Beschlussvorlage - 0952/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachfolgevertrag des Kooperationsvertrages zum Klimaschutz mit der Mark-E AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Roswitha Kleinert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.01.2005
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Weiterführung des Kooperationsvertrages
durch Abschluss des 2. Kooperationsvertrages zwischen der Mark-E AG und der
Stadt Hagen, einschließlich der vorgenommenen Änderungen durch die Kommission,
wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Der zwischen Stadt und
Stadtwerke Hagen AG am 09.11.1999 geschlossene 1. Kooperationsvertrag, der im
Rahmen eines Kommunalen Klimaschutzkonzeptes die Nutzung erneuerbarer
Energien, die Ausschöpfung von CO2-Minderungspotentialen und die
Erhöhung der Energieeffizienz von Verbrauchs- und Erzeugungseinheiten der
Kunden fördert, wurde von der Mark-E AG bis zum 31.12.2004 weitergeführt. Mit
den nicht verausgabten Geldern des 1. Kooperationsvertrages soll für die Dauer
von zwei weiteren Jahren ein Anschlussvertrag, der 2. Kooperationsvertrag zum Klimaschutz,
mit der Mark-E AG geschlossen werden.
Die positiven Erfahrungen der
letzten 5 Jahre und der Grad der Bekanntheit des abgelaufenen Vertrages, sind
maßgeblich für die nur mit geringen Änderungen versehene anschließende
Vertragsregelung. Die Kommission zum Vertrag setzt sich weiterhin aus dem
Vorsitzenden des Umweltausschusses, zwei Vertretern von der Mark-E AG und einem
Vertreter der Umweltverwaltung zusammen. Die Geschäftsstelle wird weiter vom
Energieberater der Stadt Herrn Wittkowski geführt.
Die Änderungen des
neuen Vertragsentwurf sehen vor, dass die Mark-E AG ein Volumen von insgesamt
500.000,- , bzw. 250.000,- Euro pro Jahr für zwei Jahre vorläufig bis Ende
2006 als Fördersumme bereitstellt. Die Mark-E AG beabsichtigt dann ein Konzept
zu entwickeln, bei dem auch andere Stadtwerke bzw. Städte des
Versorgungsgebietes ab 1.1.2006 einbezogen werden sollen. Einzelförderbereiche
sind durch die beiliegende Anlage zum Vertrag konkretisiert und bereits
abgesprochen.
Die Fördersätze richten sich nach der in der Kommission zum Kooperationsvertrag ausgearbeiteten Anlage. Geringe Änderungen gibt es bei den folgende Punkten:
§
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen
wird aufgrund der verbesserten Vergütungsregelungen des Erneuerbaren Energie
Gesetzes (EEG) zukünftig nicht mehr durch das Förderprogramm unterstützt.
§
Die Installation von Solarkollektoren zur
Warmwasser wird jetzt mit 600,- (100,- Euro mehr) pauschal unterstützt.
§
Die Installation von Pellet- und
Holzhackschnitzelheizungen wird mit 200,- (100,- Euro weniger) pauschal
gefördert, da diese Anlagen zusätzlich durch ein Bundes- und ein Landesprogramm
Unterstützung finden.
§
Der Einbau von
Wärmepumpen wird auf Wunsch der Mark-E AG mit 1.000,- pauschal (500,- Euro
weniger) unterstützt.
§
Die Förderungen für Dämmung an Altbauten
werden auf maximal 2.000,- beschränkt.
§
Es werden keine Großprojekte mehr gefördert,
da die Breitenwirkung vorzuziehen ist. Mittlerweile hat das Programm einen
guten Bekanntheitsgrad erlangt.
§
Das Antragsverfahren für die Förderung auf
der Grundlage des Vertrages wird noch weiter vereinfacht.
§
Das Budget für Einzelmaßnahmen der Stadt
Hagen im Bereich des öffentlichkeitswirksamen Klimaschutzes wird beibehalten.
§
Die 2004 entwickelte Förderung der Anschaffung von 150
Erdgasfahrzeugen, die in Hagen zugelassen werden, wird bis zum vereinbarten
Volumen weitergeführt.
Anlagen
§
Entwurf des neuen 2. Kooperationsvertrages (Anlage 1)
§
bisheriger Kooperationsvertrag (Anlage 2)

20.01.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Weiterführung des Kooperationsvertrages
durch Abschluss des 2. Kooperationsvertrages zwischen der Mark-E AG und der
Stadt Hagen, einschließlich der vorgenommenen Änderungen durch die Kommission,
wird zur Kenntnis genommen.
Zudem bittet der Umweltausschuß Rat
und Verwaltung, Gasfahrzeuge als Dienstwagen
anzuschaffen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |