Beschlussvorlage - 0007/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die für die Komplettsanierung der NW-Räume des Albrecht-Dürer-Gymnasiums zusätzlich erforderlichen 191.000 € werden aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

 

Die Maßnahme ist bis spätestens zum 30.11.2011 umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bei der konkreten Planung der NW-Raum-Sanierung im Albrecht-Dürer-Gymnasium durch die GWH und dem beauftragten Architekten stellte sich heraus, dass die seitens der Firma Kommunalplan im Jahr 2006 festgestellten Mängel, deren Beseitigung den Unterricht der nächsten fünf bis acht Jahre gewährleisten sollte, heute nicht mehr mit den damals veranschlagten 50.000 € zu sanieren sind. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Baumaßnahmen sollten zudem aus den Mitteln der Bauunterhaltung bestritten werden, was angesichts des großen, allgemeinen Sanierungsstaus (undichtes Dach, sich lösende Dachziegel bei Wind, defekte Rohre, feuchter Keller etc.) an dieser Schule nicht realisierbar ist. Gerade im sog. NW-Praktikumsraum ist nach lecken Wasser- und Gasleitungen kaum noch ein fachgerechter Unterricht möglich. Die Komplettsanierung zur Gewährleistung von zeitgemäßem NW-Unterricht, auch in den nächsten 20 Jahren, wird seitens der GWH auf insgesamt 250.000 € geschätzt. Diese beinhaltet die Herrichtung der zwei Demonstrationsräume und des einzigen Praktikumraumes im 2. OG unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Erfordernisse und entspricht dem Kostenvolumen an vergleichbaren anderen Schulen. Zur Finanzierung des Gesamtbetrages müssen zusätzlich rund 191.000 € aus der Bildungspauschale bereitgestellt werden.

 

 

Begründung

 

Bei der Feinplanung der NW-Raum-Sanierung durch die GWH und den beauftragten Architekten zeigte sich nunmehr vor Ort, dass die aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen in den drei NW-Räumen, deren Einrichtung  und Möblierung aus den 1970er Jahren stammt, nicht mehr erfüllt sind und die Kosten für die Sanierung (Einrichtung, Möbel und bauliche Änderungen) deutlich höher liegen, als sie von der Firma Kommunalplan vor fünf Jahren geschätzt wurden. Da in der Zwischenzeit zudem die Gasleitungen in den NW-Räumen wegen Undichtigkeiten abgetrennt werden mussten, ist gerade in den Fächern Chemie und Physik kaum noch ein praxisnaher Unterricht möglich. Ferner waren in letzter Zeit auch die Wasserleitungen undicht und mussten notdürftig geflickt werden.

 

Seitens der GWH wurden nicht mehr zulässige bauliche Mängel bei der Bodenführung der Gasleitungen und viele andere Mängel festgestellt. In allen drei Räumen machen Sicherheitsmängel aufgrund gestiegener Vorschriften eine Sanierung unumgänglich. Von der Firma Kommunalplan wurden im Jahr 2006 lediglich kleine Mängel aufgeführt, deren Beseitigung eine Unterrichtsfortführung für die nächsten fünf bis acht Jahre vorsah und die bereits abgearbeitet wurden, jedoch bezüglich der Gefahrenstellen und Arbeitsbedingungen keine nennenswerten Verbesserungen brachten. Dies stellte auch die Unfallkasse NRW beim Ortstermin am 10.11.2010 gleichfalls fest. Die Schule behalf sich in den letzten fünf Jahren mit diversen Provisorien, die jedoch einen Fachunterricht nach den Vorgaben der aktuellen Lehrpläne nicht mehr zulassen.

 

Die jetzt vorliegende Kostenschätzung der GWH, die mit Gesamtkosten i.H.v. 250.000 € schließt, berücksichtigt den zurzeit gültigen Stand der technischen Ausstattung von NW-Räumen, der einen zeitgemäßen NW-Unterricht für die nächsten zwei Jahrzehnte gewährleistet. In dieser Kostenberechnung wird aus Kostengründen von der – zulässigen – Arbeit mit Flüssiggasflaschen ausgegangen, welche mit der Schulleitung und den Fachlehrern so abgestimmt worden ist. Eine neue leitungsgebundene Lösung für Stadtgas würde weitere rund 20.000 € kosten und wäre mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden.

 

Die o.g. Gesamtkosten beinhalten die Sanierung des Chemie- (162.000 €, Übungs- und Demonstrationsraum) und Physikbereichs (88.000 €, Demonstrationsraum). Da in allen drei Räumen altersbedingte Sicherheitsmängel aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen eine Sanierung unumgänglich machen, wird – wie schon in anderen Schulen erfolgt – eine Komplettsanierung vorgeschlagen. Diese ist vor allem aus wirtschaftlichen Gründen geboten, können doch durch die gemeinsame Ausschreibung der Arbeiten für alle Räumlichkeiten Preisvorteile erzielt werden. Eine Sanierung in Etappen, bei der dann der Chemiebereich oberste Priorität genießt, würde hingegen noch nicht bezifferte Mehrkosten nach sich ziehen.

 

Nach Abarbeitung der kleineren Mängel, die zur Durchführung eines Minimalunterrichts dringend erforderlich waren, stehen aus dem städt. NW-Raum-Programm noch 35.000 € der ursprünglich veranschlagten 50.000 € für die weitere Sanierung aller NW-Räume zur Verfügung. Ferner trug die Schule bei den zuletzt durchgeführten Sanierungsarbeiten entscheidend mit dazu bei, dass von den ursprünglich vorgesehenen 155.000 € immerhin mehr als 24.000 € eingespart wurden und in die Bildungspauschale zurückfließen konnten. Mithin ist die Bildungspauschale jetzt zusätzlich zur bisherigen Planung noch mit weiteren rund 191.000 € (250.000 – 35.000 – 24.000) zu belasten. Diese Mittel, inkl. der Restmittel i.H.v. 35.000 € und 24.000 € aus den beiden o.g. Maßnahmen, stehen für die Finanzierung der Mehrkosten im NW-Bereich in der Bildungspauschale zur Verfügung.

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Auswirkungen

 Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

 

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2117

Bezeichnung:

Gymnasien, Kollegs

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

10853

Bezeichnung:

Gym. Albrecht-Dürer

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414120

-125.400 €

Aufwand (+)

521130

 125.400 €

Eigenanteil

 

0 €

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert.

 

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2117

Bezeichnung:

Gymnasien, Kollegs

Finanzstelle:

div. PSP-I

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos

Gesamt

Lfd.Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

Einzahlung (-)

 

 

Auszahlung (+)

783100

783200

124.600 

124.600 €            

 

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) .

 

3. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände stellen Anschaffungs- und

Herstellungskosten dar, die auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren sind.

Die einzeln zu aktivierenden Vermögensgegenstände sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer

(grundsätzlich circa 15 Jahre) abzuschreiben und führen zu Aufwand in der Ergebnisrechnung.

Gemäß Kostenberechnung der GWH lassen sich Anschaffungs- und Herstellungskosten

(Betriebliche Einbauten) in Höhe von circa 124.600,00 € ausmachen. Diese sind im Rahmen der Aktivierung im Einzelnen zu überprüfen und genau zu bestimmen.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Anschaffung, bzw. Herstellung der einzelnen Vermögensgegenstände wird durch die Bildungs-

pauschale finanziert. Dies führt zu einer Passivierung von Sonderposten je einzelnem Vermögens-

gegenstand, die parallel zur Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer zu einer ertragswirksamen

Auflösung dieser führen.

 

 

4.  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

8.307 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

8.307 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.03.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen