Beschlussvorlage - 0963/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb der Ruhrtalbahn - Sachstand und vertragliche Grundlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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25.01.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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Sachverhalt
Betrieb der RuhrtalBahn
Mit dem Strategiekonzept RuhrtalBahn (2003) wurde
von den am regionalen Projekt “Das Ruhrtal“ beteiligten Städten und
Kreisen sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) als gemeinsames Ziel formuliert,
einen regelmäßigen Eisenbahn-Tourismusverkehr zwischen dem Eisenbahnmuseum
Bochum-Dahlhausen und dem Hauptbahnhof Hagen einzurichten und zu fördern.
Jetzt liegt ein mit den Anrainern
(Ennepe-Ruhr-Kreis, Bochum, Hagen) und der RuhrtalBahn Betriebsgesellschaft
GmbH i.G. abgestimmtes Betriebskonzept vor, das Grundlage für die zukünftige
Kooperation und die vertraglichen Vereinbarungen unter den Beteiligten sein
soll.
Vertraglich werden als Mindestleistung 48
Fahrtage mit je drei Umläufen garantiert, davon mindestens 10 Fahrtage mit
einem historischen Dampfzug und mindestens 38 mit einem historischen
Schienenbus. Begonnen wird auf Grundlage des Betriebskonzepts ab 2005 in einer
Testphase über die vertraglich vereinbarte Mindestleistung hinaus mit 56
Fahrtagen.
Die beteiligten Gebietskörperschaften erklären
sich bereit, durch verschiedene Maßnahmen im Bereich Freizeit, Tourismus,
Kultur und Städtebau sowie durch gemeinsame Marketingmaßnahmen auf eine
Attraktivitätssteigerung des Ruhrtals und damit auf eine hohe Auslastung der
RuhrtalBahn hinzuwirken.
Finanzielle Beteiligung
Mit Beschluss vom 03.04.2003 hat der Rat einer
Bezuschussung des jährlichen Betriebskostendefizits der RuhrtalBahn aus den
Mitteln der Regionalisierungspauschale in den Jahren 2004 bis 2006 zugestimmt.
Da die Inbetriebnahme frühestens in 2005 erfolgen kann, werden die Zuschüsse
nun in den Jahren 2005 bis 2007 zur Verfügung gestellt (s. Begründung zur Vorlage
“Das Ruhrtal - Finanzierung der Geschäftstellentätigkeit ab 2005“
vom 26.05.2004 - Drucksachennr. 0419/2004). Der jährliche Zuschuss wurde
begrenzt auf € 270.000, der Anteil der Stadt Hagen (23,5%) belief sich
nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel auf € 63.450.
Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit dem zukünftigen Betreiber ist es gelungen, den jährlichen Zuschussbedarf zu verringern und über die drei Jahre degressiv zu gestalten.
Tab.: Betriebskostenzuschuss Ruhrtalbahn in
€
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EN |
BO |
HA |
gesamt |
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47,1% |
29,4% |
23,5% |
100% |
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2005 |
113.040 |
70.560 |
56.400 |
240.000 |
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2006 |
103.620 |
64.680 |
51.700 |
220.000 |
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2007 |
98.910 |
61.740 |
49.350 |
210.000 |
Es ist beabsichtigt, durch eine Mitbeteiligung
des Regionalverbandes Ruhr (RVR) an den Betriebskosten eine weitere Reduzierung
der Zuschüsse zu erreichen.
Die Bezuschussung der Betriebskosten durch den
Ennepe-Ruhr-Kreis und die Städte Bochum und Hagen ist ausdrücklich gebunden an
eine Zusage des Landes, die erforderlichen Investitionen in die
Streckeninfrastruktur zu fördern. Antragsteller und Infrastrukturbetreiber ist
der RVR.
Die finanzielle Beteiligung des
Ennepe-Ruhr-Kreises und der Städte Bochum und Hagen erfolgt auf der Grundlage
eines Kooperationsvertrags und einer Zuwendungsvereinbarung (Anlagen).
Die Stadt Hagen wird die Aufgabe des Vertragsmanagements und -controllings für den
Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Bochum übernehmen.
Anlagen
·
Kooperationsvertrag
·
Zuwendungsvereinbarung
