Beschlussvorlage - 0383/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Tempo-30 in Boele
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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04.05.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Anlass
Nach
Inbetriebnahme der kompletten Ortsumgehung Boele / Boeler Ring können die
Verkehrsabläufe im Zentrum Boele an die veränderten Verkehrsverhältnisse angepasst
werden. Der Straßenzug der Hagener Straße und der Denkmalstraße (und eines
Teils der Schwerter Straße) ist vom Durchgangsverkehr entlastet, die durchschnittlichen
täglichen Verkehrsmengen sind im Sinne der Gesamtkonzeption deutlich reduziert,
die Verkehrsfunktionen dieser Straßen sind auf den Charakter innerörtlicher
Sammelstraße abgestuft.
Neben
zahlreichen anderen verkehrsrechtlichen, straßenbaulichen und -technischen
Maßnahmen wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord – zuletzt am
15.09.2010 – die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den
entlasteten Straßenabschnitten angeregt und diskutiert.
In
Abstimmung mit der Hagener Straßenbahn wird nunmehr vorgeschlagen, in der
Hagener Straße zwischen der Einmündung Helfer Straße und der Schwerter Straße
sowie in der Denkmalstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen
und auszuschildern.
Begründung
Die
Wohnquartiere in der Ortslage Boele sind nahezu vollständig als Tempo-30-Zonen
ausgewiesen. Die bisherigen Durchgangsstraßen (Hagener-/Denkmal-/Schwerter
Straße) waren von dieser flächenhaften Regelung ausgenommen. Eine
Tempo-30-Regelung im gesamten Abschnitt der – entlasteten – Hagener
Straße ab Boeler Ring scheidet aus, weil sich wegen seiner Länge spürbare
Nachteile für den ÖPNV-Betrieb einstellen würden. Eine Einbeziehung in die
benachbarten Tempo-30-Zonen scheidet aus, weil daraus eine ebenfalls den ÖPNV
benachteiligende Rechts-vor-links-Regelung folgen würde.
Es
wird daher in Übereinstimmung mit den Belangen des ÖPNV vorgeschlagen, die
Hagener Straße (sowie die Denkmalstraße) im auch städtebaulich verdichteten Abschnitt
zwischen Helfer Straße und Schwerter Straße auf 30 km/h zu begrenzen (die
Teichstraße ist hier inbegriffen). Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den ebenfalls
deutlich entlasteten Abschnitt der Schwerter Straße zwischen Boeler Ring und Hilgenland
zu einem späteren Zeitpunkt als 2. Stufe auf maximale 30 km/h zu reduzieren.
Dies bedarf dann einer weiteren Beschlussfassung.
