Berichtsvorlage - 0272/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes und Einnahmen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst zu unterscheiden.

 

Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:

 

  1. Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an der eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.

 

Nach § 13 NtV dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.

 

Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt davon unbenommen.


 

Herr Oberbürgermeister Dehm hat im Jahr 2010 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:

 

Art der Nebentätigkeit                                                                             Einnahmen 

innerhalb des öffentlichen Dienstes

 

Mitglied des Verbandsrates des Ruhrverbandes                                   1.840,68 €

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der                                                        6.230,00 €

Südwestfalen Energie und Wasser AG   

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Mark-E AG                                   6.230,00 €

 

Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtwerke                                      1.200,00 €

Lüdenscheid GmbH

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der HVG GmbH                                     975,00 €

 

Stellv. AR-Vorsitzender Wirtschaftsförderung                                            560,00 €

metropoleruhr GmbH

 

Gruppenausschuss Verwaltung Kommunaler                                              80,00 €

Arbeitgeberverband NRW

 

Vortragstätigkeit KGSt                                                                                  500,00 €

 

                                   Zusammen                                                            17.615,68 €

 

                                   Abzgl. Höchstgrenze nach § 13 NtV                ./.  6.000,00 €

 

                                   Abführungspflicht für 2010                                   11.615,68 €

 

nachrichtlich:

 

Mitglied des Verwaltungsrates und Risikoausschusses                        2.690,00 €

der Sparkasse Hagen

 

 

Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.    

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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31.03.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen