Beschlussvorlage - 0267/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss beschließt die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung durch die zentrale Vergabestelle für den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2013, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis 2015. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Europaweite Ausschreibung zur Lieferung von Schulmöbeln für Hagener Schulen.

 

 

 

Begründung

Im Rahmen der Ausstattung von Hagener Schulen mit entsprechendem Mobiliar ist es notwendig den zum Ende des laufenden Schuljahres endenden Rahmenvertrag europaweit neu auszuschreiben.

Für den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2013 sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 300.000.-€ jährlich incl. MWSt. zu erwarten.

 

Dieser Betrag ist Bestandteil der Mittel, die den Hagener Schulen in ihren Selbstverwaltungsetats zur Verfügung gestellt werden.

Die Aufteilung in konsumtive und investive Beschaffungen ist abhängig von den Bestellungen der Schulen und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur äußerst grob zu schätzen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist abzuleiten, dass voraussichtlich eine Aufteilung von 60 % konsumtiv und 40 % investiv verausgabt wird.

Die investiven Mittel werden durch die Bildungspauschale refinanziert, während die konsumtiven Mittel Eigenmittel der Stadt Hagen im Rahmen einer Pflichtaufgabe darstellen.

 

Ein konkreter Mittelabfluss wird aufgrund dieser Vorlage aber noch nicht begründet, da es sich erst um die Genehmigung zur Ausschreibung handelt. Erst wenn die Schulen mit Geldern Ihrer Selbstverwaltung Möbel anschaffen, wird ein Mittelabfluss im Rahmen der schon dafür eingeplanten Mittel der Schulen entstehen.

 

Der Auftrag kann um 20% über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre vorgesehen ist, ist der Bedarf europaweit auszuschreiben. Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.

Als Grundlage für die Wertung wurden die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei um Tische, Stühle, Tafeln und Schränke in diversen Größen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Bezug auf die Kriterien Preis und Qualität.

 

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu können.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111 - 2131

Bezeichnung:

Alle Schulformen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

div. Kostenstellen

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

527301

180000 €

180000 €

180000 €

Eigenanteil

 

180000 €

180000 €

180000 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits in den Mitteln der Selbstverwaltungsetats der Schuleneingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2111 - 2131

Bezeichnung:

Alle Schulformen

Finanzstelle:

div. PSP

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

783200

360000 €

120000 €

120000 €

120000 €

Eigenanteil

 

360000 €

120000 €

120000 €

120000 €

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits in den Mitteln der Selbstverwaltungsetats der Schulen aus Mitteln der Bildungspauschale eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die investiven Ausgaben für die Anschaffung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen sind

entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu

aktivieren.

In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Vermögensgegenstände erfolgt aus der Bildungspauschale. Analog zu

den Anschaffungs- und Herstellungskosten wird in gleicher Höhe ein Sonderposten gebildet,

der parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

15.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

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Beschlüsse

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29.03.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen