Beschlussvorlage - 0187/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus Busch) sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 19.10.1978.

 

 

 

Geltungsbereich (aus Aufstellungsbeschluss):

 

Gebiet zwischen der Bundesbahnstrecke Hagen–Siegen (von der Schwerter Straße bis zur Firma Wälzholz), der Stichstraße zu den Firmen Koch & Mann und Wälzholz, einer Linie westlich entlang der Feldmühlenstraße im Abstand von ca. 15 – 135 m zur Feldmühlenstraße bis zum Hellweg und der westlichen Begrenzung des Hellweges (vom Knotenpunkt Hellweg/Feldmühlenstraße bis zur Schwerter Straße)

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.10.1978 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus Busch) beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.02.1979 öffentlich bekanntgemacht.

 

Durch den aufzustellenden Bebauungsplan sollten die in diesem Bereich seit dem 16.04.1969 rechtsverbindlichen, z. Zt. noch bestehenden, aber nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– den neuesten Gegebenheiten (Örtlichkeit, neueste Planungserkenntnisse, Maß der baulichen Nutzung) angepasst werden. Dazu gehörte auch die beabsichtigte Erweiterung des Gebäudekomplexes "Haus Busch" (Journalistenzentrum).

 

Das Bebauungsplanverfahren konzentrierte sich in seinem Verlauf vorrangig darauf, die Möglichkeit zu eröffnen, das "Haus Busch" in der im Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– für diesen Bereich festgesetzten Grünfläche um/ausbauen zu können.

 

Der u. a. mit dem Bebauungsplanverfahren beabsichtigte Ausbau des "Haus Busch" ist – nachdem das bis ins Jahr 1990 ruhende Verfahren mit einem (eingeschränkten) Beteiligungsverfahren zum Erreichen / Bestätigen eines Planungsstandes gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) fortgeführt worden war – den Planungsvorstellungen entsprechend erfolgt.

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde danach nicht weitergeführt.

 

Der für diesen Bereich bestehende, rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– wurde in einem vereinfachten Änderungsverfahren 2008 / 2009 von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1962 auf die BauNVO 1990 umgestellt und sichert weiterhin die hier beabsichtigten industriellen und gewerblichen Nutzungen im diesem Bereich des Industriegebietes Lennetal und schließt die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels aus.

 

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus Busch) kann somit eingestellt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 7/78 (337) –Unteres Lennetal– (Haus Busch)

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.03.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen