Beschlussvorlage - 0187/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanentwurf Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus Busch)hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus
Busch) sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom
19.10.1978.
Geltungsbereich (aus Aufstellungsbeschluss):
Gebiet zwischen der Bundesbahnstrecke Hagen–Siegen (von der Schwerter Straße bis zur Firma Wälzholz), der Stichstraße zu den Firmen Koch & Mann und Wälzholz, einer Linie westlich entlang der Feldmühlenstraße im Abstand von ca. 15 – 135 m zur Feldmühlenstraße bis zum Hellweg und der westlichen Begrenzung des Hellweges (vom Knotenpunkt Hellweg/Feldmühlenstraße bis zur Schwerter Straße)
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.10.1978 die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus Busch) beschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 23.02.1979 öffentlich bekanntgemacht.
Durch
den aufzustellenden Bebauungsplan sollten die in diesem Bereich seit dem
16.04.1969 rechtsverbindlichen, z. Zt. noch bestehenden, aber nicht mehr
zeitgemäßen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12/61 (019) Teil II
–Unteres Lennetal– den neuesten Gegebenheiten (Örtlichkeit, neueste
Planungserkenntnisse, Maß der baulichen Nutzung) angepasst werden. Dazu gehörte
auch die beabsichtigte Erweiterung des Gebäudekomplexes "Haus Busch"
(Journalistenzentrum).
Das
Bebauungsplanverfahren konzentrierte sich in seinem Verlauf vorrangig darauf,
die Möglichkeit zu eröffnen, das "Haus Busch" in der im Bebauungsplan
Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– für diesen Bereich
festgesetzten Grünfläche um/ausbauen zu können.
Der
u. a. mit dem Bebauungsplanverfahren beabsichtigte Ausbau des "Haus
Busch" ist – nachdem das bis ins Jahr 1990 ruhende Verfahren mit
einem (eingeschränkten) Beteiligungsverfahren zum Erreichen / Bestätigen eines
Planungsstandes gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) fortgeführt worden war –
den Planungsvorstellungen entsprechend erfolgt.
Das
Bebauungsplanverfahren wurde danach nicht weitergeführt.
Der
für diesen Bereich bestehende, rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 12/61 (019)
Teil II –Unteres Lennetal– wurde in einem vereinfachten
Änderungsverfahren 2008 / 2009 von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1962 auf
die BauNVO 1990 umgestellt und sichert weiterhin die hier beabsichtigten
industriellen und gewerblichen Nutzungen im diesem Bereich des
Industriegebietes Lennetal und schließt die Ansiedlung großflächigen
Einzelhandels aus.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus
Busch) kann somit eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des
eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal–
(Haus Busch)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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916,3 kB
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