Beschlussvorlage - 0238/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung nach § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Festsetzungen des Landschaftsplanes (Verbote) zur Durchführung der Offenlegung des Knippschildbaches auf einer Länge von ca. 100 Metern im nördlichen Bereich des LB “Knippschildbachtal“ zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtentwässerung Hagen (SEH) plant die Offenlegung eines ca. 100 Meter langen kanalisierten Abschnitts des Knippschildbaches. Da dieser Bereich im geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 1.4.2.13 „Knippschildbachtal“ liegt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Hagen notwendig.

 

 

Begründung

 

Die Stadtentwässerung Hagen (SEH) plant die Offenlegung eines ca. 100 Meter langen kanalisierten Abschnitts des Knippschildbaches. Da dieser Bereich im geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 1.4.2.13 „Knippschildbachtal“ liegt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Hagen notwendig.

 

Die derzeitige Verrohrung  (Durchmesser DN 400) ist nicht geeignet, zusätzliche Mengen an Oberflächenwasser aus dem angrenzend geplanten Baugebiet aufzunehmen. Eine Anpassung der Verrohrung an die gestiegenen Wassermengen ist ökologisch nicht gewollt und technisch nicht möglich, da der verrohrte Bach unter einer Werkhalle durchführt. Durch die Offenlegung werden der Oberlauf und  Zuläufe des Knippschildbaches  mit dem Unterlauf durchgängig offen verbunden. Dadurch wird das Wiederbesiedlungspotenzial des Baches verbessert.  Der Zugang zu den westlich gelegenen Wiesen und Weiden wird durch eine mit Wasserbausteinen befestigte Furt realisiert.

 

Die landschaftspflegerische Gestaltung  orientiert sich einerseits an den natürlicherweise vorkommenden Gehölzen  und der krautigen Vegetation, andererseits wird der Eigenentwicklung des Gewässers und der nachfolgenden natürlichen Wiederbesiedlung ein großer Spielraum gelassen.

Die Trassenführung wurde so gewählt, dass überwiegend Flächen mit niedriger Bewertung beeinträchtigt werden. Durch diese Gewässerplanung konnte das Fällen von Einzelgehölzen bzw. von Hecken ausgeschlossen werden. Nur an einer Stelle wird in den Strauchbestand (Brombeere) des geschützten Landschaftsbestandteiles eingegriffen.

Die Eingriffsbewertung kommt zu dem Ergebnis, dass die baubedingten Eingriffe in die Biotop- und Nutzungstypen grundsätzlich vor Ort wiederherstellbar sind. Die für den Gewässerausbau und  Wegebau zu erbringende Kompensation wird durch die Offenlegung und Gewässergestaltung in der Bilanz übererfüllt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2011 - Naturschutzbeirat - vertagt

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03.05.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen