Beschlussvorlage - 0928/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Reitwegenetz HagenHier: Änderungen/Erweiterungen bei Ambrock und Holthausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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02.02.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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15.02.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.02.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.02.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2005
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Per Ratsbeschluss vom 24.11.1983 wurde
für das ordnungsgemäße Reiten im Wald ein Reitwegenetz für die Stadt Hagen
aufgestellt und mehrfach nach Bedarf fortgeschrieben. Der unteren
Landschaftsbehörde obliegt hierbei die Aufgabe zur Ausweisung eines geeigneten
und ausreichenden Reitwegenetzes.
Die gesetzlichen Regelungen für das
Reiten in der freien Landschaft und im Wald beruhen auf dem Landschaftsgesetz
Nordrhein-Westfalen und dem Landesforstgesetz. Gemäß diesen Bestimmungen ist in
der freien Landschaft das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf
privaten Straßen und Wegen gestattet. Im Wald hingegen ist das Reiten nur auf
solchen privaten Straßen und Wegen zulässig, die nach den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung als Reitweg gekennzeichnet sind. Öffentliche Straßen im
Wald bedürfen keiner Kennzeichnung und dürfen beritten werden.
Infolge eines gestiegenen Bedarfes an
Reitmöglichkeiten sollen nun Reitwege in zwei
Bereichen des Hagener Stadtgebiets ausgewiesen werden. Die Ergänzungen
befinden sich in den Gebieten um Holthausen (s. Anlage 1) sowie in der Region
Ambrock/Werninghausen (s. Anlage 2). Im Vorfeld fanden bereits Termine mit
allen Beteiligten statt.
Sachverhalt:
Das Reiten in der freien Landschaft
und im Wald wird durch die §§ 50 ff und § 54a des Landschaftsgesetzes
Nordrhein-Westfalen geregelt sowie § 3 Landesforstgesetz. Hiernach ist das
Reiten in der freien Landschaft auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf
privaten Straßen und Wegen gestattet. Im Wald hingegen ist das Reiten nur auf solchen
privaten Straßen und Wegen zulässig, die nach den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung als Reitweg gekennzeichnet sind (Öffentliche Straßen
dürfen natürlich auch beritten werden).
§ 54a Landschaftsgesetz regelt
weiterhin, dass das Reiten in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten,
Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 sowie innerhalb geschützter
Landschaftsbestandteile außerhalb von Straßen und Wegen grundsätzlich verboten
ist. Da im Stadtgebiet von Hagen fast der gesamte Außenbereich unter eine
dieser Schutzkategorien fällt ist das Reiten somit in der freien Landschaft nur
auf Straßen und Wegen zulässig und im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen.
Den Landschaftsbehörden obliegt die
Aufgabe, zusammen mit den Forstbehörden, Gemeinden, Waldbesitzern und
Reiterverbänden ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz auszuweisen.
Im Stadtgebiet Hagen wurde 1983 per
Ratsbeschluss vom 24.11.83 ein Reitwegenetz
aufgestellt und zwischenzeitlich nach Bedarf fortgeschrieben. Die Fortschreibungen
erfolgen jeweils in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Schwerte, den
Waldeigentümern und der Vereinigung der
Freizeitreiter e.V. Die erarbeiteten Vorschläge werden außerdem mit den
zuständigen Sektionen des Sauerländischen Gebirgsvereins abgestimmt.
Aktuell sind Fortschreibungen im Raum
Holthausen und Ambrock/Werninghausen erforderlich. Die Lage der neu
auszuweisenden Reitwege ist in den beigefügten Anlagen dargestellt. Im Vorfeld
fanden bereits mehrere Ortstermine mit den o.g. Interessengruppen und
Behördenvertretern statt.
Die Änderungen im Raum Holthausen
haben folgenden Hintergrund: Von Kattenohl aus besteht Bedarf an zusätzlichen
Reitwegen zwecks Anbindung an das bestehende Reitwegenetz in Richtung
Holthausen und Hunsdiek (Anlage 1). Derzeit sind die ausgewiesenen
Reitwege nur über die unübersichtliche und enge Kattenohler Straße aus
erreichbar. Die Neuausweisung sieht auf einer Länge von 1300 m eine kombinierte
Reit-/Wanderwegnutzung vor. Da es sich um einen gut ausgebauten und breiten Forstweg
handelt, werden hier keine Konflikte mit anderen Wegenutzern erwartet.
Im Gegenzug soll der bestehende
Reitweg entlang des Holthauser Baches auf einer Länge von ca. 1.400 m
aufgehoben werden, da dieser Weg auch als Wanderweg viel genutzt wird und im oberen
Abschnitt eng und schlecht befestigt ist.
Durch Umwandlung eines
landwirtschaftlichen Betriebes in einen Reitstall mit therapeutischem Reiten
auf dem Ribberthof bei Ambrock hat sich dort
Bedarf an Reitmöglichkeiten im Wald ergeben (Anlage 2). Geplant
sind ein kleiner Rundweg sowie ein Wegestück, auf dem die Patienten auf den
Pferden geführt werden. Wie im beiliegenden Plan dargestellt, endet dieser
Reitweg als Sackgasse, von dort werden die Patienten wieder zurückgeführt.
Desweiteren besteht infolge einer
vermehrten Pferdehaltung in den Ortschaften Werninghausen und Griesenbecke ein
Bedarf an Reitwegen, die in diesem Bereich bislang überhaupt noch nicht
ausgewiesen sind.
Überschneidungen mit ausgewiesenen
Wanderwegen sind nur an zwei Stellen auf einer Länge von insgesamt ca. 200 m
unvermeidlich. Da es sich um gut ausgebaute Waldwege handelt sind bei
entsprechend rücksichtsvollem Verhalten
aller Wegenutzer keine Konflikte zu erwarten.
Die Kennzeichnung der Reitwege sowie
gelegentlich anfallende Unterhaltungsarbeiten (z.B. Freischneiden,
Wegeausbesserungen) obliegen den Reiterverbänden, die hierfür Mittel aus der
Reitabgabe beantragen können. Die Reitabgabe wird von allen Reitern entrichtet,
die in der freien Landschaft reiten wollen und nach § 51 Landschaftsgesetz
Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet sind, ein amtliches Kennzeichen am Pferd
anzubringen. Die Reitabgabe wird jährlich von der Stadt Hagen eingezogen und an
die Bezirksregierung zur Verwaltung weitergeleitet. Die Anträge auf Bereitstellung
von Mitteln aus der Reitabgabe werden bei Bedarf von den Reitverbänden über die
Landschaftsbehörde an die Bezirksregierung gestellt und von der
Landschaftsbehörde als bewilligende Stelle bearbeitet. Mit der weiteren
Ausweisung von Reitwegen wird der Kontroll- und Bewilligungsumfang innerhalb
der Verwaltung zunehmen, ein finanzieller Mehrbedarf ist jedoch derzeit nicht
erkennbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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254,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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249,5 kB
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02.02.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
stimmt den Erweiterungen des Reitwegenetzes im Raum Ambrock/Werninghausen und
Holthausen sowie der teilweisen Einziehung des vorhandenen Reitweges im
Holthauser Bachtal zu und bittet den Rat einen endgültigen Beschluss zu fassen.
15.02.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem
RAT der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der
Landschaftsbeirat stimmt der Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage zu mit
der Auflage sicherzustellen, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
der Wege, die als Reitwege ausgeschildert werden, nicht eingeschränkt werden.