Beschlussvorlage - 0379/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Bezuschussung der Betriebskosten ab 2008/2009 werden bis zu einer Höhe von 1,2 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2012 ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 750.000 € zu rechnen.

 

  1. Die für die Investitionsanträge erforderlichen Mittel werden in Höhe von 157.400 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung zur Sicherung des U- 3 Ausbaus die geforderten Einzeldokumentationen (Anlage 1) zu fertigen und wie von der Bezirksregierung vorgeschlagen entsprechende Verträge (Anlage 2) abzuschließen. 

 

  1. Die Maßnahmen werden bis zum 1.08.2011 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat mit Erlass vom 12.11.2010 -Az:33-46 07.04- die Duldung der Kommunalaufsichtsbehörden zur Übernahme der Trägeranteile als zulässig in Aussicht gestellt, sofern die Übernahme der Eigenanteile im Einzelfall die eindeutig wirtschaftlichere Lösung darstellt. Die Kommunalaufsicht bindet ihre Entscheidung an eine umfassende Dokumentation jedes Einzelfalls. Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben deutlich gemacht, dass sie nicht in der Lage sind, die im Gesetz festgelegten Trägeranteile vollständig selbst zu finanzieren. Zur Erfüllung der Ausbauquote in Höhe von 32 % im Jahr 2013 ist eine zeitnahe Prüfung der Anträge und in der Folge die Übernahme der Trägeranteile unerlässlich.

 

 

Begründung

 

1.                 Abstimmung mit der Kommunalaufsicht

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat mit Erlass vom 12.11.2010 -Az:33-46 07.04- die Duldung der Kommunalaufsichtsbehörden zur Übernahme der Trägeranteile als zulässig in Aussicht gestellt, sofern die Übernahme der Eigenanteile im Einzelfall die eindeutig wirtschaftlichere Lösung darstellt.

 

Mit Schreiben vom 10.03.2011 ist der Bezirksregierung in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und Controlling eine Dokumentation eines Musterfalls (Anlage 1) zur Frage der Klärung von Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Duldung freiwilliger Leistungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung übersandt worden.

 

In dem Antwortschreiben vom 21.3.2011 erklärt sich die Bezirksregierung mit der vorgelegten Dokumentation einverstanden und hat dem Musterfall zugestimmt. Um für alle anderen derzeit vorliegenden (31) Zuschussanträge die kommunalaufsichtliche Duldung aussprechen zu können, erwartet die Bezirksregierung die Anfertigung einzelfallbezogener Dokumentationen. Anhand der einzelnen Dokumentationen wird die Bezirksregierung anschließend eine Zustimmung oder Ablehnung erteilen.

 

Nach wie vor stehen einige U- 3 Ausbauprojekte in direktem Zusammenhang mit der Zahlung freiwilliger Zuschüsse. Die Träger haben deutlich gemacht, dass sie nicht in der Lage sind, die im Gesetz festgelegten Trägeranteile vollständig selbst zu finanzieren. Infolge der nicht geklärten Finanzierung sind daher zwischenzeitlich einige Umbaumaßnahmen zurückgenommen bzw. gestoppt worden. Aus diesem Grund ist die Erstellung der Dokumentationen zur endgültigen Klärung unerlässlich. Nach positiver Entscheidung durch die Bezirksregierung sollen mit den jeweiligen Trägern Verträge mit den von der Bezirksregierung eingeforderten Verpflichtungszusagen abgeschlossen werden (Anlage 2).

 

 

2.         Kindergartenjahre 2010/2011 und 2011/2012

 

Die zur Begleichung der Zuschussanträge erforderlichen Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Die Genehmigung aller vorliegenden Zuschussanträge erfordert für das Kindergartenjahr 2010/2011 freiwillige Zuschüsse in Höhe von 322.847,72 €. Für das Kindergartenjahr 2011/2012 sind dies insgesamt 668.040,73 €.  In die letzte Kalkulation sind die möglichen Erhöhungen der Kindpauschalen durch das Erste KiBiz- Änderungsgesetz bereits einbezogen.

 

 

3.         Anträge des Gemeindeverbandes der katholischen Kirchengemeinden (gGmbH)

 

Des Weiteren ist über den Antrag der katholischen Kirche bezüglich der Bezuschussung einiger Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2008/ 2009, für die der Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden gGmbH in Vorleistung getreten ist, zu entscheiden. Sollte die Prüfung  der KiBiz- Abrechnung  eine Nicht- Auskömmlichkeit der Pauschalen bezüglich der im Antrag aufgeführten Einrichtungen ergeben, sind für das Kitajahr 2008/2009 180.014 € und für das Kitajahr 2009/2010 180.877 € an Zuschüssen nachträglich anzuweisen. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 werden die im Antrag aufgeführten Kindertageseinrichtungen wie alle anderen Zuschussanträge durch die Bezirksregierung entschieden.

 

Ebenfalls noch nicht entschieden ist über den Antrag desselben Trägers bezüglich der Übernahme von 80 % des Trägeranteils für insgesamt 5 Gruppen in drei Kindertageseinrichtungen, die 1997 bzw. 2000 auf Wunsch der Stadt Hagen zusätzlich eröffnet und deren Bezuschussung damals dauerhaft in der genannten Höhe vom Rat zugesagt wurde. Diese Zuschüsse wurden in Höhe von 60.336 € (2008/2009), 58.469 € (2009/2010), 61.932 € (2010/2011) und 65.607 € (2011/2012) beantragt. Die hier angeführten Gruppen sind dauerhaft zu fördern.

 

 

4.                 Investitionszuschüsse

 

Abschließend nicht erörtert wurden bisher die Anträge auf Übernahme von Investitionszuschüssen zu verschiedenen Umbauvorhaben von freien Trägern. Hier liegen Anträge in einer Gesamthöhe von 157.400 € vor. Da diese Anträge in Verbindung mit Zuschussanträgen zu den Betriebskosten für die neuen U- 3 Gruppen gestellt wurden, steht eine mögliche Zahlung der Investitionszuschüsse in Abhängigkeit zu den Entscheidungen der Bezirksregierung bezüglich der Übernahme der Trägeranteile.

 

 

 

 

 

 

 

5.                 Finanzaufwand gesamt

 

HHjahr

Kitajahr

Träger

Betriebskosten-

Zuschuss in €

Investitionskosten-

Zuschuss in €

2011

2008/2009

Kath. Kirche

180.014,00

 

Kath. Kirche

60.336,00

 

2009/2010

Kath. Kirche

180.877,00

 

Kath. Kirche

58.469,00

 

2010/2011

diverse Träger

322.847,72

157.400,00

Kath. Kirche

61.932,00

 

2011/2012*

(Aug. – Dez.)

diverse Träger

278.350,31

 

Kath. Kirche

27.336,37

 

Summe 2011

1.170.162,40

157.400,00

2012

2011/2012* (Jan.-Juli) und

2012/2013*

(Aug. – Dez.)

diverse Träger

672.215,99**

 

Kath. Kirche

66.017,34**

 

Summe 2012

738.233,33

 

2013

2012/2013* (Jan.-Juli) und

2013/2014*

(Aug. – Dez.)

diverse Träger

683.994,38**

 

Kath. Kirche

67.174,08**

 

Summe 2013

751.168,46

 

* unter Einbeziehung der möglichen Erhöhungen der Kindpauschalen durch das Erste KiBiz- Änderungsgesetz und der jährlichen Steigerung von 1,5 v.H.

** die genauen Beträge stehen in Abhängigkeit zu den tatsächlichen Gruppenbelegungen in den jeweiligen Kindergartenjahren

 

6.                 Deckungsvorschlag

 

Das erste KiBiz- Änderungsgesetz sieht in § 23 Abs. 3 eine Elternbeitragsbefreiung für Kinder vor, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden. Zum Ausgleich der den Kommunen dadurch entfallenen Elternbeiträge wird in § 21 Abs. 8 festgelegt:

 

„Zum Ausgleich des durch die Elternbeitragsbefreiung nach § 23 Abs. 3 entstehenden Einnahmeausfalls gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 19 v.H. eines Drittels der Summe der Kindpauschalen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. …“

 

Das durchschnittliche Elternbeitragsaufkommen liegt in Hagen bei 12 %. Eine Berechung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auf Grundlage der Meldedaten zum 15.03.2011 für das Kindergartenjahr 2011/2012 ergibt Mehrerträge in Höhe von 695.866 €. Sollten alle Zuschussanträge der freien Träger durch die Bezirksregierung genehmigt werden und auch die Auskömmlichkeitsprüfung bezüglich der Anträge ab 2008/2009 positiv verlaufen, würden die Mehrerträge nicht zur vollständigen Deckung ausreichen.

Andererseits besteht nach wie vor die Absicht der Landesregierung jährlich ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Entsprechend würden sich die Mehrerträge für das Kindergartenjahr 2012/2013 verdoppeln.  

HHjahr

Kitajahr

Mögliche Mehrerträge

bei durchgängiger 19%-Finanzierung vom Land für Elternbeitragsbefreiung in € für das dritte Kindergartenjahr

Mögliche Mehrerträge

bei 19%-Finanzierung vom Land für progressive Elternbeitragsbefreiung in € für die schrittweise Einführung drittes bis erstes Kindergartenjahr

2011

2011/2012*

(Aug. – Dez.)

289.944

289.944

2012

2011/2012* (Jan.-Juli) und

2012/2013*

(Aug. – Dez.)

695.866

985.810

2013

2012/2013* (Jan.-Juli) und

2013/2014*

(Aug. – Dez.)

695.866

1.681.676

* Die Berechnung der Mehrerträge steht unter dem Vorbehalt entsprechender gesetzlicher Änderungen und basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Kindergartenjahren betreuten Kinder in den einzelnen beitragsfrei gestellten Jahrgangsstufen. Aufgrund des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes ist in den nächsten beiden Kindergartenjahren in der Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen nur mit einem minimalen Rückgang zwischen 0,5 % und 1,5 % zu rechnen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Gesetzeslage durch das Erste KiBiz- Änderungsgesetz kann bei der Finanzkalkulation derzeit nur von dem finanziellen Ausgleich der Elternbeitragsbefreiung für das dritte Kindergartenjahr ausgegangen werden. Die o.g. weitergehenden Veränderungen sind zwar in der für das nächste Jahr angekündigten umfassenden KiBiz- Revision anvisiert, finanzwirtschaftlich aber aktuell nicht solide antizipierbar.

 

Zusammenfassend wird vorausgesetzt, dass weiterhin die Absicht besteht, die in der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung am 10.06.2010 vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Ausbauplanung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit der von der damaligen Landesregierung anvisierten Quote in Höhe von 32 % Bedarfsdeckung zu erfüllen.

Darüber hinaus wird in Fachkreisen mittlerweile die Auffassung vertreten, dass es der ab dem 01.08.2013 geltende Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab Vollendung des 1. Lebensjahres voraussichtlich ohnehin erforderlich machen wird, die bisherigen Einschätzungen über das zu erwartende Nachfrageverhalten deutlich nach oben zu korrigieren. Da es sich ab dem genannten Stichtag um einen einklagbaren Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten handelt, die Kommune also die Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe vollzieht, orientiert sich die quantitative Bemessung der Betreuungsplätze vor Ort anschließend nur noch am Nachfrageverhalten der Eltern und liegt damit nicht mehr im Ermessen der Kommune. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, zumindest die gesetzliche Forderung in Höhe von 32% Bedarfsdeckung zu erfüllen. Im Rahmen der regelmäßig fortzuschreibenden Jugendhilfeplanung wird ein jährlicher Abgleich des Bedarfs mit den Planungsgrößen vorgenommen.

Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Großstädte Deutschlands auch aus Gründen der Wirtschaftsförderung und Sicherung des zukünftigen Fachkräfteangebotes eine wesentlich höhere Quote des U- 3 Angebotes planen und realisieren, als dies derzeit in Hagen vorgesehen ist.  

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

-289.944€

- 695.866€

- 695.866€

Aufwand (+)

531800

1.170.162,40

738.233,33€

751.168,46€

Eigenanteil

 

880.218,40

42.367,33€

55.302,46€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000166

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Dritte /Kitas

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

781700

157.400€

157.400€

Eigenanteil

 

157.400€

157.400€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Sofern die Voraussetzungen für Investitionskostenzuschüsse gemäß § 43 Absatz 2 GemHVO

vorliegen (mehrjährige einklagbare Gegenleistungsverpflichtung mit Rückzahlungscharakter

bei Nichterfüllung), sind diese als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Dies ist

im Einzelfall anhand des jeweiligen Zuwendungsbescheides und der für Hagen definierten

Abgrenzungsbeträge von Zuwendungen zu entscheiden. In Anlehnung an die Zuschussrichtlinien

der Stadt Hagen sind diese über eine Laufzeit von 10 bis 20 Jahren aufzulösen.

Liegen die Voraussetzungen für die Bildung von Investitionskostenzuschüssen vor, sind diese in

Gesamthöhe von 157.400,00 € (allerdings in Einzelaktivierungen pro Zuwendungsbescheid) als

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

7.083,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

7.083,00 €

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.05.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Bezuschussung der Betriebskosten ab 2008/2009 werden nach Prüfung bis zu einer Höhe von 1,2 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2012 ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 750.000 € zu rechnen.

 

  1. Die für die Investitionsanträge erforderlichen Mittel werden in Höhe von 157.400 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung zur Sicherung des U- 3 Ausbaus die geforderten Einzeldokumentationen (Anlage 1) zu fertigen und wie von der Bezirksregierung vorgeschlagen entsprechende Verträge (Anlage 2) abzuschließen. 

 

  1. Die Maßnahmen werden bis zum 1.08.2011 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Bezuschussung der Betriebskosten ab 2008/2009 werden nach Prüfung bis zu einer Höhe von 1,2 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2012 ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 750.000 € zu rechnen.

 

  1. Die für die Investitionsanträge erforderlichen Mittel werden in Höhe von 157.400 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung zur Sicherung des U- 3 Ausbaus die geforderten Einzeldokumentationen (Anlage 1) unter Prüfung der Notwendigkeit zu fertigen und wie von der Bezirksregierung vorgeschlagen entsprechende Verträge (Anlage 2) abzuschließen und hierbei ein eindeutig nachvollziehbares Verfahren des Verwendungsnachweises zugrunde zu legen. 

 

  1. Die Maßnahmen werden bis zum 1.08.2011 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen