Beschlussvorlage - 0274/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für das Schuljahr 2011/2012 wird beschlossen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Beförderungsauftrages für den Schülerspezialverkehr von der Böllinger Höhe und der Kalthauser Höhe sowie aus den Wohngebieten in Priorei und Rummenohl (Volmetal) zu der Gemeinschaftsgrundschule Volmetal.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Beförderungsvertrag für den Schülerspezialverkehr zur Gemeinschaftsgrundschule Volmetal läuft zum 31.07.2011 aus. Die Vergabe des Beförderungsauftrages für das kommende Schuljahr 2011/2012 muss daher neu ausgeschrieben werden.

 

 

Begründung

 

Der Schulträger hat gemäß § 97 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des § 97 IV SchulG (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der Böllinger Höhe und der Kalthauser Höhe sowie aus den Wohngebieten in Priorei und Rummenohl (Volmetal) zu der Gemeinschaftsgrundschule Volmetal einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.

 

Der gegenwärtige Beförderungsvertrag läuft zum 31.07.2011 (Ende des Schuljahres) aus. Für den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2012 (Schuljahr 2011/2012) sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von etwa 116.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erwarten.

 

Eine Vergabe mit einer möglichen Option der zweimaligen Verlängerung des Beförderungsvertrages um jeweils ein weiteres Jahr ist für diese Ausschreibung nicht vorgesehen, da zum Ende des Schuljahres 2011/2012 weitere Beförderungsverträge anderer Schülerspezialverkehre auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt soll dann eine Gesamtausschreibung erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2141

Bezeichnung:

Schülerbeförderung

Produkt:

1.21.41.01.01

Bezeichnung:

Schülerbeförderung Grundschulen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

527200

48.400 €

67.600 €

 

 

Eigenanteil

 

48.400 €

67.600 €

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

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Beschlüsse

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29.03.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen