Beschlussvorlage - 0285/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht des Bauordnungsamtes über Leistungsdaten für das Jahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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10.05.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Dieser Bericht
verdeutlicht mit Hilfe von Kennzahlen die derzeitige Leistungsfähigkeit und
Arbeitsbelastung des Bauordnungsamtes. Gleichzeitig werden die besonderen
Herausforderungen aufgezeigt, denen sich das Bauordnungsamt und die Untere
Denkmalbehörde stellen müssen.
Begründung
Vorbemerkungen
Nach der zum 01.01.2011 rückwirkend umgesetzten Zusammenlegung des
Bauordnungsamtes (63) mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
(61) zu einem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (61) ist
dieser Jahresbericht der letzte, der das Bauordnungsamt als eigenständige
Funktionseinheit betrachtet.
Ebenso wie das Jahr 2009 stand auch das Jahr 2010 noch im Zeichen der
Weltwirtschaftskrise. Wenngleich es im Jahresverlauf eine gewisse Stabilisierung
gegeben hat, so war besonders das 1. Quartal 2010 außerordentlich schwach. Dies
stellte eine direkte Fortsetzung der Flaute des 4. Quartals 2009 dar. Sehr
eindrücklich lässt sich aus der Statistik ablesen, wie sich das
„Loch“ bei den eingehenden Vorgängen im 1. Quartal 2010 etwas
zeitverzögert direkt auf die beschiedenen Vorgänge im 2. Quartal 2010
auswirkte: die Fallzahlen sind quasi identisch. Nachdem es in 2009 verglichen
mit 2008 bereits einen Rückgang von 10 % bei den eingereichten Genehmigungsverfahren
im engeren Sinne gab (also die Vorgänge, die landläufig als
„Baugenehmigung“ bezeichnet werden), so hat sich der Trend im
Jahresschnitt mit einem weiteren Rückgang von 6 % erneut verschlechtert. Da hat
es im Endergebnis für den Jahresschnitt auch nicht mehr geholfen, dass es nach
dem erwähnten Einbruch des 1. Quartals 2010 eine Stabilisierung gegeben hat -
zudem war das Jahresende von einem erneuten, wenngleich leichten Rückgang
geprägt.
Allerdings können aufgrund der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen
Gesamtsituation wie schon im Vorjahr die Rückstände etwas abgearbeitet werden.
Nachdem im Jahre 2008 etwa 10 % weniger Vorgänge beschieden werden konnten als
gleichzeitig eingingen, so hatte sich das Verhältnis im Jahre 2009 bereits
umgedreht. Und auch 2010 konnten etwa 5 % mehr Genehmigungsverfahren insgesamt
beschieden werden als eingingen. Interessant ist in diesem Zusammenhang jedoch,
dass die Arbeit der Bauordnung insgesamt aber nicht wirklich weniger geworden
ist. Während die Zahl der eingereichten Vorgänge bei den Genehmigungsverfahren
gesunken ist, so ist die Zahl der eingegangenen Vorgänge insgesamt gegenüber
dem Vorjahr sogar um 9 % gestiegen und erreicht mit 2945
Vorgängen wieder den Stand der Vorjahre. Die nicht immer aus der
Statistik direkt ablesbare Mehrarbeit ist verknüpft mit dem
ordnungsbehördlichen Handeln aufgrund eines zunehmend überalterten und
ungepflegten Gebäudebestandes, den gestiegenen Anforderungen an die Rechtssicherheit von
Bescheiden und der damit verbundenen Prüftiefe. Aber auch die Anzahl der
arbeitsintensiven Klagen hat sich nach Einführung der Bürokratieabbaugesetze
auf einem höheren Niveau als zuvor eingependelt. Einzelne Fälle binden enorm viel Arbeitszeit: wird die
behördliche Entscheidung nicht akzeptiert, werden parallel und nacheinander
Bezirksregierung, VG, OVG, Petitionsausschuss, Staatsanwalt und Presse
eingeschaltet. Währenddessen können dann keine Baugenehmigungen erteilt werden.
Inhaltlich hat sich zudem ein etwas
unerfreulicher Schwerpunkt bei Spielhallen und Wettbüros verfestigt, von denen
mittlerweile jede Woche mindestens ein neues Vorhaben zu bearbeiten ist.
Auf der
personellen Seite war 2010 von einer weitgehenden Kontinuität geprägt. In der
Unteren Denkmalbehörde konnte ohne Schaffung einer neuen Planstelle eine
unbesetzte halbe Stelle mit einer Verwaltungskraft intern aufgefüllt werden,
was eine große Hilfe für die Bearbeitung von Rückständen darstellt. Bereits
jetzt wird aber darauf hingewiesen, dass mittelfristig einige
Mitarbeiter/-innen den Ruhestand antreten werden, was durch eine rechtzeitige
Personalentwicklung aufgefangen werden sollte, wenn dem wirtschaftsfreundlichen
Ziel „kurze Laufzeiten“ Rechnung getragen werden soll. Hierbei ist
aber auch darauf zu achten, dass die jeweilige tarifrechtliche bzw.
beamtenrechtliche Eingruppierung der Mitarbeiter nicht nur den Aspekt der
Konsolidierung zu berücksichtigen hat, sondern auch die Konkurrenzsituation mit
anderen Kommunen um das beste Personal.
Die
zwischenzeitlich durch vergangene und aktuelle Konsolidierungsmaßnahmen nicht
(mehr) dauerhaft gesicherten Stellen bei Mitarbeiterinnen der
Verwaltungsabteilung, die aber gleichwohl für den Betrieb der
Bauaufsichtsbehörde dringend benötigt werden, werden im Rahmen der
Zusammenlegung von 61 und 63 wahrscheinlich eine dauerhafte Sicherung erfahren
können. Anderenfalls wären nicht nur die „Nadelöhre“ Erfassung und
Registratur gefährdet gewesen, sondern damit auch alle nachfolgenden Schritte
einschließlich der Erteilung von Baugenehmigungen. Organisatorische
Veränderungen alleine werden nicht zur Verkürzung von Laufzeiten beitragen
können. Zwar können diese durch die Einführung von GekoS Online aufgrund
wegfallender Postwege bei Behördenbeteiligungen zukünftig etwas reduziert
werden, doch kann Arbeitskraft letztlich nur durch Arbeitskraft ersetzt werden.
Einer deutlichen Erholung der Baukonjunktur wäre die Bauordnung personell nach
wie vor nicht gewachsen. Zur Wiederholung -
der Zweck von GekoS Online stellt sich wie folgt dar:
1.
beschleunigte Behördenbeteiligung durch die digitale
Bereitstellung von Unterlagen
2.
Online-Informationssystem für Bauherren und Architekten
zum Bearbeitungsstand
3.
Einreichung von Antragsunterlagen in rein digitaler Form
durch die Beteiligten
4.
„digitale Baugenehmigungen“ (nach Lösung
datenschutzrechtlicher Probleme)
Leistungsdaten
Die schlechte Baukonjunktur hat bei der Bauordnung für eine gewisse
Entlastung gesorgt. Der Trend der Vergangenheit, dass trotz abnehmender
Gesamtzahl an Vorgängen weniger Anträge beschieden werden können als eingehen,
konnte wie schon im letzten Jahr verhindert werden. Während der negative
Überhang in 2008 noch etwa 10 % betrug, gibt es nun wieder einen leichten
positiven Überhang. Damit wurde in der Vergangenheit ein Rückstau aufgebaut,
der sich negativ auf die Bearbeitungszeiten auswirkte und erst jetzt in der
Krisenzeit langsam wieder abgebaut werden kann.
Bei den Genehmigungsverfahren insgesamt wurden 1734 (2010) statt 1777
(2009) Anträge eingereicht, was einen leichten Rückgang von etwa 2 % bedeutet.
Nach dem immensen Rückgang von 13 % zwischen 2008 und 2009 ist schon diese
„Stabilisierung“ als Erfolg zu werten. Eine wirkliche Erholung der
Wirtschaftskraft ist auf dem lokalen Bausektor daher nicht feststellbar. Zwar
wurden mit 1816 (2010) statt 1899 (2009) etwa 4 % weniger Vorgänge bei den
Genehmigungsverfahren insgesamt beschieden als noch im Vorjahr, aber die Zahl
der beschiedenen Fälle ist zumindest höher als die Zahl der eingereichten
Fälle. Der aktuelle Rückgang an beschiedenen Fällen lässt sich wohl auch durch
die „erfolgreiche“ Arbeitszeitreduzierungs-Kampagne erklären.
Ähnlich sah es auch bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (also
den „Baugenehmigungen“) aus: mit 1149 (2010) statt 1226 (2009)
eingereichten Vorgängen musste hier ein stärkerer Rückgang von etwa 6 %
registriert werden - und dies nach einem Rückgang von bereits 10 % zwischen
2008 und 2009. Ebenso zurückgegangen ist daher auch die Zahl der beschiedenen
Vorgänge: 1233 (2010) statt 1316 (2009) bedeuten ebenfalls einen Rückgang um
etwa 6 %. Doch so wie bei den Genehmigungsverfahren insgesamt werden auch bei
den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne noch etwas mehr Vorgänge beschieden
als eingehen - was zwar dafür sorgt, dass Rückstände etwas abgearbeitet werden
können, aber bei der Annahme, dass auch die Krise der Baukonjunktur endlich
ist, nicht auf überschüssige Personalressourcen schließen lässt (wie der
negative Überhang der letzten krisenfreien Jahr gezeigt hat).
Überaus bedauerlich ist in diesem Zusammenhang jedoch der Rückgang der
eingenommenen Gebühren von 937.633 € (2009) auf nur noch 650.044 €
(2010) - ein erschreckender Rückgang um etwa 30 % ! Damit befinden sich die
Einahmen sogar unter dem Niveau von 2007, als nur 682.966 € eingenommen werden konnten.
Ein solcher
Rückgang ist angesichts der im Vergleich dazu ja noch relativ stabil
gebliebenen Fallzahlen erstaunlich, aber letztlich leicht erklärbar. Einzelne
Großprojekte können die Gebührensituation sehr deutlich beeinflussen und
gelegentlich sogar für 10-20 % der Gesamteinnahmen sorgen. Während es in 2007
keine gebührenrelevanten Großprojekte gab, war es 2008 das Westfalenbad und
2009 die Bauvoranfrage für die Rathaus-Galerie. In 2010 gab es kein Vorhaben
mit einer solchen Relevanz. Das sieht man auch daran, dass die Einnahmen beim
„normalen Genehmigungsverfahren“ (in dem sich die größeren, zumeist
gewerblichen Projekte befinden) von 277.112 € (2009) auf 152.015 €
(2010) gefallen sind, also fast eine Halbierung. Darüber hinaus lässt sich der
Gebührenrückgang trotz in etwa gleichbleibender Fallzahl mit einer gewissen
Verringerung des bei jedem einzelnen Vorhaben verbauten Bauvolumens erklären,
aus dem die Gebühren bekanntlich abgeleitet werden. Es wird also insgesamt
kleiner gebaut, zumindest im gewerblichen Sektor.
Dafür scheint aber andererseits der private Sektor vom verbauten
Volumen her ein wenig anzuziehen, denn im Kerngeschäft „vereinfachtes
Genehmigungsverfahren“ (in dem sich neben kleineren gewerblichen Vorhaben
zumeist der Wohnungsbau befindet) stiegen die Gebühren-einnahmen trotz
gesunkener Fallzahlen bei den eingehenden Vorgängen von 165.458 € (2009)
auf 187.853 € (2010) um etwa 13 % - ein Trend, der nach den letzten
Jahren Gutes hoffen lässt. Wer in sein Wohnhaus investiert, baut also wieder
etwas größer.
Ausgehend von
den Einnahmen lässt sich aber darauf schließen, dass die Bauwirtschaft sich in
der Masse, insbesondere bei den gewerblichen Vorhaben, mit eher kleineren
Aufträgen über Wasser halten muss. Es darf in diesem Zusammenhang allerdings
nicht unerwähnt bleiben, dass gerade städtische Bauvorhaben gebührenfrei sind
und dieses Bauvolumen bei der Betrachtung unberücksichtigt bleibt. Es ist
anzunehmen, dass die lokale Bauwirtschaft durchaus vom Konjunkturpaket II
profitieren konnte, um in der Krise zu überleben.
Das mit dem
Bürokratieabbaugesetz I eingeführte Anzeigeverfahren für Kleingaragen und
einfache Nutzungsänderungen ist weiterhin kritisch zu sehen, da im Jahr 2010
lediglich 10 Anzeigen erfolgreich durchgeführt werden konnten. 17 weitere
mussten mangels Voraussetzung in ein Genehmigungsverfahren überführt werden.
Mit diesem Missverhältnis diskreditiert sich das Anzeigeverfahren selber, da es
damit nicht dem Ziel Bürokratieabbau dient, sondern im Gegenteil den
Verwaltungsaufwand in den betroffenen Fällen verdoppelt. Eine solch geringe
Fallzahl rechtfertigt sowieso nicht den bürokratischen Aufwand eines
zusätzlichen Verfahrens. Der Bauherr kann zurzeit im Einzelfall wählen, über
welche der drei Verfahrensalternativen (Anzeigeverfahren,
Freistellungsverfahren oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren) er den Bau
einer Kleingarage realisieren will. Nach aktuellen Informationen soll das
Anzeigeverfahren nicht in die angekündigte Novellierung der Bauordnung NRW in
2011 oder 2012 einfließen.
Aufgabenerledigung
Wie bereits
angedeutet, konnten durch die schlechte Baukonjunktur auch in 2010 (wie bereits
im Vorjahr) in gewissem Umfang Rückstände abgearbeitet werden. Die Anzahl nicht
bearbeiteter Vorgänge ist in allen Kategorien auf relativ niedrigem Niveau
verblieben oder je nach Kategorie sogar noch weiter gesunken. Zum Beispiel beim
Massengeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ waren es am
Jahresende nur noch 156 (2010) statt 169 (2009) nicht abgeschlossene Vorgänge.
In 2008 waren dies noch 245 Vorgänge, hier hat sich seitdem also eine
konjunkturbedingte Reduzierung der Rückstände um etwa 36 % eingestellt!
Allerdings ist die Belastung der einzelnen Bezirke etwas ungleich verteilt.
Kennzahlen
Analog haben
sich die Verfahrenslaufzeiten, verglichen mit dem Vorjahr, in etwa auf dem
gleichen Niveau eingependelt, allerdings schwanken die Veränderungen je nach
Verfahrensart recht deutlich. Beim „vereinfachten
Genehmigungsverfahren“ sind die Laufzeiten mit 98 (2010) statt 94 (2009)
etwas angestiegen, beim „normalen Genehmigungsverfahren“ jedoch mit
159 (2010) statt 164 (2009) Tagen leicht gesunken. Eine Laufzeit von 98 Tagen
bedeutet 14 Wochen, also 70 Arbeitstage. Das Ziel von 47 Arbeitstagen zur
Erfüllung der Kriterien des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte
Verwaltung“ wird daher recht deutlich verfehlt. Wollte man die Laufzeiten
verbessern, so müsste die personelle Situation nicht nur bei der Unteren
Bauaufsichtsbehörde überdacht werden, sondern bei allen im Genehmigungsverfahren
beteiligten Dienststellen. Es ist auch zu bedenken, dass externe Dienststellen
z.T. eine gesetzliche Beteiligungsfrist von 2 Monaten haben, die
Bearbeitungszeit also nicht nur in der Hand der Stadt liegt. Auch sind die
durchschnittlichen Laufzeiten irreführend, weil brisante Einzelfälle die
Statistik stark verfälschen können.
Nach der
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch die Bürokratieabbaugesetze gab es
zunächst eine Verdoppelung an Klageverfahren. Vermutlich bedingt durch die
schlechte Baukonjunktur („wird wenig beschieden, wird auch nur wenig
geklagt“) sind in 2010 wie schon 2009 nur 37 Klagen eingereicht worden.
Gegenüber 56 Klagen im Jahr 2008 bedeutet dies aber einen Rückgang von 34 %.
Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
Wiederkehrende Prüfungen
Besonders sensible Objekte müssen von der Bauaufsicht in
bestimmten Zeitabständen wiederkehrend geprüft werden. Mit der Einführung der
PrüfVO zum Jahreswechsel 2009/2010 wurde die alte TPrüfVO ersetzt. Neben
inhaltlichen Änderungen zu den Prüfinhalten und die Anerkennung von
Prüfsachverständigen werden in der PrüfVO nun auch die früher in den jeweiligen
Sonderbauverordnungen geregelten Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen
gebündelt, angepasst und dabei um einige Objektklassen erweitert:
Pflegeeinrichtungen (die früher ggf. unter die Definition Krankenhaus fielen)
und Kindergärten mit mehr als 4 Gruppen. Allerdings wird nun die Quadratur des
Kreises notwendig, da die Prüffristen nach der PrüfVO (je nach Objektklasse
alle 3 oder 6 Jahre) nun nicht mehr mit dem gesetzlichen 5-Jahres-Rhythmus der
Brandschauen durch die Feuerwehr übereinstimmen, obwohl der Gesetzgeber eine
gemeinsame Durchführung von wiederkehrender Prüfung und Brandschau explizit
wünscht. Auch wird hier darauf hingewiesen, dass ebenfalls zum Jahreswechsel
2009/2010 die neue Sonderbauverordnung SBauVO die Einzelvorschriften für
Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Garagen
und Betriebsräume für elektrische Anlagen ersetzt und gebündelt hat, wobei die
Inhalte im Wesentlichen aber gleich geblieben sind. Die
Krankenhausbauverordnung lief sogar aus, dafür soll es in 2011 eine neue
Vorschrift für Pflegeeinrichtungen geben.
Aufgrund der
Prüffristen der vergangenen Jahre war absehbar, dass in 2010 besonders viele
wiederkehrende Prüfungen anstehen würden. In der Tat konnten bzw. mussten dann
insgesamt 65 Prüfungen abgeschlossen werden, was gegenüber 2009 mit etwa 25
Vorgängen fast eine Verdreifachung darstellte. Daher hat sich bewährt, bereits wie
im Vorjahr eine Mitarbeiterin mit der Thematik gesondert zu betrauen,
insbesondere die Arbeit am Kataster der Objekte und der abzuarbeitenden Mängel
konnte so zielgerichtet durchgeführt werden. Insgesamt unterliegen im
Stadtgebiet etwa 190 Objekte der Prüfpflicht. Aufgrund der Schulen dürfte etwa
die Hälfte dieser Objekte städtisch sein, was die Bedeutung des Zusammenwirkens
von Bauaufsicht und GWH deutlich macht.
Für besonderes
Medienecho haben daher zum Jahreswechsel 2010/2011 die Ergebnisse von wiederkehrenden
Prüfungen am Theodor-Heuss-Gymnasium und am Fichte-Gymnasium gesorgt, wo
insbesondere das Fehlen des sogenannten „Zweiten Rettungsweges“
auffiel und daher für bestimmte Teilbereiche eine Nutzungsuntersagung
ausgesprochen werden musste, soweit keine Kompensationsmaßnahmen ergriffen
würden. Anderenfalls wäre eine Rettung der Schüler (ausgehend von heute
üblichen Sicherheitsstandards) äußerst schwer durchführbar gewesen, wenn nicht
gar unmöglich. Da die notwendigen Maßnahmen wie das Anlegen von Türdurchbrüchen
und das Errichten von Nottreppen erst etwa ein Viertel Jahr nach Durchführung
der wiederkehrenden Prüfungen in Angriff genommen wurden, standen die
Räumlichkeiten dem Unterricht längere Zeit nicht zur Verfügung. Vor diesem
Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass einer vorausschauenden und nicht nur
reagierenden Bauunterhaltung trotz knapper Kassen ein hoher Stellenwert
einzuräumen ist, um ähnliche Umstände zukünftig zu vermeiden. Dazu gehört auch
eine zügige Abarbeitung der bei den wiederkehrenden Prüfungen festgestellten
Mängel.
Denkmalschutz
Die Untere
Denkmalbehörde konnte 2010 bei 164 (identisch zum Vorjahr) eingehenden
Vorgängen sogar 242 Fälle abschließen. Die Rückstände konnten daher, nicht
zuletzt aufgrund der Wiederbesetzung einer bis dato unbesetzten halben Stelle,
etwas minimiert werden. Nach 108 erledigten Vorgängen in 2008 und 150
erledigten Vorgängen in 2009 bedeutet die Steigerung aber letztlich nur, dass
die Gelegenheit ergriffen werden konnte, endlich alte
„Karteileichen“ aus der Vergangenheit auszusortieren. Im Grunde
genommen gibt es bei den aktuellen, zeitintensiven Vorgängen immer noch einen
negativen Überhang. Insbesondere die Abarbeitung von Steuerbescheinigungen ist
aufwändig und langwierig.
Es gilt somit
das Gleiche wie im Vorjahr: in den Baugenehmigungsverfahren, in denen parallel
eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden muss, sind Verzögerungen kaum
zu vermeiden. Aber auch die Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die „nur“
einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen, können nicht immer zeitnah
bearbeitet werden. Dies trifft daher insbesondere die kleinen
Handwerksbetriebe. Aufgrund der Mitarbeiterzahl wurde bereits in der
Vergangenheit häufig auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben nach dem DSchG
verzichtet. Beispielhaft seien hier die Ahndung von bußgeldrelevanten
Ordnungswidrigkeiten, Rückbauforderungen oder Instandhaltungsverfügungen
genannt. Auch die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans oder die Ausweisung von
Denkmalbereichen konnten bisher nicht umgesetzt werden.
Neben den
mittlerweile 435 bereits rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen
Objekten stehen noch weitere 325 Objekte auf der ursprünglich etwa 30 Jahre
alten Inventarisierungsliste. Die Arbeit an den Eintragungsverfahren ist also
noch lange nicht abgeschlossen. Zusätzlich zu den bereits inventarisierten
Objekten deutet sich an, dass insbesondere die Nachkriegszeit noch unbekannte
Überraschungen parat hält. Bereits vor einiger Zeit hat das Landesamt für
Denkmalpflege die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hagen zur Abarbeitung der
Inventarisierungsliste dringend aufgefordert.
Wie in den Vorjahren wurde daher auch 2010 deren Aktualisierung mit Hilfe
einer freien Mitarbeiterin betrieben. Viele „Karteileichen“ konnten
dabei schon aussortiert werden, wobei hierbei oft auch ein schmerzhafter
Verlust von Bausubstanz zu verzeichnen war, der vor 30 Jahren durchaus noch
denkmalwürdig gewesen wäre, aber aufgrund des mangelnden denkmalrechtlichen
Schutzes so überformt wurde, dass eine Eintragung nun nicht mehr in Frage
kommt. Die frühzeitige Durchführung von Eintragungsverfahren ist daher von
großer Bedeutung, weil die Untere Denkmalbehörde bei Veränderungen an
denkmalwerten, aber noch nicht eingetragenen Objekten lediglich reaktiv tätig
werden kann, was einerseits die Akzeptanz der Denkmalpflege verringert und
andererseits zu Zeitverzug im Baugeschehen führt. Die Überprüfung der
Inventarisierungsliste (nicht aber die daraus erst folgenden Eintragungsverfahren)
wird beim derzeitigen Arbeitsfortschritt nicht vor 2012 abgeschlossen werden
können.
Am 12. September
2010 fand der „Tag des offenen Denkmals“ mit dem Thema
„Kultur in Bewegung - Reisen, Handel und Verkehr“ statt. Zu
besichtigen waren die Villa Post, die Cuno-Siedlung, die Villa Springmann, der
Kaiser-Friedrich-Turm, das Haus der Ruhrkohle und die Evangelisch-Reformierte
Kirche in Hohenlimburg. Sehr gut angenommen wurden die Führungen und
insbesondere die Busrundfahrt, die gemeinsam mit dem Heimatbund organisiert
werden konnte. Insbesondere das (zurzeit städtische) Haus der Ruhrkohle
erfüllte an diesem Tag den Zweck des „traurigen Denkmals“: wenn es
nicht gelingt, ein Denkmal einer vernünftigen Nachnutzung zu übergeben, so ist
sein Erhalt auf Dauer eine große Herausforderung. Öffentlichkeitsarbeit ist
trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes notwendig, um die Akzeptanz der
Denkmalpflege zu erhöhen und damit letztlich die alltägliche Arbeit
reibungsloser gestalten zu können. Es wird daher angestrebt, im Rahmen der
vorhandenen Ressourcen auch 2011 wieder am „Tag des offenen
Denkmals“ teilzunehmen.
Das Thema
Öffentlichkeitsarbeit war auch mit den Projekten zur Kulturhauptstadt RUHR.2010
verknüpft. So wurde die „Route der Wohnkultur“ mit dem „Tag
der Wohnkultur“ am 19. September 2010 von der Unteren Denkmalbehörde
begleitet, ebenso wie das Aufstellen der Hinweistafeln im Rahmen der großen
Mittelalterausstellung „AufRuhr 1225!“ (Landesmuseum für Archäologie in Herne) auf
Hagener Stadtgebiet. Ebenso fand eine Mitwirkung an den STADT-RÄUMEN im Rahmen
der „Local Hero“-Woche statt.
Besondere
Schwerpunkte der Unteren Denkmalbehörde waren im Jahr 2010 wieder die
„Dauerbrenner“ Elbers-Gelände und Haus Harkorten, aber auch die
archäologischen Grabungen in Herbeck, um nur einige arbeitsintensive Projekte
zu nennen. Zukünftige Betätigungsfelder deuten sich an bei der städtebaulichen
Denkmalpflege in Wehringhausen, dem langfristigen Schutz von Arbeiterquartieren
wie der Hoesch-Siedlung in Hohenlimburg und der Begleitung eines zukünftigen
Nutzungskonzeptes für den Hohenhof.
