Beschlussvorlage - 0285/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Bauordnungsamtes zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Dieser Bericht verdeutlicht mit Hilfe von Kennzahlen die derzeitige Leistungsfähigkeit und Arbeitsbelastung des Bauordnungsamtes. Gleichzeitig werden die besonderen Herausforderungen aufgezeigt, denen sich das Bauordnungsamt und die Untere Denkmalbehörde stellen müssen.

 

Begründung

 

Vorbemerkungen

 

Nach der zum 01.01.2011 rückwirkend umgesetzten Zusammenlegung des Bauordnungsamtes (63) mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung (61) zu einem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (61) ist dieser Jahresbericht der letzte, der das Bauordnungsamt als eigenständige Funktionseinheit betrachtet.

 

Ebenso wie das Jahr 2009 stand auch das Jahr 2010 noch im Zeichen der Weltwirtschaftskrise. Wenngleich es im Jahresverlauf eine gewisse Stabilisierung gegeben hat, so war besonders das 1. Quartal 2010 außerordentlich schwach. Dies stellte eine direkte Fortsetzung der Flaute des 4. Quartals 2009 dar. Sehr eindrücklich lässt sich aus der Statistik ablesen, wie sich das „Loch“ bei den eingehenden Vorgängen im 1. Quartal 2010 etwas zeitverzögert direkt auf die beschiedenen Vorgänge im 2. Quartal 2010 auswirkte: die Fallzahlen sind quasi identisch. Nachdem es in 2009 verglichen mit 2008 bereits einen Rückgang von 10 % bei den eingereichten Genehmigungsverfahren im engeren Sinne gab (also die Vorgänge, die landläufig als „Baugenehmigung“ bezeichnet werden), so hat sich der Trend im Jahresschnitt mit einem weiteren Rückgang von 6 % erneut verschlechtert. Da hat es im Endergebnis für den Jahresschnitt auch nicht mehr geholfen, dass es nach dem erwähnten Einbruch des 1. Quartals 2010 eine Stabilisierung gegeben hat - zudem war das Jahresende von einem erneuten, wenngleich leichten Rückgang geprägt.

 

Allerdings können aufgrund der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation wie schon im Vorjahr die Rückstände etwas abgearbeitet werden. Nachdem im Jahre 2008 etwa 10 % weniger Vorgänge beschieden werden konnten als gleichzeitig eingingen, so hatte sich das Verhältnis im Jahre 2009 bereits umgedreht. Und auch 2010 konnten etwa 5 % mehr Genehmigungsverfahren insgesamt beschieden werden als eingingen. Interessant ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Arbeit der Bauordnung insgesamt aber nicht wirklich weniger geworden ist. Während die Zahl der eingereichten Vorgänge bei den Genehmigungsverfahren gesunken ist, so ist die Zahl der eingegangenen Vorgänge insgesamt gegenüber dem Vorjahr sogar um 9 % gestiegen und erreicht mit 2945

Vorgängen wieder den Stand der Vorjahre. Die nicht immer aus der Statistik direkt ablesbare Mehrarbeit ist verknüpft mit dem ordnungsbehördlichen Handeln aufgrund eines zunehmend überalterten und ungepflegten Gebäudebestandes, den gestiegenen Anforderungen an die Rechtssicherheit von Bescheiden und der damit verbundenen Prüftiefe. Aber auch die Anzahl der arbeitsintensiven Klagen hat sich nach Einführung der Bürokratieabbaugesetze auf einem höheren Niveau als zuvor eingependelt. Einzelne Fälle binden enorm viel Arbeitszeit: wird die behördliche Entscheidung nicht akzeptiert, werden parallel und nacheinander Bezirksregierung, VG, OVG, Petitionsausschuss, Staatsanwalt und Presse eingeschaltet. Währenddessen können dann keine Baugenehmigungen erteilt werden. Inhaltlich hat sich zudem ein etwas unerfreulicher Schwerpunkt bei Spielhallen und Wettbüros verfestigt, von denen mittlerweile jede Woche mindestens ein neues Vorhaben zu bearbeiten ist.

 

Auf der personellen Seite war 2010 von einer weitgehenden Kontinuität geprägt. In der Unteren Denkmalbehörde konnte ohne Schaffung einer neuen Planstelle eine unbesetzte halbe Stelle mit einer Verwaltungskraft intern aufgefüllt werden, was eine große Hilfe für die Bearbeitung von Rückständen darstellt. Bereits jetzt wird aber darauf hingewiesen, dass mittelfristig einige Mitarbeiter/-innen den Ruhestand antreten werden, was durch eine rechtzeitige Personalentwicklung aufgefangen werden sollte, wenn dem wirtschaftsfreundlichen Ziel „kurze Laufzeiten“ Rechnung getragen werden soll. Hierbei ist aber auch darauf zu achten, dass die jeweilige tarifrechtliche bzw. beamtenrechtliche Eingruppierung der Mitarbeiter nicht nur den Aspekt der Konsolidierung zu berücksichtigen hat, sondern auch die Konkurrenzsituation mit anderen Kommunen um das beste Personal.

 

Die zwischenzeitlich durch vergangene und aktuelle Konsolidierungsmaßnahmen nicht (mehr) dauerhaft gesicherten Stellen bei Mitarbeiterinnen der Verwaltungsabteilung, die aber gleichwohl für den Betrieb der Bauaufsichtsbehörde dringend benötigt werden, werden im Rahmen der Zusammenlegung von 61 und 63 wahrscheinlich eine dauerhafte Sicherung erfahren können. Anderenfalls wären nicht nur die „Nadelöhre“ Erfassung und Registratur gefährdet gewesen, sondern damit auch alle nachfolgenden Schritte einschließlich der Erteilung von Baugenehmigungen. Organisatorische Veränderungen alleine werden nicht zur Verkürzung von Laufzeiten beitragen können. Zwar können diese durch die Einführung von GekoS Online aufgrund wegfallender Postwege bei Behördenbeteiligungen zukünftig etwas reduziert werden, doch kann Arbeitskraft letztlich nur durch Arbeitskraft ersetzt werden. Einer deutlichen Erholung der Baukonjunktur wäre die Bauordnung personell nach wie vor nicht gewachsen. Zur Wiederholung - der Zweck von GekoS Online stellt sich wie folgt dar:

 

1.      beschleunigte Behördenbeteiligung durch die digitale Bereitstellung von Unterlagen

2.      Online-Informationssystem für Bauherren und Architekten zum Bearbeitungsstand

3.      Einreichung von Antragsunterlagen in rein digitaler Form durch die Beteiligten

4.      „digitale Baugenehmigungen“ (nach Lösung datenschutzrechtlicher Probleme)

 

 

 

 

 

Leistungsdaten

 

Die schlechte Baukonjunktur hat bei der Bauordnung für eine gewisse Entlastung gesorgt. Der Trend der Vergangenheit, dass trotz abnehmender Gesamtzahl an Vorgängen weniger Anträge beschieden werden können als eingehen, konnte wie schon im letzten Jahr verhindert werden. Während der negative Überhang in 2008 noch etwa 10 % betrug, gibt es nun wieder einen leichten positiven Überhang. Damit wurde in der Vergangenheit ein Rückstau aufgebaut, der sich negativ auf die Bearbeitungszeiten auswirkte und erst jetzt in der Krisenzeit langsam wieder abgebaut werden kann.

 

Bei den Genehmigungsverfahren insgesamt wurden 1734 (2010) statt 1777 (2009) Anträge eingereicht, was einen leichten Rückgang von etwa 2 % bedeutet. Nach dem immensen Rückgang von 13 % zwischen 2008 und 2009 ist schon diese „Stabilisierung“ als Erfolg zu werten. Eine wirkliche Erholung der Wirtschaftskraft ist auf dem lokalen Bausektor daher nicht feststellbar. Zwar wurden mit 1816 (2010) statt 1899 (2009) etwa 4 % weniger Vorgänge bei den Genehmigungsverfahren insgesamt beschieden als noch im Vorjahr, aber die Zahl der beschiedenen Fälle ist zumindest höher als die Zahl der eingereichten Fälle. Der aktuelle Rückgang an beschiedenen Fällen lässt sich wohl auch durch die „erfolgreiche“ Arbeitszeitreduzierungs-Kampagne erklären.

Ähnlich sah es auch bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (also den „Baugenehmigungen“) aus: mit 1149 (2010) statt 1226 (2009) eingereichten Vorgängen musste hier ein stärkerer Rückgang von etwa 6 % registriert werden - und dies nach einem Rückgang von bereits 10 % zwischen 2008 und 2009. Ebenso zurückgegangen ist daher auch die Zahl der beschiedenen Vorgänge: 1233 (2010) statt 1316 (2009) bedeuten ebenfalls einen Rückgang um etwa 6 %. Doch so wie bei den Genehmigungsverfahren insgesamt werden auch bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne noch etwas mehr Vorgänge beschieden als eingehen - was zwar dafür sorgt, dass Rückstände etwas abgearbeitet werden können, aber bei der Annahme, dass auch die Krise der Baukonjunktur endlich ist, nicht auf überschüssige Personalressourcen schließen lässt (wie der negative Überhang der letzten krisenfreien Jahr gezeigt hat).

 

Überaus bedauerlich ist in diesem Zusammenhang jedoch der Rückgang der eingenommenen Gebühren von 937.633 € (2009) auf nur noch 650.044 € (2010) - ein erschreckender Rückgang um etwa 30 % ! Damit befinden sich die Einahmen sogar unter dem Niveau von 2007, als nur 682.966 € eingenommen werden konnten.

 

Ein solcher Rückgang ist angesichts der im Vergleich dazu ja noch relativ stabil gebliebenen Fallzahlen erstaunlich, aber letztlich leicht erklärbar. Einzelne Großprojekte können die Gebührensituation sehr deutlich beeinflussen und gelegentlich sogar für 10-20 % der Gesamteinnahmen sorgen. Während es in 2007 keine gebührenrelevanten Großprojekte gab, war es 2008 das Westfalenbad und 2009 die Bauvoranfrage für die Rathaus-Galerie. In 2010 gab es kein Vorhaben mit einer solchen Relevanz. Das sieht man auch daran, dass die Einnahmen beim „normalen Genehmigungsverfahren“ (in dem sich die größeren, zumeist gewerblichen Projekte befinden) von 277.112 € (2009) auf 152.015 € (2010) gefallen sind, also fast eine Halbierung. Darüber hinaus lässt sich der Gebührenrückgang trotz in etwa gleichbleibender Fallzahl mit einer gewissen Verringerung des bei jedem einzelnen Vorhaben verbauten Bauvolumens erklären, aus dem die Gebühren bekanntlich abgeleitet werden. Es wird also insgesamt kleiner gebaut, zumindest im gewerblichen Sektor.

 

Dafür scheint aber andererseits der private Sektor vom verbauten Volumen her ein wenig anzuziehen, denn im Kerngeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ (in dem sich neben kleineren gewerblichen Vorhaben zumeist der Wohnungsbau befindet) stiegen die Gebühren-einnahmen trotz gesunkener Fallzahlen bei den eingehenden Vorgängen von 165.458 € (2009) auf 187.853 € (2010) um etwa 13 % - ein Trend, der nach den letzten Jahren Gutes hoffen lässt. Wer in sein Wohnhaus investiert, baut also wieder etwas größer.

 

Ausgehend von den Einnahmen lässt sich aber darauf schließen, dass die Bauwirtschaft sich in der Masse, insbesondere bei den gewerblichen Vorhaben, mit eher kleineren Aufträgen über Wasser halten muss. Es darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass gerade städtische Bauvorhaben gebührenfrei sind und dieses Bauvolumen bei der Betrachtung unberücksichtigt bleibt. Es ist anzunehmen, dass die lokale Bauwirtschaft durchaus vom Konjunkturpaket II profitieren konnte, um in der Krise zu überleben.

 

Das mit dem Bürokratieabbaugesetz I eingeführte Anzeigeverfahren für Kleingaragen und einfache Nutzungsänderungen ist weiterhin kritisch zu sehen, da im Jahr 2010 lediglich 10 Anzeigen erfolgreich durchgeführt werden konnten. 17 weitere mussten mangels Voraussetzung in ein Genehmigungsverfahren überführt werden. Mit diesem Missverhältnis diskreditiert sich das Anzeigeverfahren selber, da es damit nicht dem Ziel Bürokratieabbau dient, sondern im Gegenteil den Verwaltungsaufwand in den betroffenen Fällen verdoppelt. Eine solch geringe Fallzahl rechtfertigt sowieso nicht den bürokratischen Aufwand eines zusätzlichen Verfahrens. Der Bauherr kann zurzeit im Einzelfall wählen, über welche der drei Verfahrensalternativen (Anzeigeverfahren, Freistellungsverfahren oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren) er den Bau einer Kleingarage realisieren will. Nach aktuellen Informationen soll das Anzeigeverfahren nicht in die angekündigte Novellierung der Bauordnung NRW in 2011 oder 2012 einfließen.

 

Aufgabenerledigung

 

Wie bereits angedeutet, konnten durch die schlechte Baukonjunktur auch in 2010 (wie bereits im Vorjahr) in gewissem Umfang Rückstände abgearbeitet werden. Die Anzahl nicht bearbeiteter Vorgänge ist in allen Kategorien auf relativ niedrigem Niveau verblieben oder je nach Kategorie sogar noch weiter gesunken. Zum Beispiel beim Massengeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ waren es am Jahresende nur noch 156 (2010) statt 169 (2009) nicht abgeschlossene Vorgänge. In 2008 waren dies noch 245 Vorgänge, hier hat sich seitdem also eine konjunkturbedingte Reduzierung der Rückstände um etwa 36 % eingestellt! Allerdings ist die Belastung der einzelnen Bezirke etwas ungleich verteilt.

 

 

Kennzahlen

 

Analog haben sich die Verfahrenslaufzeiten, verglichen mit dem Vorjahr, in etwa auf dem gleichen Niveau eingependelt, allerdings schwanken die Veränderungen je nach Verfahrensart recht deutlich. Beim „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ sind die Laufzeiten mit 98 (2010) statt 94 (2009) etwas angestiegen, beim „normalen Genehmigungsverfahren“ jedoch mit 159 (2010) statt 164 (2009) Tagen leicht gesunken. Eine Laufzeit von 98 Tagen bedeutet 14 Wochen, also 70 Arbeitstage. Das Ziel von 47 Arbeitstagen zur Erfüllung der Kriterien des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte Verwaltung“ wird daher recht deutlich verfehlt. Wollte man die Laufzeiten verbessern, so müsste die personelle Situation nicht nur bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde überdacht werden, sondern bei allen im Genehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen. Es ist auch zu bedenken, dass externe Dienststellen z.T. eine gesetzliche Beteiligungsfrist von 2 Monaten haben, die Bearbeitungszeit also nicht nur in der Hand der Stadt liegt. Auch sind die durchschnittlichen Laufzeiten irreführend, weil brisante Einzelfälle die Statistik stark verfälschen können.

 

Nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch die Bürokratieabbaugesetze gab es zunächst eine Verdoppelung an Klageverfahren. Vermutlich bedingt durch die schlechte Baukonjunktur („wird wenig beschieden, wird auch nur wenig geklagt“) sind in 2010 wie schon 2009 nur 37 Klagen eingereicht worden. Gegenüber 56 Klagen im Jahr 2008 bedeutet dies aber einen Rückgang von 34 %. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.

 

 

Wiederkehrende Prüfungen

 

Besonders sensible Objekte müssen von der Bauaufsicht in bestimmten Zeitabständen wiederkehrend geprüft werden. Mit der Einführung der PrüfVO zum Jahreswechsel 2009/2010 wurde die alte TPrüfVO ersetzt. Neben inhaltlichen Änderungen zu den Prüfinhalten und die Anerkennung von Prüfsachverständigen werden in der PrüfVO nun auch die früher in den jeweiligen Sonderbauverordnungen geregelten Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen gebündelt, angepasst und dabei um einige Objektklassen erweitert: Pflegeeinrichtungen (die früher ggf. unter die Definition Krankenhaus fielen) und Kindergärten mit mehr als 4 Gruppen. Allerdings wird nun die Quadratur des Kreises notwendig, da die Prüffristen nach der PrüfVO (je nach Objektklasse alle 3 oder 6 Jahre) nun nicht mehr mit dem gesetzlichen 5-Jahres-Rhythmus der Brandschauen durch die Feuerwehr übereinstimmen, obwohl der Gesetzgeber eine gemeinsame Durchführung von wiederkehrender Prüfung und Brandschau explizit wünscht. Auch wird hier darauf hingewiesen, dass ebenfalls zum Jahreswechsel 2009/2010 die neue Sonderbauverordnung SBauVO die Einzelvorschriften für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Garagen und Betriebsräume für elektrische Anlagen ersetzt und gebündelt hat, wobei die Inhalte im Wesentlichen aber gleich geblieben sind. Die Krankenhausbauverordnung lief sogar aus, dafür soll es in 2011 eine neue Vorschrift für Pflegeeinrichtungen geben.

Aufgrund der Prüffristen der vergangenen Jahre war absehbar, dass in 2010 besonders viele wiederkehrende Prüfungen anstehen würden. In der Tat konnten bzw. mussten dann insgesamt 65 Prüfungen abgeschlossen werden, was gegenüber 2009 mit etwa 25 Vorgängen fast eine Verdreifachung darstellte. Daher hat sich bewährt, bereits wie im Vorjahr eine Mitarbeiterin mit der Thematik gesondert zu betrauen, insbesondere die Arbeit am Kataster der Objekte und der abzuarbeitenden Mängel konnte so zielgerichtet durchgeführt werden. Insgesamt unterliegen im Stadtgebiet etwa 190 Objekte der Prüfpflicht. Aufgrund der Schulen dürfte etwa die Hälfte dieser Objekte städtisch sein, was die Bedeutung des Zusammenwirkens von Bauaufsicht und GWH deutlich macht.

 

Für besonderes Medienecho haben daher zum Jahreswechsel 2010/2011 die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen am Theodor-Heuss-Gymnasium und am Fichte-Gymnasium gesorgt, wo insbesondere das Fehlen des sogenannten „Zweiten Rettungsweges“ auffiel und daher für bestimmte Teilbereiche eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden musste, soweit keine Kompensationsmaßnahmen ergriffen würden. Anderenfalls wäre eine Rettung der Schüler (ausgehend von heute üblichen Sicherheitsstandards) äußerst schwer durchführbar gewesen, wenn nicht gar unmöglich. Da die notwendigen Maßnahmen wie das Anlegen von Türdurchbrüchen und das Errichten von Nottreppen erst etwa ein Viertel Jahr nach Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen in Angriff genommen wurden, standen die Räumlichkeiten dem Unterricht längere Zeit nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass einer vorausschauenden und nicht nur reagierenden Bauunterhaltung trotz knapper Kassen ein hoher Stellenwert einzuräumen ist, um ähnliche Umstände zukünftig zu vermeiden. Dazu gehört auch eine zügige Abarbeitung der bei den wiederkehrenden Prüfungen festgestellten Mängel.

 

 

Denkmalschutz

 

Die Untere Denkmalbehörde konnte 2010 bei 164 (identisch zum Vorjahr) eingehenden Vorgängen sogar 242 Fälle abschließen. Die Rückstände konnten daher, nicht zuletzt aufgrund der Wiederbesetzung einer bis dato unbesetzten halben Stelle, etwas minimiert werden. Nach 108 erledigten Vorgängen in 2008 und 150 erledigten Vorgängen in 2009 bedeutet die Steigerung aber letztlich nur, dass die Gelegenheit ergriffen werden konnte, endlich alte „Karteileichen“ aus der Vergangenheit auszusortieren. Im Grunde genommen gibt es bei den aktuellen, zeitintensiven Vorgängen immer noch einen negativen Überhang. Insbesondere die Abarbeitung von Steuerbescheinigungen ist aufwändig und langwierig.

 

Es gilt somit das Gleiche wie im Vorjahr: in den Baugenehmigungsverfahren, in denen parallel eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden muss, sind Verzögerungen kaum zu vermeiden. Aber auch die Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die „nur“ einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen, können nicht immer zeitnah bearbeitet werden. Dies trifft daher insbesondere die kleinen Handwerksbetriebe. Aufgrund der Mitarbeiterzahl wurde bereits in der Vergangenheit häufig auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben nach dem DSchG verzichtet. Beispielhaft seien hier die Ahndung von bußgeldrelevanten Ordnungswidrigkeiten, Rückbauforderungen oder Instandhaltungsverfügungen genannt. Auch die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans oder die Ausweisung von Denkmalbereichen konnten bisher nicht umgesetzt werden.

 

Neben den mittlerweile 435 bereits rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen Objekten stehen noch weitere 325 Objekte auf der ursprünglich etwa 30 Jahre alten Inventarisierungsliste. Die Arbeit an den Eintragungsverfahren ist also noch lange nicht abgeschlossen. Zusätzlich zu den bereits inventarisierten Objekten deutet sich an, dass insbesondere die Nachkriegszeit noch unbekannte Überraschungen parat hält. Bereits vor einiger Zeit hat das Landesamt für Denkmalpflege die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hagen zur Abarbeitung der Inventarisierungsliste dringend aufgefordert.  Wie in den Vorjahren wurde daher auch 2010 deren Aktualisierung mit Hilfe einer freien Mitarbeiterin betrieben. Viele „Karteileichen“ konnten dabei schon aussortiert werden, wobei hierbei oft auch ein schmerzhafter Verlust von Bausubstanz zu verzeichnen war, der vor 30 Jahren durchaus noch denkmalwürdig gewesen wäre, aber aufgrund des mangelnden denkmalrechtlichen Schutzes so überformt wurde, dass eine Eintragung nun nicht mehr in Frage kommt. Die frühzeitige Durchführung von Eintragungsverfahren ist daher von großer Bedeutung, weil die Untere Denkmalbehörde bei Veränderungen an denkmalwerten, aber noch nicht eingetragenen Objekten lediglich reaktiv tätig werden kann, was einerseits die Akzeptanz der Denkmalpflege verringert und andererseits zu Zeitverzug im Baugeschehen führt. Die Überprüfung der Inventarisierungsliste (nicht aber die daraus erst folgenden Eintragungsverfahren) wird beim derzeitigen Arbeitsfortschritt nicht vor 2012 abgeschlossen werden können.

 

Am 12. September 2010 fand der „Tag des offenen Denkmals“ mit dem Thema „Kultur in Bewegung - Reisen, Handel und Verkehr“ statt. Zu besichtigen waren die Villa Post, die Cuno-Siedlung, die Villa Springmann, der Kaiser-Friedrich-Turm, das Haus der Ruhrkohle und die Evangelisch-Reformierte Kirche in Hohenlimburg. Sehr gut angenommen wurden die Führungen und insbesondere die Busrundfahrt, die gemeinsam mit dem Heimatbund organisiert werden konnte. Insbesondere das (zurzeit städtische) Haus der Ruhrkohle erfüllte an diesem Tag den Zweck des „traurigen Denkmals“: wenn es nicht gelingt, ein Denkmal einer vernünftigen Nachnutzung zu übergeben, so ist sein Erhalt auf Dauer eine große Herausforderung. Öffentlichkeitsarbeit ist trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes notwendig, um die Akzeptanz der Denkmalpflege zu erhöhen und damit letztlich die alltägliche Arbeit reibungsloser gestalten zu können. Es wird daher angestrebt, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen auch 2011 wieder am „Tag des offenen Denkmals“ teilzunehmen.

 

Das Thema Öffentlichkeitsarbeit war auch mit den Projekten zur Kulturhauptstadt RUHR.2010 verknüpft. So wurde die „Route der Wohnkultur“ mit dem „Tag der Wohnkultur“ am 19. September 2010 von der Unteren Denkmalbehörde begleitet, ebenso wie das Aufstellen der Hinweistafeln im Rahmen der großen Mittelalterausstellung „AufRuhr 1225!“  (Landesmuseum für Archäologie in Herne) auf Hagener Stadtgebiet. Ebenso fand eine Mitwirkung an den STADT-RÄUMEN im Rahmen der „Local Hero“-Woche statt.

 

Besondere Schwerpunkte der Unteren Denkmalbehörde waren im Jahr 2010 wieder die „Dauerbrenner“ Elbers-Gelände und Haus Harkorten, aber auch die archäologischen Grabungen in Herbeck, um nur einige arbeitsintensive Projekte zu nennen. Zukünftige Betätigungsfelder deuten sich an bei der städtebaulichen Denkmalpflege in Wehringhausen, dem langfristigen Schutz von Arbeiterquartieren wie der Hoesch-Siedlung in Hohenlimburg und der Begleitung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes für den Hohenhof.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen