Beschlussvorlage - 0928/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt den Erweiterungen des Reitwegenetzes im Raum Ambrock/Werninghausen und Holthausen sowie der teilweisen Einziehung des vorhandenen Reitweges im Holthauser Bachtal zu.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Per Ratsbeschluss vom 24.11.1983 wurde für das ordnungsgemäße Reiten im Wald ein Reitwegenetz für die Stadt Hagen aufgestellt und mehrfach nach Bedarf fortgeschrieben. Der unteren Landschaftsbehörde obliegt hierbei die Aufgabe zur Ausweisung eines geeigneten und ausreichenden Reitwegenetzes.

 

Die gesetzlichen Regelungen für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald beruhen auf dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Landesforstgesetz. Gemäß diesen Bestimmungen ist in der freien Landschaft das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Im Wald hingegen ist das Reiten nur auf solchen privaten Straßen und Wegen zulässig, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitweg gekennzeichnet sind. Öffentliche Straßen im Wald bedürfen keiner Kennzeichnung und dürfen beritten werden.

 

Infolge eines gestiegenen Bedarfes an Reitmöglichkeiten sollen nun Reitwege in zwei  Bereichen des Hagener Stadtgebiets ausgewiesen werden. Die Ergänzungen befinden sich in den Gebieten um Holthausen (s. Anlage 1) sowie in der Region Ambrock/Werninghausen (s. Anlage 2). Im Vorfeld fanden bereits Termine mit allen Beteiligten statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald wird durch die §§ 50 ff und § 54a des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen geregelt sowie § 3 Landesforstgesetz. Hiernach ist das Reiten in der freien Landschaft auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Im Wald hingegen ist das Reiten nur auf solchen privaten Straßen und Wegen zulässig, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitweg gekennzeichnet sind (Öffentliche Straßen dürfen natürlich auch beritten werden).

§ 54a Landschaftsgesetz regelt weiterhin, dass das Reiten in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile außerhalb von Straßen und Wegen grundsätzlich verboten ist. Da im Stadtgebiet von Hagen fast der gesamte Außenbereich unter eine dieser Schutzkategorien fällt ist das Reiten somit in der freien Landschaft nur auf Straßen und Wegen zulässig und im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen.

 

Den Landschaftsbehörden obliegt die Aufgabe, zusammen mit den Forstbehörden, Gemeinden, Waldbesitzern und Reiterverbänden ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz auszuweisen.

 

Im Stadtgebiet Hagen wurde 1983 per Ratsbeschluss vom 24.11.83 ein Reitwegenetz  aufgestellt und zwischenzeitlich nach Bedarf fortgeschrieben. Die Fortschreibungen erfolgen jeweils in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Schwerte, den Waldeigentümern und der  Vereinigung der Freizeitreiter e.V. Die erarbeiteten Vorschläge werden außerdem mit den zuständigen Sektionen des Sauerländischen Gebirgsvereins abgestimmt.

 

Aktuell sind Fortschreibungen im Raum Holthausen und Ambrock/Werninghausen erforderlich. Die Lage der neu auszuweisenden Reitwege ist in den beigefügten Anlagen dargestellt. Im Vorfeld fanden bereits mehrere Ortstermine mit den o.g. Interessengruppen und Behördenvertretern statt.

 

Die Änderungen im Raum Holthausen haben folgenden Hintergrund: Von Kattenohl aus besteht Bedarf an zusätzlichen Reitwegen zwecks Anbindung an das bestehende Reitwegenetz in Richtung Holthausen und Hunsdiek (Anlage 1). Derzeit sind die ausgewiesenen Reitwege nur über die unübersichtliche und enge Kattenohler Straße aus erreichbar. Die Neuausweisung sieht auf einer Länge von 1300 m eine kombinierte Reit-/Wanderwegnutzung vor. Da es sich um einen gut ausgebauten und breiten Forstweg handelt, werden hier keine Konflikte mit anderen Wegenutzern erwartet.

Im Gegenzug soll der bestehende Reitweg entlang des Holthauser Baches auf einer Länge von ca. 1.400 m aufgehoben werden, da dieser Weg auch als Wanderweg viel genutzt wird und im oberen Abschnitt eng und schlecht befestigt ist.

 

Durch Umwandlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in einen Reitstall mit therapeutischem Reiten auf dem Ribberthof bei Ambrock hat sich dort  Bedarf an Reitmöglichkeiten im Wald ergeben (Anlage 2). Geplant sind ein kleiner Rundweg sowie ein Wegestück, auf dem die Patienten auf den Pferden geführt werden. Wie im beiliegenden Plan dargestellt, endet dieser Reitweg als Sackgasse, von dort werden die Patienten wieder zurückgeführt.

 

Desweiteren besteht infolge einer vermehrten Pferdehaltung in den Ortschaften Werninghausen und Griesenbecke ein Bedarf an Reitwegen, die in diesem Bereich bislang überhaupt noch nicht ausgewiesen sind.

 

Überschneidungen mit ausgewiesenen Wanderwegen sind nur an zwei Stellen auf einer Länge von insgesamt ca. 200 m unvermeidlich. Da es sich um gut ausgebaute Waldwege handelt sind bei entsprechend rücksichtsvollem Verhalten  aller Wegenutzer keine Konflikte zu erwarten.

 

Die Kennzeichnung der Reitwege sowie gelegentlich anfallende Unterhaltungsarbeiten (z.B. Freischneiden, Wegeausbesserungen) obliegen den Reiterverbänden, die hierfür Mittel aus der Reitabgabe beantragen können. Die Reitabgabe wird von allen Reitern entrichtet, die in der freien Landschaft reiten wollen und nach § 51 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet sind, ein amtliches Kennzeichen am Pferd anzubringen. Die Reitabgabe wird jährlich von der Stadt Hagen eingezogen und an die Bezirksregierung zur Verwaltung weitergeleitet. Die Anträge auf Bereitstellung von Mitteln aus der Reitabgabe werden bei Bedarf von den Reitverbänden über die Landschaftsbehörde an die Bezirksregierung gestellt und von der Landschaftsbehörde als bewilligende Stelle bearbeitet. Mit der weiteren Ausweisung von Reitwegen wird der Kontroll- und Bewilligungsumfang innerhalb der Verwaltung zunehmen, ein finanzieller Mehrbedarf ist jedoch derzeit nicht erkennbar.

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stimmt den Erweiterungen des Reitwegenetzes im Raum Ambrock/Werninghausen und Holthausen sowie der teilweisen Einziehung des vorhandenen Reitweges im Holthauser Bachtal zu und bittet den Rat einen endgültigen Beschluss zu fassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 10

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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15.02.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat stimmt der Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage zu mit der Auflage sicherzustellen, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzungen der Wege, die als Reitwege ausgeschildert werden, nicht eingeschränkt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

        10

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          0

 

 

Erweitern

16.02.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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17.02.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen