Beschlussvorlage - 0795/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich Hagen - Emst - Marktplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marion Schwill-Höbig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.11.2004
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08.02.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
ist eine Überprüfung der Zentrenstruktur
der Stadt Hagen erforderlich und somit rückt auch der Einzelhandel mit seiner
räumlich funktionalen Bedeutung für die Stadtentwicklung in die Diskussion.
Die Dynamik im Einzelhandel sowie die Entwicklung der
zentralörtlichen Beziehungen und der traditionellen Geschäftszentren sind in
der Bundesrepublik Deutschland seit Mitte der 60er Jahre in besonderem Maße
durch das Aufkommen und die rasche Entfaltung neuer Betriebs- und
Verkaufsformen des Einzelhandels bestimmt worden. Entscheidendes
Charakteristikum dieses Veränderungsprozesses ist die zunehmende Durchsetzung
des Marktes mit stark expandierenden und filialisierten Großbetriebsformen bei
einer gleichzeitigen Verminderung der Anzahl von Handelsbetrieben, speziell im
Bereich der Grundversorgung, verbunden mit einer starken Erweiterung der
Gesamtverkaufsflächen.
Damit kommt es zu einer Veränderung in der räumlichen
Verteilung der Betriebe insbesondere des Lebensmitteleinzelhandels, die derzeit
zu Lasten der Innenstädte, der Stadtteilzentren und vor allem der Nebenlagen
(Quartierversorgungszentren) geht, während eine Ausweitung des Angebotes vor
allem in den peripheren Lagen erfolgt. Vor allem für immobile
Bevölkerungsgruppen bedeutet der Rückzug von Lebensmittelgeschäften aus den
traditionellen Wohnbereichen einen teilweisen Verlust ihrer Selbständigkeit.
Diese Entwicklungstendenzen führen zu deutlichen Standortumwertungen
in unseren Städten. Nachgefragt werden vor allem Standorte am Stadtrand, auf
der “grünen” oder “grauen Wiese” (Gewerbegebiete). Die
Trends auf der Nachfrage- und Angebotsseite haben gravierende Konsequenzen für
die gewachsenen traditionellen Geschäftslagen in unseren Innenstädten und
Nebenzentren.
Ziel eines Zentrenkonzeptes ist es somit, Prioritäten zu
setzen, an welchen Standorten zukünftig schwerpunktmäßig Einzelhandelsangebote
vorhanden sein sollen. Dabei übernimmt
die Unterstützung funktionierender Haupt- und Nebenzentren und die
Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung eine wichtige Rolle. Darüber hinaus
gilt es, räumliche Versorgungslücken zu erkennen und zu füllen.
Somit sind neue Investitionen an solche Standorte zu lenken,
wo sie aus Sicht der Stadtentwicklung wünschenswert wären.
In Emst bestehen zwei Konzentrationen von
Einzelhandelsbetrieben. Zum Einen bilden entlang der Ermster Straße zwischen
Cuno – und Karl-Ernst-Osthaus Straße
zwei kleine Lebensmittelanbieter, Geschäfte des
Lebensmittelhandwerks und Dienstleistungsbetriebe ein
Quartierversorgungszentrum.
Der zweite Standort befindet sich im Kreuzungsbereich Karl-Ernst-Osthaus Straße
und Haßleyer Straße. Ein dort ansässiger Kaufpark mit 480qm Verkaufsfläche ist
aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungstendenzen langfristig nicht
gesichert. Rücksprachen mit dem Betreiber haben dies bestätigt.
Bezieht man die Einwohnerzahlen von Emst auf die zurzeit
bestehende Verkaufsfläche im Lebensmittelbereich, so ist zu sehen, dass in
diesem Bereich ein Defizit besteht.
Das Fehlen von ausreichenden Vollsortimentern in Emst führt
dazu, dass der mobile Teil der Bevölkerung große Einkäufe in Eilpe und
Hohenlimburg tätigt. Dadurch kommt es zu längeren Bewegungszeiten privater
Kraftfahrzeuge.
Für die Stärkung des Stadtteils Emst und für eine
langfristig gesicherte Nahversorgung ist
es jedoch wünschenswert, fußläufig erreichbare Betriebe, wenn möglich mit
Vollsortiment anzusiedeln. Meist fehlen aufgrund der betriebswirtschaftlich
erforderlichen Verkaufsflächengröße und der notwendigen Stellplatzflächen
geeignete Grundstücke, die eine Ansiedlung eines zukunftsfähigen Betriebes
zulassen.
Für den Bereich Emst besteht nun die Chance einen solchen
Betrieb zu integrieren. Im Zusammenhang mit Umbau- bzw. Neubauplanungen der
gegenüberliegenden Sporthalle ist zu überlegen, in wieweit hier eine
ausreichende Nahversorgung mit
Vollsortiment eingebunden werden kann. Neben der Anbindung an den ÖPNV und eine
optimale fußläufige Erreichbarkeit durch die direkt angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche
erfüllt dieser Standort zunächst optimale Bedingungen.
Bei einer Ansiedlungsplanung ist auf den regelmäßigen
Marktbetrieb unbedingt Rücksicht zu nehmen. Denn auch dieser erfüllt nicht nur
wertvolle Nahversorgungsfunktion. Auch ist er an Markttagen ein
Kommunikationsbereich für die Bewohner des Stadtteils.
Den positiven Aspekten für die Quartiersentwicklung durch
die Ansiedlung eines Vollsortimenters am Emster Marktplatz steht ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen auf der Karl-Ernst-Osthausstraße entgegen. Auch bezüglich der
Problematik des potentiellen Zulieferverkehrs und der damit verbundenen
Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzenden Bewohner ist eine verträgliche
Lösung zu erarbeiten. Für die Ansiedlung eines Vollsortimenters in diesem
Bereich muss erst Planungsrecht geschaffen werden. In dem dafür notwendigen
Bebauungsplanverfahren müssen auch Untersuchungen über mögliche
Lärmbelästigungen durchgeführt werden und Maßnahmen dagegen ergriffen
werden.
Städtebauliche Untersuchungen haben gezeigt, dass an zwei
Standorten in Emst die Ansiedlung eines großflächigen Vollsortimenters sinnvoll
ist. Ein bedingt geeigneter Standort liegt an der Feithstraße, auf dem
Grundstück, auf dem heute das Asylantenheim steht, neben dem Studieninstitut.
Für diesen Standort interessiert sich zurzeit ein Erschließungsträger, der
einen Optionsvertrag für das Grundstück abschließen möchte.
Naturgemäß stellt die Ansiedlung eines Vollsortimenters eine
erhebliche Konkurrenz zu den noch bestehenden Lebensmittelanbietern dar und
eine Verdrängung der Betriebe ist
wahrscheinlich. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass aufgrund
der rasanten Entwicklung im Einzelhandel, diese Betriebe mittel- bis
langfristig ohnehin konkurrenzschwach sind. Eine planungsrechtliche Steuerung
zu einem frühen Zeitpunkt an den richtigen Ort ist somit der richtige Schritt
für eine angebotsorientierte Einzelhandelsplanung. So werden immer wieder
Standorte, insbesondere für Discounter, an der Haßleyer Straße angefragt. Die
Alternative einer ungedämmten Ansiedlung von Discountern an verkehrsgünstigen,
nicht integrierten Lagen kann nicht im Sinne einer gesunden
Einzelhandelsentwicklung der Stadt sein.
In die Neuordnung des Emster Marktplatzes muss auch die
Turnhalle im Steinhoff- Park mit einbezogen werden. Die vorhandene Turnhalle
ist stark renovierungsbedürftig, sodass abgewogen werden muss, ob diese durch
einen Neubau ersetzt werden soll.
Dadurch bietet sich die Chance, sie in unmittelbarer Nachbarschaft zum
vorhandenen Sportplatz zu bauen. Der Umkleidebereich und die
Sanitäreinrichtungen der neuen Turnhalle könnten dann sowohl von den Benutzern
der Turnhalle als auch des Sportplatzes
genutzt werden.
So würde der zentrale Bereich
in Emst, der Marktplatz mit dem Wochenmarkt, einem
Vollsortimenter und einer neuen Turnhalle eine interessante, sich ergänzende
Belebung erfahren.

30.11.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
betrachtet die Beratung als 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, vor der
weiteren Beratung eine Bürgeranhörung zu diesem Entwicklungskonzept
durchzuführen.
08.02.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss, die Planungen für einen Vollsortimenter an diesem
Standort nicht weiter zu verfolgen.