Mitteilung - 0363/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergnügungssteuer auf illegale Wettbüroshier: Anfrage aus dem HFA vom 17.03.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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14.04.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Grundproblem ist die
noch umstrittene Rechtslage rund um das staatliche Monopol auf Sportwetten.
Nach deutschen Recht (Glückspielstaatsvertrag) sind das Anbieten und die
Vermittlung von Wetten unzulässig; nach europäischem Recht wird die Vermittlung
von Wetten für unzulässig gehalten. Die Ordnungsbehörden erlassen gegen
Wettvermittlungsbüros Ordnungsverfügungen zur Unterlassung der Tätigkeit.
Durch die
Vergnügungssteuersatzung eine Besteuerungsgrundlage zu schaffen, ist rechtlich
umstritten und würde das behördliche Wirken (Ordnungsamt gegen Steueramt) in
seiner Zielrichtung möglicherweise in Frage stellen. Die Steuer würde auf eine
Tätigkeit erhoben, die nach hiesiger Ansicht illegal ist und die von der Stadt
Hagen bekämpft wird.
Die Stadt Ahlen
dagegen geht nicht mehr durch Ordnungsverfügungen gegen die illegalen Wettbüros
vor, da sie wegen der nicht abschließend geklärten Rechtslage ihre Verfügungen
für nicht durchsetzbar hält. Sie erhebt stattdessen eine Steuer. Die Steuer
birgt, wie von dort bestätigt wurde, erhebliche rechtliche Risiken
(grundsätzliche Zulässigkeit, Genehmigungspflicht durch das Land,
Steuermaßstab, Steuersatz).
Die Verwaltung prüft
die Rechtslage noch weitergehend unter Einbeziehung des Innenministeriums.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
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abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
