Beschlussvorlage - 0224/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Mehrbedarf für den Ganztagsausbau i.H.v. 140.000 € wird aus den Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

 

Die Maßnahme ist bis zum 31.08.2011 abzuschließen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach der neuesten Kostenfortschreibung der GWH belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme, trotz bereits vorgesehener Kosteneinsparungen durch geänderte Ausführungen, auf brutto 1.812.000 € und liegen damit 140.000 € über den im Wirtschaftsplan eingestellten Mitteln von insgesamt 1.672.000 € (1.380.000 € Anteil HS Ernst-Eversbusch zzgl. 292.000 € Anteil RS Haspe). Die Mehrkosten sind laut GWH wie folgt begründet:

 

1. Die Baugrunduntersuchung durch den Bodengutachter hat ergeben, dass der Boden des Baugrunds belastet ist und nicht wiederverwertet werden kann, sondern deponiert werden muss. Trotz Umplanungen der Gründung zur Mehrkostenminimierung betragen die Mehrkosten für die Entsorgung des erforderlichen Bodenaushubs brutto 38.530 €.

 

2. Durch die Änderung der Entwurfsplanung für die Fassadenverkleidung in Zusammenhang mit der Fassadensanierung des Altbaus (Konjunkturpaket II) ist eine

Ziegelvormauerschale statt eines Wärmedämm- Verbundsystems (WDVS) vorgesehen, die deutliche Vorteile hinsichtlich der Unterhaltung bietet. Die Mehrkosten gegenüber dem WDVS betragen brutto ca. 40.000 €.

 

3. In der Vorplanung, die als Grundlage für die Kostenberechnung vom 19.02.2008

diente, waren für die Nutzung im 1. Obergeschoss lediglich 2 Gruppenräume und 4

kleine Nebenräume vorgesehen. Im Laufe der Planung hat sich die Notwendigkeit der Verlagerung der Verwaltung in das 1. Obergeschoss des Erweiterungsgebäudes

ergeben. Die zusätzlichen Kosten für den Innenausbau durch die Verlagerung der

Verwaltung in das 1. OG des Erweiterungsgebäudes konnte durch Einsparungen an

anderen Stellen nicht vollständig aufgefangen werden. Die Mehrkosten, insbesondere für nichttragende Innenwände, betragen brutto ca. 20.000 €

 

4. Durch die Baupreisentwicklung ist anhand des Baupreisindexes von 110,9 im Februar 2008 auf 112,7 im Mai 2009 (Quelle: Baupreisindex NRW für Nichtwohngebäude, Basis 2005 = 100) mit einer Erhöhung der Baukosten von 1,6% zu rechnen. Auf die Kostenberechnung vom 19.02.2008 bezogen, ergeben sich dadurch Mehrkosten für Baukonstruktion und Installationen (Kostengruppe 3) in Höhe von ca. 16.640 €.

 

5. Durch die Erhöhung der Honorarsätze in der neuen HOAI vom August 2009 ergeben sich ca. 10 % Mehrkosten bei den Honorarkosten für Architekten und Ingenieure. Die Mehrkosten durch die Erhöhung der Honorarsätze betragen ca. 24.830 €.

 

Insgesamt ist mithin mit Mehrkosten i.H.v. 140.000 € zu rechnen, die zurzeit noch in der  Bildungspauschale zur Verfügung stehen. Weitere Folgekosten entstehen nicht, da es sich nur um die Erhöhung der Baukostensumme handelt. Es wird keine größere Kubatur geschaffen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

1.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2112

Bezeichnung:

Hauptschulen

Finanzstelle:

5000009

Bezeichnung:

OGS Hauptschulen Baukosten

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785100

140.000€

140.000€

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant

 

2.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Mehrausgaben für den Gesamtausbau der HS Ernst-Eversbusch in Höhe von 140.000 € sind

entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu

aktivieren.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung erfolgt durch die Bildungspauschale. Für die Verwendung der Bildungspauschale sind entsprechend Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und

parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen.

 

 

 

3.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.750 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

1.750 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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07.04.2011 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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19.05.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen