Beschlussvorlage - 0244/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenhier: Verwaltungsgebäude der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38, 40, Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag
Das Verwaltungsgebäude der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38,
40, Gemarkung Hagen, Flur 48, Flurstücke 106, 107, 108 ist als Baudenkmal (§ 2
des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW
S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen
gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung des
Verwaltungsgebäudes der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38, 40, als
Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert des
Verwaltungsgebäudes der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38, 40, wurde
gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster,
geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die
Denkmalliste der Stadt Hagen am 02.07.2009 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz
hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung
geteilt.
Die Voraussetzungen für
die Eintragung gemäß §§ 2, 3 des Denkmalschutzgesetzes liegen vor.
Das Baudenkmal ist deshalb
in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche
Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der
Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales
ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist
Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10
Abs. 2 Buchst. T der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der
Gemeindeordnung NRW.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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