2010
ausgefallene Kreuzungssignalisierung in der Kampstraße/Hochstraße. Hier wird es
erforderlich, die Fußgänger sicher über die Hochstraße zu führen, indem
beleuchtete Fußgängerüberwege ersatzweise hergestellt werden.
Die in den nächsten Jahren anfallenden
Modernisierungskosten (bei Ausfall des Steuergerätes) in Höhe von insgesamt 155.600
€ für 6 Anlagen würden bei Abschaltung ebenso wie jährl. Unterhaltungskosten
in Höhe von 13.638 € entfallen.
Zwei bereits moderne Anlagen (neues Steuergerät,
LED-Technik) wurden mit überprüft. Dabei ergab sich für die beiden Bereiche in
der Tempo-30-Zone Kapellenstraße und Overbergstraße zwar die Möglichkeit eines
Ersatzes durch einen Zebrastreifen, es macht aber zum jetzigen Zeitpunkt
wirtschaftlich keinen Sinn, weil beide Anlagen auf modernem Stand mit niedrigen
Betriebskosten sind und sich jegliche Ausgaben in Umbaumaßnahmen nicht
amortisieren würden.
Nachfolgende
Tabelle verdeutlicht die Kosten:
|
Lfd.
Nr. |
LSA |
Unterhaltungskosten
(jährlich Strom + Wartung) € |
Unterhaltungskosten
Einmalbetrag € |
Demontage
und Markier- ung € |
Beleuchtung € |
|
3 |
003
– Kampstr./ Hochstr. |
2.850
€ + 2.598 € |
38.300
€ |
14.000 € |
6.500 € |
|
4 |
077
- Frankfurter Str/Ecke Mühlenstr. |
765
€ + 1.095 € |
24.500 € |
6.100 € |
2.900 € |
|
5 |
189
- Berchumer Straße / Düsternstraße |
516
€ + 1.068 € |
21.000 € |
5.000 € |
2.500 € |
|
6 |
611
- Wolfskuhler Weg / A1 |
564
€ + 948 € |
22.000 € |
5.700 € |
2.800 € |
|
7 |
185
- Selbecker Straße / Zur Höhe |
715
€ + 1.095 € |
26.300 € |
5.600 € |
1.900 € |
|
8 |
143
- Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im langen Lohe |
526
€ + 898 € |
23.500 € |
5.100 € |
2.400 € |
|
|
Summe |
13.638 € / Jahr |
155.600 € |
41.500 € |
19.000 € |
3. Anlagen, die nach örtlicher
Überprüfung nicht entfallen können:
Weitere 13 signalisierte Fußgängerquerungen, die
entweder in Tempo-30-Zonen, in Bereichen mit vorgeschriebener
Richtgeschwindigkeit 30 km/h oder in der Nachbarschaft von Tempo-30-Zonen
liegen, wurden überprüft, können aber nach Abwägung aller Argumente nicht
verändert werden:
- Bahnhofstraße
/ Hindenburgstraße
- Feithstraße
auf Höhe des DRK-Gebäudes
- Möllerstraße
/ Lindenbergstraße
- Berchumer
Straße / Schwarzwaldstraße
- Kuhlestraße
/ Heinrichstraße
- Büddingstraße
/ Schule
- Vogelsanger
Straße / Twittingstraße
- Lange
Straße / Schule
- Voerder
Straße / Im Hanewinkel
- Eugen-Richter-Straße
/Franklinstraße
- Eugen-Richter-Straße
/ Gutenbergstraße
- Selbecker
Straße /Metzer Straße
- Selbecker
Straße / Schule
Die Argumentation für alle überprüften Anlagen und
gegen eine Maßnahme ist in der nachfolgenden Aufgliederung nach Bezirken
detailliert dargestellt.
Begründung:
In der nachfolgenden Aufstellung werden alle
untersuchten LSA nach Bezirken untergliedert
vorgestellt und die Ergebnisse erläutert.
Bezirk
Mitte:
Im Bezirk Mitte werden 8 signalisierte Kreuzungen
betrachtet, sie befinden sich an folgenden Straßen:
1.
Kampstraße/Hochstraße
2.
Bahnhofstraße/Hindenburgstraße
3.
Lange
Straße/Schule
4.
Karl-Ernst-Osthaus-Straße/Im
Langen Lohe
5.
Kuhlestraße/Heinrichstraße
6.
Feithstraße/DRK-Gebäude
7.
Eugen-Richter-Straße/Franklinstraße
8.
Eugen-Richter-Straße/Gutenbergstraße
9.
Frankfurter
Straße/Schulstraße/Mühlenbergstraße
Bei den aufgeführten Anlagen sprechen nachfolgende
Argumente für bzw. gegen eine Abschaltung. Das Ergebnis der Prüfung durch 66,
32 und Polizei ist jeweils aufgeführt.
Zu 1. Kampstraße/Hochstraße: Ja
In der Hauptfahrtrichtung auf der Hochstraße ist mit
einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von maximal neun Fahrzeugen pro
Minute zu rechnen, sodass rein an der Verkehrsstärke gemessen, keine Signalisierung
mehr erforderlich wäre.
Aufgrund der starken Fußgängerfrequenz wird es jedoch
erforderlich, eine sichere Querungshilfe über die Hochstraße herzustellen,
indem in der Laufachse Fußgängerüberwege hergestellt werden. Die Maßnahme ist
in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 26.01.2011 vorgestellt worden und
auch mit allen Beteiligten der Verkehrsbesprechung abgestimmt worden.
Zu 2. Bahnhofstraße / Hindenburgstraße:
Nein.
In der Bahnhofstraße hat der Verkehr seit der
Änderung der Verkehrsführung zum Graf-von-Galen-Ring und die Funktionsänderung
der unteren Bahnhofstraße deutlich abgenommen. Technisch wird zwar eine
Modernisierung der Anlage, die bereits über energiesparsame LED-Technik verfügt,
in den nächsten Jahren nicht erforderlich, jedoch könnten durch die Abschaltung
neben den Stromkosten auch
Wartungskosten eingespart werden. Einer Abschaltung der blindengerecht
ausgestatteten Anlage wird jedoch seitens des Behindertenbeirates nicht zugestimmt,
weil sich in unmittelbarer Nähe das Haus des paritätischen Wohlfahrtsverbandes
befindet und sich die Anlage in der Laufachse dorthin befindet. Eine neue
Lösung mit Konzept für behindertengerechte Führung wird zu einem späteren
Zeitpunkt nochmals geprüft,
Zu 3. Lange Straße / Schule: Nein.
Die Polizei und 32 lehnen hier eine Abschaltung
aufgrund der vielen Kinderunfälle im Bereich der Schule und der schlechten
Sichtbeziehungen ab. Ein Entfall von Parkplätzen zur Verbesserung der Sicht
kann aufgrund des hohen Parkdruckes nicht erfolgen.
Zu 4. Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im Langen Lohe: Ja,
mit Ersatz
Die Fußgängeranlage kann entfallen. Aufgrund der nahe
gelegenen Schule wird aber die zeitgleiche Anlage eines Fußgängerüberweges für
erforderlich gehalten.
Zu 5. Kuhlestraße / Heinrichstraße: Nein.
Die Gesamtsituation ist unübersichtlich in einer
Kurve gelegen, außerdem befindet sich vor der Querung eine Bushaltestelle, die
einen Fußgängerüberweg statt der Lichtsignalanlage ausschließt.
Zu 6. Feithstraße / DRK-Gebäude: Nein.
Die Fußgängeranlage befindet sich an einer stark befahrenen
Hauptverkehrsstraße, eine Querung der Straße ohne Ampel wäre für Fußgänger
unmöglich, außerdem ist die Lage innerhalb der Grünen Welle ein klares Ausschlusskriterium.
Zu 7. Eugen-Richter-Straße / Franklinstraße: Nein.
Die Lage in einer Kurve und die Parkplätze ergeben
keine ausreichende Sichtbeziehung, Die Längsparkplätze können aufgrund des
hohen Parkdruckes nicht weggenommen werden. Weiteres Ausschlusskriterium sind
die Bushaltestelle und das hohe Verkehrsaufkommen.
Zu 8. Eugen-Richter Straße / Gutenbergstraße: Nein
Aus den gleichen Gründen wie bei der benachbarten
Anlage gem. Nr. 6 kann die Lichtsignalanlage nach Prüfung von Polizei und 32
auf keinen Fall weggenommen werden.
Zu 9 Frankfurter Straße / Schulstraße / Mühlenstraße:
Ja
Die Anlage kann entfallen, weil sich die
Verkehrssituation grundlegend geändert hat. Die Demontagekosten (Demontage
Stromanschluss mit Schaltschrank, Durchleitung Steuerkabel, Ausbau
Peitschenmasten) betragen rund 4.000 €, die jährliche Einsparung für
Strom und Wartung beträgt 1.860 €. Die Modernisierungskosten, die zur
Instandsetzung der ausgefallenen Anlage entstehen, betragen rund 24.500
€. Nach Diskussion mit der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirats wird hier
ein Fußgängerüberweg gewünscht, die Kosten für entsprechende Markierung und
Änderung der Beleuchtung betragen 5.000 €.
Bezirk
Hohenlimburg:
Im Bezirk Hohenlimburg werden 3 signalisierte Fußgängerquerungen
betrachtet. Sie befinden sich an folgenden Straßen:
10. Berchumer Straße / Schwarzwaldstraße
11. Berchumer Straße / Düsternstraße
12. Möllerstraße / Lindenbergstraße
Bei den aufgeführten Anlagen sprechen folgende
Argumente für bzw. gegen eine Abschaltung. Das Ergebnis der Prüfung durch 66,
32 und der Polizei ist jeweils aufgeführt.
Zu 10. Berchumer Straße / Schwarzwaldstraße: Nein
Die Einmündung Schwarzwaldstraße ist schwer erkennbar
aufgrund hoher Hecken und Mauern und die ganze Verkehrssituation ist
unübersichtlich aufgrund der vielen parkenden Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen.
Auch wird aufgrund des lokalen Verkehrsaufkommens eine Signalanlage weiterhin
für unbedingt erforderlich gehalten.
Zu 11.
Berchumer Straße / Düsternstraße: Ja
Hier ist durch geeignete Maßnahmen eine Verbesserung
der Sichtverhältnisse machbar, z. B. durch Abpollern des Gehweges, so dass die
Sicht nicht mehr durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Unter dieser
Voraussetzung ist der Ersatz der Lichtsignalanlage gegen einen Fußgängerüberweg
machbar.
Zu 12. Möllerstraße / Lindenbergstraße: Nein
Die Anlage wurde blindengerecht ausgestattet und ist
für Fußgänger unverzichtbar zur Straßenquerung, die zulässige
Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h lässt keine andere Möglichkeit zu.
Bezirk
Eilpe / Dahl:
Im Bezirk Eilpe/Dahl werden 3 signalisierte
Fußgängerquerungen in der Selbecker Straße betrachtet. Es handelt sich um
folgende Knotenpunkte:
13. Selbecker Straße / Schule
14. Selbecker Straße / Zur Höhe
15. Selbecker Straße / Metzer Straße
Zu 13 Selbecker Straße / Schule: Nein
Die LSA wurde zur Sicherung des Schulweges
eingerichtet und kann aufgrund fehlender Sichtbeziehungen auch nicht entfallen.
In dem Bereich herrscht zudem ein hoher Parkdruck, so dass keine Stellplätze
zurückgenommen werden können.
Zu 14. Selbecker Straße / Zur Höhe: Ja
Die Anlage ist aufgrund der übersichtlichen
Gesamtsituation aus Sicht der Prüfkommission verzichtbar, jedoch wird aufgrund
der vielen Schüler und der häufig hohen Fahrgeschwindigkeiten ein Zebrastreifen
für erforderlich gehalten.
Zu 15. Selbecker Straße / Metzer Straße: Nein
Die Polizei berichtet hier von einer unfallträchtigen
Verkehrslage, außerdem liegt vor der Querung eine Bushaltestelle, die nicht
verlegt werden kann. Aufgrund hoher Verkehrszahlen und der Kurve in der Straße
kann die Anlage nicht entfallen.
Bezirk
Haspe:
Im Bezirk Haspe werden 4 Lichtsignalanlagen
an folgenden Straßen betrachtet:
16. Voerder Straße / Im Hanewinkel
17. Tückingstraße / Höxterstraße
18. Büddingstraße / Schule
19. Vogelsanger Straße / Twittingstraße
Zu 16. Voerder Straße / Im Hanewinkel: Nein
Aufgrund des hohen Anteils an Schwerlastverkehr und
des insgesamt hohen Verkehrsaufkommens ist eine Änderung der signalisierten Situation, die Teil des Schulweges
und Erschließungsachse zum Freibad ist, nicht möglich. Zudem wurde die Anlage
extra für Blinde mit entsprechender Akustik ausgerüstet.
Zu 17. Tückingstraße / Höxterstraße: Ja
Die Lichtsignalanlage erfüllt alle Kriterien des
Prüfrasters und kann ersatzlos weggenommen werden.
Zu 18. Büddingstraße / Schule: Nein
Die Lichtsignalanlage kann aufgrund der Lage
unmittelbar an der Bushaltestelle mit der Schule und dem Kindergarten nicht
weggenommen werden. Es handelt sich zwar um
eine Tempo-30-Zone, jedoch sind die Sichtverhältnisse aufgrund der
Bushaltestelle schlecht.
Zu 19. Vogelsanger Straße / Twittingstraße: Nein
Die Situation mit der langgezogenen Kurve ist
unübersichtlich und kann nicht verändert werden. Daher hat die
Lichtsignalanlage bereits ein Vorsignal.
Stadtbezirk
Nord:
Im Bezirk Nord wurden 4 signalisierte
Knotenpunkte betrachtet. Dazu gehören auch zwei Anlagen in einer ausgedehnten
Tempo-30-Zone, die aus Sicht der Prüfkommission entfallen könnten, jedoch
technisch auf neuestem Stand sind und somit nur geringe Betriebskosten
verursachen. Daher handelt es sich um folgende signalisierte Querungen im Bereich
der Schulen:
20. Kapellenstraße / Strohmstraße
21. Fritz-Reuter-Straße / Schule
22. Overbergstraße / Schule
23. Wolfskuhler Weg / A 1
Zu 20. Kapellenstraße
/ Strohmstraße: Nein
Die Anlage liegt in
einer ausgedehnten Tempo-30-Zone, der Ersatz gegen einen Fußgängerüberweg ist
langfristig denkbar, dazu müsste aber das Längsparken teilweise zurückgenommen
werden. Aufgrund der starken Nutzung durch die Schüler und der notwendigen
Schulwegsicherung wird ein Ersatz zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiter
verfolgt.
Zu 21.
Fritz-Reuter-Straße / Schule: Ja
Aus Sicht der
Prüfkommission kann die Anlage, die sich ebenfalls in einer Tempo-30-Zone
befindet ersatzlos entfallen, der Schulweg ist über die Anlage Kapellenstraße /
Strohmstraße und Overbergstraße / Schule
gesichert.
Zu 22. Overbergstraße
/ Schule: Nein
Die Situation ist
hier mit der Kapellenstraße /Strohmstraße vergleichbar, wobei auch hier zum
aktuellen Zeitpunkt ein Ersatz durch einen Fußgängerüberweg nicht weiter
verfolgt werden sollte, zumal die Anlage auf dem Schulweg zur
Fritz-Reuter-Schule liegt, die eine Förderschule für lernbehinderte Kinder ist.
Weitere 2 Grundschulen sind die Grundschule Overberg und die Hermann-Löns-Schule.
Zu 23. Wolfskuhler
Weg / A 1: Ja
Hier ist es ohne viel
Aufwand möglich, einen Fußgängerüberweg als Ersatz anzubieten, es müsste
lediglich die Bushaltestelle zur Gewährung der freien Sicht verschoben werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Die Finanzierung der ersatzlosen Demontage von 2 Lichtsignalanlagen mit
Kosten in Höhe von 8.500 € erfolgt aus dem konsumtiven Haushalt. Die
Mittel sind bereits im Haushalt 2011 eingeplant.
Die Finanzierung der Demontage von weiteren 6 Lichtsignalanlagen
einschließlich der erforderlichen Arbeiten für die Fußgängerüberwege erfolgt
ebenfalls aus dem konsumtiven Haushalt. Auch diese Mittel in Höhe von 41.500
€ sind im Haushalt 2011 eingeplant.
Die erforderliche DIN-gerechte Beleuchtung der Fußgängerüberwege stellt
eine Investition dar. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 19.000 €
ist im Haushalt 2011 zusätzlich bereitzustellen.
Die Investitionen können erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste
2011 realisiert werden.
Die Gesamtbetrachtung stellt sich so dar, dass den heutigen jährlichen
Unterhaltungs- und Energiekosten in Höhe von 16.652 € für den Betrieb der
Anlagen nach Realisierung der Maßnahmen nur noch jährliche Nettofolgekosten in
Höhe von rd. 1.995 € gegenüberstehen. Das bedeutet eine jährliche Entlastung
des Folgekostenaufwands um rd. 14.657 €.
Gleichzeitig werden absehbare Erneuerungskosten in Höhe von rd. 200.000 €
eingespart.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
X |
Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
X |
konsumtive Maßnahme |
|
X |
investive Maßnahme |
|
|
konsumtive und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|
X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche Bindung |
|
X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
5410 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
50000 |
Bezeichnung: |
Lichtsignalanlagen
Gemeindestraßen |
|
|
Kostenart |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Ertrag (-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand (+) |
522101 |
50.000€ |
- 14.657
€ |
- 14.657
€ |
- 14.657
€ |
|
Eigenanteil |
|
50.000€ |
- 14.657
€ |
- 14.657
€ |
- 14.657
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
X |
Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits
eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige
Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
|
|
Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf
wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
5410 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
|
Finanzstelle: |
5000033 |
Bezeichnung: |
Neuanlage
von Stromleuchten |
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung (+) |
785200 |
19.000€ |
19.000 € |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
19.000€ |
19.000 € |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits
eingeplant/gesichert |
|
X |
Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige
Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf
wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach
vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte
eintragen)
|
Die zur
Demontage anstehenden Lichtsignalanlagen 003, 077, 143, 185, 189, 286, 490
und 611 verfügen über keine Buchwerte in der Anlagenbuchhaltung. |
|
Die
Demontage der Lichtsignalanlagen 490 und 286 stellen einen Aufwand in Höhe
von 8.500 € dar. Ersatzmaßnahmen sind hier nicht geplant. |
|
Die
Kosten für die Demontage und die als Ersatzmaßnahmen geplanten
Fußgängerüberwege für die restlichen Lichtsignalanlagen stellen einen
Erhaltungsaufwand in Höhe von 41.500 € dar, da die Markierung als
„Zebrastreifen“ Bestandteil der Straße und somit nicht einzeln zu
aktivieren ist. |
|
Die an
den Fußgängerüberwegen noch zur Prüfung anstehenden Beleuchtungsanlagen wären
Zubehör der Straße und somit als eigene Vermögensgegenstände zu aktivieren
und über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abzuschreiben. |
|
Der
Abschreibungsaufwand betrüge bei anzunehmenden Gesamtherstellungskosten in
Höhe von 19.000 € jährlich 760 €. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte
eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
950
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der
Herstellungskosten) |
285
€ |
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen), 25
Jahre |
760
€ |
|
e) personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
1.995 € |
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt
Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
1.995 € |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle (n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |

10.03.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Haspe stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bis auf Punkt 2. des Vorschlages zu.
Die Bezirksvertretung Haspe lehnt die Abschaltung der LSA 286 – Tücking-/Höxterstr. Punkt 2. ab.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die LSA 490 – Fritz-Reuter-Str. und die LSA 286 – Tücking-/Höxterstr. ohne Ersatzmaßnahmen abzuschalten.
3. Die Lichtsignalanlagen
- 003 – Kampstr./Hochstr.
- 077 - Frankfurter-/Mühlenstr.
- 189 - Berchumer-/Düsternstr.
- 611 - Wolfskuhler Weg/A 1
- 185 - Selbecker Str./Zur Höhe und
- 143 - Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe
werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel
in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die
Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.
23.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Bezirksvertretung Hagen-Nord lehnt die
Abschaltung der
LSA – 490 – Fritz-Reuter-Straße Punkt 2. ab.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
11 |
|
Dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
0 |
2. Die Lichtsignalanlage
- 611 - Wolfskuhler Weg/A 1
wird demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel
in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die
Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011
bereitzustellen.
14.04.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
entfällt
3. Die Lichtsignalanlagen
- 003 – Kampstr./Hochstr.
- 077 - Frankfurter-/Mühlenstr.
- 189 - Berchumer-/Düsternstr.
- 611 - Wolfskuhler Weg/A 1
- 185 - Selbecker Str./Zur Höhe und
werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.
- 143 – wird zur weiteren Beratung in die BV Mitte überwiesen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel
in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die
Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.
10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Lichtsignalanlagen
- 003 – Kampstr./Hochstr.
- 077 - Frankfurter-/Mühlenstr.
- 189 - Berchumer-/Düsternstr.
- 611 - Wolfskuhler Weg/A 1
- 185 - Selbecker Str./Zur Höhe und
werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.
Zu 143 - Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe wird zunächst die Beratung in der Bezirksvertretung Mitte abgewartet. Anschließend erfolgt eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel
in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die
Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. entfällt
3.
Die
Lichtsignalanlagen
-
003
– Kampstr./Hochstr.
-
077 -
Frankfurter-/Mühlenstr.
-
611 -
Wolfskuhler Weg/A 1
-
185 -
Selbecker Str./Zur Höhe und
werden demontiert. Die erforderlichen
Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.
Zu 189 – Berchumer-/Düsternstr. wird
zunächst die Beratung in der Bezirksvertretung Hohenlimburg abgewartet.
Anschließend erfolgt eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss.
Zu 143 – Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im
Langen Lohe wird zunächst die Beratung in der Bezirksvertretung Mitte
abgewartet. Anschließend erfolgt eine erneute Beratung im
Stadtentwicklungsausschuss.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel
in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die
Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
17.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Lichtsignalanlage 143 – Karl-Ernst-Osthaus-Straße/ Im Langen Lohe wird
nicht demontiert und ist weiter zu betreiben. Dabei sind alle technischen
Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.
18.05.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt
- die Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 23.02.11, TOP 4.1 (Vorlage 868/2010).
- die Lichtsignalanlage Nr. 189 - Berchumer Straße /
Düsternstraße bleibt erhalten.
06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Lichtsignalanlage 189:
Die Lichtsignalanlage Nr. 189 Berchumer Straße / Düsternstraße bleibt erhalten.
Lichtsignalanlage 143:
Die Lichtsignalanlage 143 Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im Langen Lohe wird nicht demontiert und ist weiter zu betreiben. Dabei sind alle technischen Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |