Beschlussvorlage - 0188/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden – Bereich West– (Industrie) sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 19.05.1982.

 

 

 

Geltungsbereich (aus Aufstellungsbeschluss):

 

Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen der Feldmühlenstraße (Bebauungsplan Nr. 2/74 Teil I), einer Linie zwischen Feldmühlenstraße und der DB–Strecke Hagen – Siegen in Höhe der vorhandenen Bebauung der Firma Wälzholz (Bebauungsplan Nr. 12/61 Teil II), der DB–Strecke Hagen – Siegen und der geplanten Querspange Fley (Bebauungsplanentwurf Nr. 11/78).

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.05.1982 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden – Bereich West– (Industrie) beschlossen.

Der Beschluss wurde am 11.01.1983 öffentlich bekanntgemacht.

 

Ziel und Zweck des o.g. Bebauungsplanverfahrens sollte sein:

 

Ø      Ausweisung von Industrie–, Gewerbe– und Grünflächen

Ø      Nutzungsgliederung

Ø      Festschreibung der Lärmpegel

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde seinerzeit wegen verschiedener offener Fragen in der Priorität der Bearbeitung von Bebauungsplänen zurückgestellt.

 

Durch die zwischenzeitlich geschaffenen, bauordnungsrechtlich genehmigten Tatsachen – nahezu vollständige Überbauung des Geltungsbereichs mit in Betrieb befindlichen Werksanlagen (Hallenerweiterung, Hochregallager etc.) –  besteht kein Handlungsbedarf mehr, den Bereich planungsrechtlich zu bearbeiten.

 

Künftige Vorhaben können gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt werden.

 

 

Das Bebauungsplanverfahren kann daher eingestellt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden – Bereich West– (Industrie)

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.03.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen