Mitteilung - 0363/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Grundproblem ist die noch umstrittene Rechtslage rund um das staatliche Monopol auf Sportwetten. Nach deutschen Recht (Glückspielstaatsvertrag) sind das Anbieten und die Vermittlung von Wetten unzulässig; nach europäischem Recht wird die Vermittlung von Wetten für unzulässig gehalten. Die Ordnungsbehörden erlassen gegen Wettvermittlungsbüros Ordnungsverfügungen zur Unterlassung der Tätigkeit.

 

Durch die Vergnügungssteuersatzung eine Besteuerungsgrundlage zu schaffen, ist rechtlich umstritten und würde das behördliche Wirken (Ordnungsamt gegen Steueramt) in seiner Zielrichtung möglicherweise in Frage stellen. Die Steuer würde auf eine Tätigkeit erhoben, die nach hiesiger Ansicht illegal ist und die von der Stadt Hagen bekämpft wird.

 

Die Stadt Ahlen dagegen geht nicht mehr durch Ordnungsverfügungen gegen die illegalen Wettbüros vor, da sie wegen der nicht abschließend geklärten Rechtslage ihre Verfügungen für nicht durchsetzbar hält. Sie erhebt stattdessen eine Steuer. Die Steuer birgt, wie von dort bestätigt wurde, erhebliche rechtliche Risiken (grundsätzliche Zulässigkeit, Genehmigungspflicht durch das Land, Steuermaßstab, Steuersatz).

 

Die Verwaltung prüft die Rechtslage noch weitergehend unter Einbeziehung des Innenministeriums.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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14.04.2011 - Haupt- und Finanzausschuss