Beschlussvorlage - 0244/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Verwaltungsgebäude der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38, 40, Gemarkung Hagen, Flur 48, Flurstücke 106, 107, 108 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eintragung des Verwaltungsgebäudes der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38, 40, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen

 

 

Begründung

Der Denkmalwert des Verwaltungsgebäudes der Mark-E (vormals Elektromark), Körnerstr. 38, 40, wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 02.07.2009 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 des Denkmalschutzgesetzes liegen vor.

Das Baudenkmal ist deshalb in die Denkmalliste einzutragen.

Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.

 

Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. T der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.04.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen