Beschlussvorlage - 0222/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.)   Den Inhaltsänderungen der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

2.)   Zum Schuljahr 2011/2012 wird das Angebot an OGS-Plätzen in den Grundschulen um 195 Plätze erweitert.

 

Die Vorlage wird zum 31.07.2011 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der OGS wurde bislang auch Personal über geförderte Maßnahmen (sog. Entgeltvarianten) beschäftigt. Diese rund 40 Maßnahmen sind zum 31.12.2010 ersatzlos ausgelaufen. In gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und den Kooperationspartnern wurden zur Kompensation Vereinbarungen getroffen, die durch einen Nachtrag der Kooperationsvereinbarung dokumentiert werden.

 

Zum Schuljahr 2011/12 gibt es einen deutlichen Anmeldeüberhang im Bereich der Grundschulen. Um den starken Bedarf möglichst entsprechen zu können, sollen an einigen Schulen zusätzliche Gruppen eingerichtet werden.

 

 

 

Begründung

 

Allgemeine Informationen

An 34 der insgesamt 36 Grundschulstandorten gibt es ein Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) mit insgesamt 73 ausgebauten Gruppen (= 1825 Plätze). Darüber hinaus sind im laufenden Schuljahr 67 Überhangplätze belegt.

Weiterhin gibt es an 4 Förderschulen (Förderschwerpunkt: Lernen) insgesamt 8 ausgebaute Gruppen (= 96 Plätze).

 

 

 

Anpassung der Kooperationsvereinbarung

In der OGS wurde bislang auch Personal über geförderte Maßnahmen (sog. Entgeltvarianten) beschäftigt. Diese rund 40 Maßnahmen sind zum 31.12.2010 ersatzlos ausgelaufen. Zur Kompensation der weggebrochenen Entgeltvarianten wurde in gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und den Kooperationspartnern als finanzieller Ausgleich vereinbart, die zeitgleich angekündigte Erhöhung der Landesförderung (Grundschulen: + 115 € je Teilnehmer/Schuljahr, Förderschulen: +230 € je Teilnehmer/Schuljahr) an die Kooperationspartner weiterzuleiten und diese durch städtische Mittel i.H.v. 85 € je Teilnehmer/Schuljahr zu ergänzen.

Daneben wurden weitere Abreden vereinbart, nach denen die Kooperationspartner das Angebot der für die Stadt kostenfreien Überhangplätze (bis zu 3 Überhangplätze je Gruppe) fortführen werden. Weiterhin können Kinder im Übergang von der Kita zur Grundschule an der Ferienbetreuung in den Sommerferien teilnehmen. Sollte die Fördermöglichkeit bei den Beschäftigungszuschüssen (Bereich Küchenhilfen) zukünftig wegfallen, würden die Kooperationspartner von der Stadt dafür keine finanzielle Kompensation erhalten.

Die Änderungen sollen durch einen Nachtrag zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen dem 2. Halbjahr 2010/11 fortgeschrieben werden. Einzelheiten dazu sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Die inhaltlichen Änderungen sind „grau“ hinterlegt.

 

 

Einrichtung zusätzlicher Gruppen

Zum Schuljahr 2011/12 gibt es im Bereich der Grundschulen einen deutlichen Anmeldeüberhang von 288 Schülern (s. Anlage 2). Unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird daher die Notwendigkeit gesehen, weitere Plätze an Hagener Schulen bereitzustellen. Ansonsten besteht die Besorgnis, dass Familien bei ihrer zukünftigen Wohnortwahl Hagen nicht mehr berücksichtigen, sondern die Städte präferieren, die ein größeres, bedarfsorientiertes OGS-Angebot vorhalten. Die Verwaltung hat daher unter raumorganisatorischen Aspekten die Einrichtung zusätzlicher Gruppen geprüft.

Im Ergebnis sind zusätzliche Gruppen an den folgenden Schulen in vorhandenen Räumlichkeiten möglich:

 

GS Boloh

1 Gruppe

25 Teilnehmer

GS Goldberg (Schulstraße)

½ Gruppe

15 Teilnehmer

GS Henry-van-de-Velde

1 Gruppe

25 Teilnehmer

GS Astrid-Lindgren (Eilpe)

½ Gruppe

15 Teilnehmer

GS Friedrich-Harkort

1 Gruppe

25 Teilnehmer

GS Hermann-Löns

½ Gruppe

15 Teilnehmer

GS Janusz-Korczak

1 Gruppe

25 Teilnehmer

GS Karl-Ernst-Osth. (Halden)

1 Gruppe

25 Teilnehmer

GS Kipper

1 Gruppe

25 Teilnehmer

GESAMT

7,5 Gruppen

195 Teilnehmer

 

 

Bei den Grundschulen Geweke, Goethe und Im Kley ist nach Erörterung mit den Schulleitungen die Einrichtung zusätzlicher Gruppen organisatorisch derzeit nicht möglich.

 

Finanzielle Auswirkungen - Deckungsvorschläge

 

1. Betriebskosten (Pro Jahr)

Durch die Anpassung der Kooperationsvereinbarung werden neben der Erhöhung der Landeszuweisung städtische Betriebsmittel an die Kooperationspartner zusätzlich gezahlt. Dafür sind  insgesamt 163.285 € ergänzend bereitzustellen.

Die Einrichtung zusätzlicher Gruppen mit insgesamt 195 Grundschulteilnehmern bedeuten nach Abzug der Landeszuweisung und der durchschnittlichen Elternbeiträge einen städtischen Anteil von 117.975 €.

Die zusätzlichen jährlichen Kosten betragen ab 2012 insgesamt 281.260 €.

 

Veränderungen ergeben sich auf der Ertragsseite.

  • In den Fällen der kostenfreien Aufnahme zusätzlicher Kinder in bestehenden Grundschulgruppen (sog. Überhangplätze) erhält die Stadt gegenüber dem Haushaltsplan 2011 zusätzliche Einnahmen (Landesförderung und Elternbeiträge) von 103.600 €.
  • Gegenüber der Haushaltsplanung 2011 hat sich der tatsächliche  Elternbeitrag erhöht. Dies bedeutet eine voraussichtliche Einnahmeerhöhung von rund 48.640 €.
  • Die zu erwartende Mehreinnahme bei den Elternbeiträgen aufgrund der Reduzierung der Geschwisterkindermäßigung (Vorlage 0109/2011) wurden auf 120.000 € errechnet.

Die ergänzenden jährlichen Einnahmen ab 2012 belaufen sich auf insgesamt 272.240 €. Bei errechneten Kosten von 281.260 € verbleibt ein jährlicher  Eigenanteil von 9.020 €.

 

Abweichend davon beläuft sich der Eigenanteil für 2011 auf 34.689 €. Grund hierfür ist, dass im laufenden Haushaltsjahr einzelne Aufwendungen und Erträge nur anteilig berücksichtigt werden können. So z.B. die Mehreinnahme aus der Reduzierung der Geschwisterkindermäßigung, die erst ab dem Schuljahr 2011/12 (August 2011) anteilig realisiert werden kann.

 

Die Übernahme der zusätzlichen Belastungen wird parallel mit der Bezirksregierung abgestimmt.

 

 

2. Investitionskosten

Die zusätzlichen OGS-Räume müssen zweckentsprechend ausgestattet werden. In Anlehnung an den Grundausbau der OGS (laut Landesförderrichtlinie 25.000 €/Gruppe) wird ein Betrag pro Gruppe von 15.000 €, pro ½ Gruppe von 10.000 € für angemessen gehalten. Der einmalige Gesamtbetrag von 120.000 € kann aus Mitteln der Bildungspauschale 2011 zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlage 1

 

 

Textänderungen zu den Kooperationsvereinbarungen ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2010/2011

 

 

Neufassung des § 2 Gruppenzahl und Gruppenstärke

Die Regelgruppenstärke beträgt 25 Kinder. Diese Gruppenstärke gilt für die 1. Gruppe.

Für weitere Gruppen wird eine Mindestanzahl von 20 Kindern festgelegt. In Förderschulen beträgt die Regelgruppenstärke 12 Kinder. Die verbleibenden angemeldeten Kinder werden auf einer Warteliste geführt. Die Kooperationspartner erklären sich bereit, in den Grundschulen bis zu 3 Kinder je Gruppe ergänzend für die Stadt Hagen kostenfrei aufzunehmen (Überhangplätze).

 

 

Neufassung des § 3 Abs. 4  Ferienregelung

Die Teilnahme von Kindern die nicht in der Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet sind, kann gegen ein entsprechendes Entgelt für Ferienangebote und spezielle Angebote ermöglicht werden, sofern in den jeweiligen Angeboten vakante Plätze vorhanden sind. Dies gilt aber nicht für eine allgemeine Teilnahme. Hierdurch soll eine Betreuungslücke zwischen dem Ende des Kindergartenjahres und dem Beginn des Schulunterrichts vermieden werden.

 

 

Neufassung des § 5 „Finanzausstattung und Finanzplanung, Auszahlung“

 

Pro Teilnehmer erhält der Kooperationspartner vom Schulträger 1900 € für das Schuljahr (Grundschule).

Die Pauschale für eingruppige Grundschulen beträgt daneben 6000 €.

 

Pro Teilnehmer erhält der Kooperationspartner vom Schulträger 3340 € für das Schuljahr (Förderschule).

 

Der Kooperationspartner erhält vom Schulträger pro Schuljahr und Schule pauschal einen Betrag von 6.700 € für die durch das Job Center geförderten Beschäftigungsverhältnisse im Küchenbereich der Offenen Ganztagsschule. Der Betrag wird zu je 3.350,00 € mit dem 2. und 4. Zahlungstermin ausgezahlt.

Sollten diese Fördermaßnahmen zukünftig entfallen, werden die Kooperationspartner mit den vereinbarten Mitteln auskommen. Eine finanzielle Zusatzleistung der Stadt Hagen wird es nicht geben.

 


 

Anlage 2

 

Übersicht über die Bedarfslage ab dem Schuljahr 2011/2012 (Stand : 16.02.2011)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GS-Bereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule

Plätze

OGS

Plätze

Plätze

Plätze

Anmeldungen

Plätze

 

 

 

 

 

 

 

ausgebaut

2010/2011

genehmigt

belegt

frei

für 2011/12

frei /

 

 

 

 

 

 

 

 

(tatsächliche

2010/2011

2010/11

2010/11

Gesamtbedarf

unversorgt (-)

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer)

mit Überhang

n Abgang 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Astrid-Lindgren GS (Delstern)

25

28

28

16

12

11

1

 

 

 

 

 

 

Berchum-Garenfeld

25

26

26

23

3

6

-3

 

 

 

 

 

 

Boloh

75

86

86

67

19

27

-8

 

 

 

 

 

 

Emst

50

52

52

43

9

17

-8

 

 

 

 

 

 

Gebrüder-Grimm

25

26

26

21

5

11

-6

 

 

 

 

 

 

Geweke

50

53

58

31

27

63

-36

 

 

 

 

 

 

Goethe

50

54

54

41

13

25

-12

 

 

 

 

 

 

Goldbergschule (Schulstraße)

50

52

52

40

12

23

-11

 

 

 

 

 

 

Heide

75

74

75

63

12

16

-4

 

 

 

 

 

 

Henry-van-de-Velde

100

104

105

88

17

36

-19

 

 

 

 

 

 

Hestert

50

49

50

47

3

8

-5

 

 

 

 

 

 

Kuhlerkamp

50

51

51

42

9

14

-5

 

 

 

 

 

 

Liebfrauen

25

25

24

21

3

6

-3

 

 

 

 

 

 

Meinolf

50

51

51

42

9

14

-5

 

 

 

 

 

 

Overberg

50

51

51

44

7

11

-4

 

 

 

 

 

 

Reh

25

25

25

19

6

6

0

 

 

 

 

 

 

Grundschule Volmetal

75

76

76

60

16

23

-7

 

 

 

 

 

 

Wesselbach

50

45

50

35

15

13

2

 

 

 

 

 

 

Erwin-Hegemann

50

50

50

33

17

21

-4

 

 

 

 

 

 

Vincke

75

74

75

60

15

18

-3

 

 

 

 

 

 

Astrid-Lindgren-GS (Eilpe)

50

52

53

44

9

21

-12

 

 

 

 

 

 

Emil-Schumacher

100

100

100

80

20

19

1

 

 

 

 

 

 

Goldbergschule (Franzstraße)

50

50

50

40

10

13

-3

 

 

 

 

 

 

Freiherr-vom-Stein

50

50

50

44

6

13

-7

 

 

 

 

 

 

Friedrich-Harkort

50

54

54

41

13

34

-21

 

 

 

 

 

 

Funckepark

75

81

82

61

21

29

-8

 

 

 

 

 

 

Hermann-Löns

50

59

59

41

18

31

-13

 

 

 

 

 

 

Janusz-Korczak

100

100

100

86

14

36

-22

 

 

 

 

 

 

KEO (Lützowstr.)

50

53

53

35

18

18

0

 

 

 

 

 

 

KEO (Halden)

25

28

28

26

2

21

-19

 

 

 

 

 

 

Kipper

50

56

56

47

9

27

-18

 

 

 

 

 

 

Kückelhausen

50

50

50

40

10

16

-6

 

 

 

 

 

 

Im Kley

50

57

57

40

17

31

-14

 

 

 

 

 

 

Regenbogen

50

50

50

43

7

13

-6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1825

1892

1907

1504

403

691

-288

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (bisheriger Umfang)

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111 u. 2121

Bezeichnung:

Grundschulen und Förderschulen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

Div. Objekte

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100  432100

-391.841 €

-153.960 €

-489.080 €

-267.640 €

-489.080 €

-267.640 €

-489.080 €

-267.640 €

Aufwand (+)

531800

580.490 €

765.740 €

765.740 €

765.740 €

Eigenanteil

 

34.689 €

9.020€

9.020€

9.020€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht vollständig gesichert werden (Der Fehlbetrag wird sich erhöhen).

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

OGS-Grundschulen

Finanzstelle:

5800054

Bezeichnung:

OGS-Grundschulen (Ausstattung)

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

120.000€

120.000€

0€

0€

0€

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Gesamtausgaben für die Ausstattung der OGS - Räume in den Grundschulen in Höhe von

120.000 € sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der

Bilanz zu aktivieren.

In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Vermögensgegenstände erfolgt aus der Bildungspauschale. Analog zu

den Anschaffungs- und Herstellungskosten wird in gleicher Höhe ein Sonderposten gebildet,

der parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

15.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

15.000 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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29.03.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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06.04.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

1.)   Den Inhaltsänderungen der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

2.)   Zum Schuljahr 2011/2012 wird das Angebot an OGS-Plätzen in den Grundschulen um 195 Plätze erweitert.

 

Die Vorlage wird zum 31.07.2011 umgesetzt.

 

Beschlussergänzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg:

Das OGS Angebot der GS Im Kley ist unzureichend aufgrund fehlender Raumkapazität. Nach uns vorliegenden Informationen besteht ein Raumüberhang in der unmittelbar benachbarten Hauptschule. Die Verwaltung möge prüfen, ob das OGS Angebot der GS Im Kley dadurch verbessert werden kann, dass Räume der Hauptschule genutzt werden.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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06.04.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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07.04.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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12.04.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1.)     Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die   Bezirksregierung.

 

2.)     Den Inhaltsänderungen der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

Die Neufassung des § 2 Gruppenzahl und Gruppenstärke wird wie folgt ergänzt:

 

„Die Kooperationspartner erklären sich bereit, in den Grundschulen bis zu 3 Kinder je Gruppe ergänzend für die Stadt Hagen kostenfrei aufzunehmen (Überhangplätze), soweit dies räumlich möglich ist.

 

3.)     Ausgehend von der Beschlussergänzung der BV Hohenlimburg vom 06.04.2011 wird – sofern dies räumlich und organisatorisch möglich ist – in Räumen der benachbarten Hauptschule Hohenlimburg eine zusätzliche OGS-Gruppe

(25 Plätze) für die Grundschule „Im Kley“ eingerichtet.

            Zum Schuljahr 2011/2012 würde dann das Angebot an OGS-Plätzen in den

            Grundschulen um insgesamt 220 Plätze erweitert.

 

 

Die Vorlage wird zum 31.07.2011 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Erweitern

13.04.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.04.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.) Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung.

 

2.) Den Inhaltsänderungen der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

Die Neufassung des § 2 Gruppenzahl und Gruppenstärke wird wie folgt ergänzt:

 

"Die Kooperationspartner erklären sich bereit, in den Grundschulen bis zu 3 Kinder je Gruppe ergänzend für die Stadt Hagen kostenfrei aufzunehmen (Überhangplätze), soweit dies räumlich möglich ist."

 

3.) Ausgehend von der Beschlussergänzung der BV Hohenlimburg vom 06.04.2011 wird – sofern dies räumlich und organisatorisch möglich ist – in Räumen der benachbarten Hauptschule Hohenlimburg eine zusätzliche OGS-Gruppe (25 Plätze) für die Grundschule "Im Kley" eingerichtet.

Zum Schuljahr 2011/2012 würde dann das Angebot an OGS-Plätzen in den Grundschulen um insgesamt 220 Plätze erweitert.

 

Die Vorlage wird zum 31.07.2011 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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04.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die

Bezirksregierung

           

2.       Den Inhaltsänderungen der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

3.        Zum Schuljahr 2011/2012 wird das Angebot an OGS-Plätzen in den  

  Grundschulen um 195 Plätze erweitert.

 

Die Vorlage wird zum 31.07.2011 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.) Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung.

 

2.) Den Inhaltsänderungen der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

Die Neufassung des § 2 Gruppenzahl und Gruppenstärke wird wie folgt ergänzt:

 

"Die Kooperationspartner erklären sich bereit, in den Grundschulen bis zu 3 Kinder je Gruppe ergänzend für die Stadt Hagen kostenfrei aufzunehmen (Überhangplätze), soweit dies räumlich möglich ist."

 

3.) Ausgehend von der Beschlussergänzung der BV Hohenlimburg vom 06.04.2011 wird – sofern dies räumlich und organisatorisch möglich ist – in Räumen der benachbarten Hauptschule Hohenlimburg eine zusätzliche OGS-Gruppe (25 Plätze) für die Grundschule "Im Kley" eingerichtet.

Zum Schuljahr 2011/2012 würde dann das Angebot an OGS-Plätzen in den Grundschulen um insgesamt 220 Plätze erweitert.

 

Die Vorlage wird zum 31.07.2011 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen