Beschlussvorlage - 0274/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe des Beförderungsauftrages für den Schülerspezialverkehr von der Böllinger Höhe und der Kalthauser Höhe sowie aus den Wohngebieten in Priorei und Rummenohl (Volmetal) zu der Gemeinschaftsgrundschule Volmetal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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29.03.2011
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Beschlussvorschlag
Die Durchführung einer
öffentlichen Ausschreibung für das Schuljahr 2011/2012 wird beschlossen. Ziel
der Ausschreibung ist der Abschluss eines Beförderungsauftrages für den
Schülerspezialverkehr von der Böllinger Höhe und der Kalthauser Höhe sowie aus
den Wohngebieten in Priorei und Rummenohl (Volmetal) zu der Gemeinschaftsgrundschule
Volmetal.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beförderungsvertrag
für den Schülerspezialverkehr zur Gemeinschaftsgrundschule Volmetal läuft zum
31.07.2011 aus. Die Vergabe des Beförderungsauftrages für das kommende Schuljahr
2011/2012 muss daher neu ausgeschrieben werden.
Begründung
Der
Schulträger hat gemäß § 97 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Schulgesetz NRW - SchulG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung
des § 97 IV SchulG (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) für die Beförderung
der Schülerinnen und Schüler von der Böllinger Höhe und der Kalthauser Höhe
sowie aus den Wohngebieten in Priorei und Rummenohl (Volmetal) zu der
Gemeinschaftsgrundschule Volmetal einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.
Der
gegenwärtige Beförderungsvertrag läuft zum 31.07.2011 (Ende des Schuljahres)
aus. Für den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2012 (Schuljahr 2011/2012) sind
nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von etwa
116.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erwarten.
Eine Vergabe mit einer
möglichen Option der zweimaligen Verlängerung des Beförderungsvertrages um
jeweils ein weiteres Jahr ist für diese Ausschreibung nicht vorgesehen, da zum
Ende des Schuljahres 2011/2012 weitere Beförderungsverträge anderer
Schülerspezialverkehre auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt soll dann eine Gesamtausschreibung
erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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X |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
Konsumtive
Maßnahme
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Teilplan: |
2141 |
Bezeichnung: |
Schülerbeförderung |
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Produkt: |
1.21.41.01.01 |
Bezeichnung: |
Schülerbeförderung Grundschulen |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd. Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Ertrag
(-) |
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Aufwand
(+) |
527200 |
48.400 € |
67.600 € |
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Eigenanteil |
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48.400 € |
67.600 € |
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Kurzbegründung: |
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X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
