Beschlussvorlage - 0007/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
GYM Albrecht-Dürer - Sanierung der NW-RäumeBereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Schulausschuss
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Entscheidung
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29.03.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Bei der konkreten Planung
der NW-Raum-Sanierung im Albrecht-Dürer-Gymnasium durch die GWH und dem
beauftragten Architekten stellte sich heraus, dass die seitens der Firma
Kommunalplan im Jahr 2006 festgestellten Mängel, deren Beseitigung den
Unterricht der nächsten fünf bis acht Jahre gewährleisten sollte, heute nicht mehr
mit den damals veranschlagten 50.000 € zu sanieren sind. Die in diesem
Zusammenhang notwendigen Baumaßnahmen sollten zudem aus den Mitteln der
Bauunterhaltung bestritten werden, was angesichts des großen, allgemeinen Sanierungsstaus
(undichtes Dach, sich lösende Dachziegel bei Wind, defekte Rohre, feuchter
Keller etc.) an dieser Schule nicht realisierbar ist. Gerade im sog. NW-Praktikumsraum
ist nach lecken Wasser- und Gasleitungen kaum noch ein fachgerechter Unterricht
möglich. Die Komplettsanierung zur Gewährleistung von zeitgemäßem
NW-Unterricht, auch in den nächsten 20 Jahren, wird seitens der GWH auf
insgesamt 250.000 € geschätzt. Diese beinhaltet die Herrichtung der zwei
Demonstrationsräume und des einzigen Praktikumraumes im 2. OG unter dem
Gesichtspunkt der aktuellen Erfordernisse und entspricht dem Kostenvolumen an
vergleichbaren anderen Schulen. Zur Finanzierung des Gesamtbetrages müssen
zusätzlich rund 191.000 € aus der Bildungspauschale bereitgestellt werden.
Begründung
Bei der Feinplanung der
NW-Raum-Sanierung durch die GWH und den beauftragten Architekten zeigte sich nunmehr
vor Ort, dass die aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen in den drei
NW-Räumen, deren Einrichtung und
Möblierung aus den 1970er Jahren stammt, nicht mehr erfüllt sind und die Kosten
für die Sanierung (Einrichtung, Möbel und bauliche Änderungen) deutlich höher
liegen, als sie von der Firma Kommunalplan vor fünf Jahren geschätzt wurden. Da
in der Zwischenzeit zudem die Gasleitungen in den NW-Räumen wegen
Undichtigkeiten abgetrennt werden mussten, ist gerade in den Fächern Chemie und
Physik kaum noch ein praxisnaher Unterricht möglich. Ferner waren in letzter
Zeit auch die Wasserleitungen undicht und mussten notdürftig geflickt werden.
Seitens der GWH wurden
nicht mehr zulässige bauliche Mängel bei der Bodenführung der Gasleitungen und
viele andere Mängel festgestellt. In allen drei Räumen machen Sicherheitsmängel
aufgrund gestiegener Vorschriften eine Sanierung unumgänglich. Von der Firma Kommunalplan
wurden im Jahr 2006 lediglich kleine Mängel aufgeführt, deren Beseitigung eine
Unterrichtsfortführung für die nächsten fünf bis acht Jahre vorsah und die bereits
abgearbeitet wurden, jedoch bezüglich der Gefahrenstellen und
Arbeitsbedingungen keine nennenswerten Verbesserungen brachten. Dies stellte auch
die Unfallkasse NRW beim Ortstermin am 10.11.2010 gleichfalls fest. Die Schule
behalf sich in den letzten fünf Jahren mit diversen Provisorien, die jedoch
einen Fachunterricht nach den Vorgaben der aktuellen Lehrpläne nicht mehr zulassen.
Die jetzt vorliegende Kostenschätzung
der GWH, die mit Gesamtkosten i.H.v. 250.000 € schließt, berücksichtigt
den zurzeit gültigen Stand der technischen Ausstattung von NW-Räumen, der einen
zeitgemäßen NW-Unterricht für die nächsten zwei Jahrzehnte gewährleistet. In
dieser Kostenberechnung wird aus Kostengründen von der – zulässigen
– Arbeit mit Flüssiggasflaschen ausgegangen, welche mit der Schulleitung
und den Fachlehrern so abgestimmt worden ist. Eine neue leitungsgebundene Lösung
für Stadtgas würde weitere rund 20.000 € kosten und wäre mit einem sehr
hohen Arbeitsaufwand verbunden.
Die o.g. Gesamtkosten beinhalten
die Sanierung des Chemie- (162.000 €, Übungs- und Demonstrationsraum) und
Physikbereichs (88.000 €, Demonstrationsraum). Da in allen drei Räumen altersbedingte
Sicherheitsmängel aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen eine Sanierung
unumgänglich machen, wird – wie schon in anderen Schulen erfolgt –
eine Komplettsanierung vorgeschlagen. Diese ist vor allem aus wirtschaftlichen
Gründen geboten, können doch durch die gemeinsame Ausschreibung der Arbeiten
für alle Räumlichkeiten Preisvorteile erzielt werden. Eine Sanierung in
Etappen, bei der dann der Chemiebereich oberste Priorität genießt, würde
hingegen noch nicht bezifferte Mehrkosten nach sich ziehen.
Nach Abarbeitung der
kleineren Mängel, die zur Durchführung eines Minimalunterrichts dringend erforderlich
waren, stehen aus dem städt. NW-Raum-Programm noch 35.000 € der
ursprünglich veranschlagten 50.000 € für die weitere Sanierung aller
NW-Räume zur Verfügung. Ferner trug die Schule bei den zuletzt durchgeführten
Sanierungsarbeiten entscheidend mit dazu bei, dass von den ursprünglich
vorgesehenen 155.000 € immerhin mehr als 24.000 € eingespart wurden
und in die Bildungspauschale zurückfließen konnten. Mithin ist die
Bildungspauschale jetzt zusätzlich zur bisherigen Planung noch mit weiteren rund
191.000 € (250.000 – 35.000 – 24.000) zu belasten. Diese
Mittel, inkl. der Restmittel i.H.v. 35.000 € und 24.000 € aus den
beiden o.g. Maßnahmen, stehen für die Finanzierung der Mehrkosten im NW-Bereich
in der Bildungspauschale zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
investive
Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2117 |
Bezeichnung: |
Gymnasien, Kollegs |
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Produkt: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
10853 |
Bezeichnung: |
Gym. Albrecht-Dürer |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
414120 |
-125.400 € |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
521130 |
125.400 € |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
|
0 € |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
|
|
x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
2117 |
Bezeichnung: |
Gymnasien, Kollegs |
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Finanzstelle: |
div. PSP-I |
Bezeichnung: |
|
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|
Finanzpos |
Gesamt |
Lfd.Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
|
Einzahlung (-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
|
Auszahlung (+) |
783100 783200 |
124.600 € |
124.600 € € € |
€ |
€ |
€ |
|
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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X |
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) . |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Die
Ausgaben für die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände stellen
Anschaffungs- und |
|
Herstellungskosten
dar, die auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren sind. |
|
Die einzeln
zu aktivierenden Vermögensgegenstände sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer |
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(grundsätzlich
circa 15 Jahre) abzuschreiben und führen zu Aufwand in der Ergebnisrechnung. |
|
Gemäß
Kostenberechnung der GWH lassen sich Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
(Betriebliche
Einbauten) in Höhe von circa 124.600,00 € ausmachen. Diese sind im
Rahmen der Aktivierung im Einzelnen zu überprüfen und genau zu bestimmen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Die
Anschaffung, bzw. Herstellung der einzelnen Vermögensgegenstände wird durch
die Bildungs- |
|
pauschale
finanziert. Dies führt zu einer Passivierung von Sonderposten je einzelnem
Vermögens- |
|
gegenstand,
die parallel zur Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer zu einer
ertragswirksamen |
|
Auflösung
dieser führen. |
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
8.307 € |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
8.307 € |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0 € |
