Berichtsvorlage - 0272/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm im Jahr 2010Veröffentlichung gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anke May
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 18
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW
sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich
dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten
außerhalb des öffentlichen Dienstes und Einnahmen aus Nebentätigkeiten im
öffentlichen Dienst zu unterscheiden.
Nach § 3 Abs. 2
Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen
Dienst auch:
- Nebentätigkeiten für
Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich
unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet
oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,
- Nebentätigkeiten für
eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an der eine
juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder
Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,
- Nebentätigkeiten für
eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen
einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte
im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.
Nach § 13 NtV dürfen
Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die
Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese
Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.
Von dieser
Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen
des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses
der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005). Die generelle
Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt davon unbenommen.
Herr Oberbürgermeister
Dehm hat im Jahr 2010 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:
Art der Nebentätigkeit Einnahmen
innerhalb des öffentlichen Dienstes
Mitglied des
Verbandsrates des Ruhrverbandes 1.840,68
€
Vorsitzender des
Aufsichtsrates der 6.230,00
€
Südwestfalen Energie
und Wasser AG
Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Mark-E AG 6.230,00
€
Mitglied des
Verwaltungsrates der Stadtwerke 1.200,00
€
Lüdenscheid GmbH
Vorsitzender des
Aufsichtsrates der HVG GmbH 975,00 €
Stellv.
AR-Vorsitzender Wirtschaftsförderung 560,00 €
metropoleruhr GmbH
Gruppenausschuss
Verwaltung Kommunaler 80,00 €
Arbeitgeberverband
NRW
Vortragstätigkeit
KGSt
500,00 €
Zusammen 17.615,68 €
Abzgl.
Höchstgrenze nach § 13 NtV ./.
6.000,00 €
Abführungspflicht
für 2010 11.615,68 €
nachrichtlich:
Mitglied des
Verwaltungsrates und Risikoausschusses 2.690,00
€
der Sparkasse Hagen
Außerhalb des
öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.
