Beschlussvorlage - 0189/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 21/68 –Kreuzweg– (Abschnitt B) sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 19.12.1968.

 

 

Geltungsbereich

(Gesamtbereich (Abschnitt A und Abschnitt B) aus Aufstellungsbeschluss):

 

Gebiet zwischen Rüttstraße, Hagener Straße, Helfer Straße und dem Bebauungsplangebiet Nr. 10/61 Teil II –Gartenvorstadt Helfe–

 

 

Geltungsbereich Abschnitt B:

Gebiet zwischen Rüttstraße, Hagener Straße, Helfer Straße und Oststraße (heute: Osthofstraße)

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Sitzungsplan im Maßstab 1:1000 / Ratsplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans (Abschnitt B) und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.12.1968 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21/68 –Kreuzweg– beschlossen.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.01.1969 öffentlich bekanntgemacht.

 

Im Laufe des Verfahrens wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans, wegen der vielen während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen, die sich allein auf den westlichen Teilbereich (zukünftiger Abschnitt B) bezogen, mit Ratsbeschluss vom 23.08.1973 in einen westlichen Abschnitt B und einen östlichen Abschnitt A aufgeteilt.

 

 

Für das Bebauungsplanverfahren, den Abschnitt B betreffend, wurde das Verfahren nicht weitergeführt.

 

Es ist zur Zeit keine Notwendigkeit einer bebauungsplanerischen Bearbeitung dieses Bereiches zu erkennen.

 

Die Beurteilung weiterer Vorhaben kann gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erfolgen.

 

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 21/68 –Kreuzweg – Abschnitt B– kann eingestellt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21/68 –Kreuzweg – Abschnitt A / Abschnitt B–

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.03.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen