Beschlussvorlage - 0919/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

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Die in der Nachweisung einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung von der Stadtkämmerin ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehreinnahmen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2004 gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1, Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.01.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.01.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen