Beschlussvorlage - 0925/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Bereits seit 1979 wird die Mobilität von Schwerstbehinderten, die wegen Art und Umfang ihrer Behinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können, von der Stadt Hagen gefördert. Näheres über diesen sogenannten “Fahrdienst für Schwerstbehinderte” regeln die vorgenannten Richtlinien der Stadt Hagen. Durch das Inkrafttreten des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuch (SGB XII), das die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ersetzt, sind die Richtlinien an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.


Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügten geänderten Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für Schwerbehinderte.

Reduzieren

Sachverhalt

Bereits seit 1979 wird die Mobilität von Schwerstbehinderten, die wegen Art und Umfang ihrer Behinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können, von der Stadt Hagen gefördert. Näheres über diesen sogenannten “Fahrdienst für Schwerstbehinderte” regeln die vorgenannten Richtlinien der Stadt Hagen. In Hagen gibt es zurzeit rund 63 Personen, die infolge ihrer Schwerstbehinderung ein öffentliches Verkehrsmittel nicht nutzen können und daher am Fahrdienst teilnehmen.

 

Nach den bislang geltenden und nach den ab 01.01.2005 geltenden Rechtsvorschriften (§39 Abs. 3 BSHG/ § 53 Abs. 3 SGB XII) ist es die besondere

Aufgabe der Eingliederungshilfe, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dem Grunde nach haben schwerstbehinderte Menschen ein Recht darauf, die Kosten für Fahrten, die sie unternehmen, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, im Einzelfall im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte erstattet zu bekommen. Bereits seit 1980 werden die Kosten, die behinderten Menschen für diese Fahrten entstehen, jedoch als monatliche pauschale Zuschüsse gewährt.

 

Die 1980 vom Rat der Stadt Hagen verabschiedeten Richtlinien zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes wurden in den letzen Jahren mehrfach geändert. Nach den zuletzt geltenden Richtlinien erhielten die in Frage kommenden Menschen mit Behinderungen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln von der Stadt Hagen einen Zuschuss, der auf
125 DM mtl. begrenzt wurde. Nach den bisher geltenden Richtlinien erhalten Menschen mit Behinderung diesen Zuschuss, wenn sie die in den Richtlinien genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

Da am 31.12.2004 das BSHG außer Kraft getreten ist, sind seit dem 01.01.2005 die Bestimmungen des SGB XII für die Gewährung von Sozialhilfe maßgebend.

 

Die Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung des Fahrdienstes für Schwerstbehinderte sind daher an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

 

Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

Unter 3.  A) sind nach den Wörtern “ und die über kein einsetzbares oder verwertbares Vermögen” die Wörter “nach § 88 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)”  zu streichen und durch die Wörter “nach § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)” zu ersetzen.

 

Unter 3.  A) sind des Weiteren nach den Wörtern “und deren monatliches Einkommen” die Wörter “nach § 76 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das der in § 28 BSHG aufgeführten Angehörigen die Einkommensgrenze nach § 79 BSHG nicht überschreitet” zu streichen und durch die Wörter nach “ nach § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und das der in § 19 SGB XII aufgeführten Angehörigen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschreitet.” zu ersetzen.

 

Unter 5. sind ist nach den Wörtern “einen nicht übertragbaren Zuschuss, der max. auf” die Wörter  “125,-- DM” zu streichen und durch die Wörter “64,-- €” zu ersetzen.

 

In der Überschrift und unter 2.  ist jeweils das Wort “Schwerstbehinderte” durch die Wörter “Menschen mit einer Schwerstbehinderung” zu ersetzen.

 

Unter 3. A), 3. B) a), 3. B) b), 3 D), 4. und 5. ist  jeweils das Wort “Behinderte” bzw. “Behinderter” durch die Wörter “Menschen mit Behinderung” bzw. durch die Wörter “Mensch mit Behinderung” zu ersetzen.

 

Die geänderten Richtlinien sind der Vorlage als Anlage beigefügt (die Änderungen sind grau unterlegt).

 

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.02.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen