Beschlussvorlage - 0367/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der im Betreff genannte Abbruchantrag von  vier Wohnhäusern auf dem Grundstück Wehringhauser Straße 114,116 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

 

Abbruch von vier Wohnhäusern mit Zwischenbau auf dem Grundstück Wehringhauser Straße 114,116

Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstücke 3 und 4.

 

Der Antrag war unter dem  Aktenzeichen 2/63/D/0016/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 7.4.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. GE (Gewerbegebiet) zu beurteilen.

 

Auf dem Grundstück befinden sich mehrgeschossige, seit längerem leerstehende,   nicht mehr erhaltenswerte Wohngebäude.

 

In der o.g Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Der Arbeitsraum für den Abbruch befindet sich auf dem angrenzenden östlichen Flurstück  392 und somit überwiegend nicht auf der Wehringhauser Straße.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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19.05.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen