Beschlussvorlage - 0267/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Europaweite Ausschreibung eines Vetrages zur Lieferung von Schulmöbeln für die Schuljahre 2011 / 2012 bis 2012 / 2013 mit der Option zweimal um ein Jahr zu verlängern.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
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29.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss beschließt die
Durchführung einer europaweiten Ausschreibung durch die zentrale Vergabestelle für
den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2013, mit der Option der zweimaligen
Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis 2015. Ziel ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Europaweite
Ausschreibung zur Lieferung von Schulmöbeln für Hagener Schulen.
Begründung
Im Rahmen der Ausstattung von Hagener
Schulen mit entsprechendem Mobiliar ist es notwendig den zum Ende des laufenden
Schuljahres endenden Rahmenvertrag europaweit neu auszuschreiben.
Für den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2013
sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 300.000.-€
jährlich incl. MWSt. zu erwarten.
Dieser Betrag ist Bestandteil der
Mittel, die den Hagener Schulen in ihren Selbstverwaltungsetats zur Verfügung
gestellt werden.
Die Aufteilung in konsumtive und
investive Beschaffungen ist abhängig von den Bestellungen der Schulen und deshalb
zum jetzigen Zeitpunkt nur äußerst grob zu schätzen. Aus den Erfahrungen der
vergangenen Jahre ist abzuleiten, dass voraussichtlich eine Aufteilung von 60 %
konsumtiv und 40 % investiv verausgabt wird.
Die investiven Mittel werden durch die
Bildungspauschale refinanziert, während die konsumtiven Mittel Eigenmittel der
Stadt Hagen im Rahmen einer Pflichtaufgabe darstellen.
Ein konkreter Mittelabfluss wird
aufgrund dieser Vorlage aber noch nicht begründet, da es sich erst um die
Genehmigung zur Ausschreibung handelt. Erst wenn die Schulen mit Geldern Ihrer
Selbstverwaltung Möbel anschaffen, wird ein Mittelabfluss im Rahmen der schon
dafür eingeplanten Mittel der Schulen entstehen.
Der Auftrag kann um 20% über- oder
unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der zweimaligen
Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre
vorgesehen ist, ist der Bedarf europaweit auszuschreiben. Die Option der
Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie
möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung
kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des
Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle
Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.
Als Grundlage für die Wertung wurden
die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei
um Tische, Stühle, Tafeln und Schränke in diversen Größen. Den
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Bezug auf die Kriterien Preis
und Qualität.
Entsprechend
den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den
Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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X |
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2111 - 2131 |
Bezeichnung: |
Alle Schulformen |
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
div. Kostenstellen |
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
527301 |
180000 € |
180000 € |
180000 € |
€ |
|
Eigenanteil |
|
180000 € |
180000 € |
180000 € |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits in den Mitteln der Selbstverwaltungsetats der
Schuleneingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
2111 - 2131 |
Bezeichnung: |
Alle Schulformen |
|
Finanzstelle: |
div. PSP |
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
783100 783200 |
360000 € |
120000 € |
120000 € |
120000 € |
€ |
|
Eigenanteil |
|
360000 € |
120000 € |
120000 € |
120000 € |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits in den Mitteln der Selbstverwaltungsetats der
Schulen aus Mitteln der Bildungspauschale eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Die investiven Ausgaben für die
Anschaffung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen sind |
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entsprechend ihrer Anschaffungs-
und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu |
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aktivieren. |
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In Abhängigkeit davon, welche Art
von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer
jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Die Finanzierung der
Vermögensgegenstände erfolgt aus der Bildungspauschale. Analog zu |
|
den Anschaffungs- und
Herstellungskosten wird in gleicher Höhe ein Sonderposten gebildet, |
|
der parallel zur Abschreibung
ertragswirksam aufzulösen ist. |
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
15.000 € |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
