Beschlussvorlage - 0154/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

  • der Hasselstraße ab der Eisenbahnunterführung

     (die Verkehrsfläche umfasst jeweils Teile der Flurstücke 233 und 255 in der Gemarkung Hagen Flur 8)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW   zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot)  markiert.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen plant auf dem Grundstück Gemarkung Hagen Flur 8 Flurstück 269 den Bau eines neuen Tierheimes.

Aufgrund des bauordnungsrechtlichen Erfordernisses (§ 4 BauO NRW) einer gesicherten Erschließung durch eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche (im Sinne von § 2 StrWG NRW) hatte die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung durch Beschluss vom 29.04.2010 beauftragt, das Widmungsverfahren einzuleiten, so dass zeitnah eine rechtskräftige Widmung der Hasselstraße erfolgen kann.

 

Die der Hasselstraße dienenden Grundstücksflächen sind bis auf Teile des Grundstück Gemarkung Hagen Flur 8 Flurstück  233 (Eisenbahnunterführung), für die die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin ihre Zustimmung zur Widmung erteilt hat, alle im städtischen Eigentum, so dass insoweit die Voraussetzungen für eine förmliche Widmung vorliegen.

 

Durch die Widmung nach § 6 StrWG NRW erhält die Hasselstraße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW und es wird der Allgemeinheit als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Das bauordnungsrechtliche Erschließungserfordernis (s.o.) des Tierheimgrundstückes ist damit erfüllt.

 

Mit der Widmung der Hasselstraße geht die Unterhaltung bzw. die Straßenbaulast gemäß § 9 StrWG NRW als öffentliche Aufgabe auf die Stadt über.

Auf das Schreiben von 67/10 (Straßenunterhaltung) vom 14.03.2011 wird wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen.

 

 

 

Anlage:  Übersichtsplan

               Schreiben von 67/1 vom 14.03.2011

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraße

Produkt:

1.5410.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraße

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

522101

3.600€

3.600€

3.600€

Eigenanteil

522101

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.04.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen