Beschlussvorlage - 0238/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen zur Offenlegung des Knippschildbaches
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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22.03.2011
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03.05.2011
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Beschlussvorschlag
Der Landschaftsbeirat stimmt der
Befreiung nach § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den
Festsetzungen des Landschaftsplanes (Verbote) zur Durchführung der Offenlegung
des Knippschildbaches auf einer Länge von ca. 100 Metern im nördlichen Bereich
des LB “Knippschildbachtal“ zu.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadtentwässerung Hagen
(SEH) plant die Offenlegung eines ca. 100 Meter langen kanalisierten Abschnitts
des Knippschildbaches. Da dieser Bereich im geschützten Landschaftsbestandteil
(LB) 1.4.2.13 „Knippschildbachtal“ liegt, ist eine Befreiung von
den Festsetzungen des Landschaftsplanes Hagen notwendig.
Begründung
Die Stadtentwässerung Hagen
(SEH) plant die Offenlegung eines ca. 100 Meter langen kanalisierten Abschnitts
des Knippschildbaches. Da dieser Bereich im geschützten Landschaftsbestandteil
(LB) 1.4.2.13 „Knippschildbachtal“ liegt, ist eine Befreiung von
den Festsetzungen des Landschaftsplanes Hagen notwendig.
Die derzeitige
Verrohrung (Durchmesser DN 400) ist
nicht geeignet, zusätzliche Mengen an Oberflächenwasser aus dem angrenzend
geplanten Baugebiet aufzunehmen. Eine Anpassung der Verrohrung an die
gestiegenen Wassermengen ist ökologisch nicht gewollt und technisch nicht
möglich, da der verrohrte Bach unter einer Werkhalle durchführt. Durch die
Offenlegung werden der Oberlauf und
Zuläufe des Knippschildbaches mit
dem Unterlauf durchgängig offen verbunden. Dadurch wird das
Wiederbesiedlungspotenzial des Baches verbessert. Der Zugang zu den westlich gelegenen Wiesen
und Weiden wird durch eine mit Wasserbausteinen befestigte Furt realisiert.
Die landschaftspflegerische
Gestaltung orientiert sich einerseits an
den natürlicherweise vorkommenden Gehölzen
und der krautigen Vegetation, andererseits wird der Eigenentwicklung des
Gewässers und der nachfolgenden natürlichen Wiederbesiedlung ein großer
Spielraum gelassen.
Die Trassenführung wurde so
gewählt, dass überwiegend Flächen mit niedriger Bewertung beeinträchtigt
werden. Durch diese Gewässerplanung konnte das Fällen von Einzelgehölzen bzw.
von Hecken ausgeschlossen werden. Nur an einer Stelle wird in den
Strauchbestand (Brombeere) des geschützten Landschaftsbestandteiles eingegriffen.
Die Eingriffsbewertung kommt
zu dem Ergebnis, dass die baubedingten Eingriffe in die Biotop- und
Nutzungstypen grundsätzlich vor Ort wiederherstellbar sind. Die für den Gewässerausbau
und Wegebau zu erbringende Kompensation
wird durch die Offenlegung und Gewässergestaltung in der Bilanz übererfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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