Beschlussvorlage - 0191/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/86 (418) –Dauerkleingartenanlage Stennesufer–hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/86 (418) –Dauerkleingartenanlage
Stennesufer– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses
vom 25. 03 1986.
Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):
Gebiet zwischen der Pappelstraße (Abschnitt Baurothstraße – Pivitt), einer Linie zwischen der Pappelstraße und der Hagener Straße (im Verlauf und in Verlängerung der vorhandenen Stichstraße nordöstlich des Eichamtes), der Hagener Straße und einer Zick – Zack – Linie zwischen Hagener Straße (Einmündung Hügelstraße) und Pappelstraße (Einmündung Baurothstraße)
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.03.1986 die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 1/86 (418) –Dauerkleingartenanlage Stennesufer– beschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 29.04.1986 öffentlich bekanntgemacht.
Mit
dem Bebauungsplan sollte der erhebliche Mangel an Dauerkleingärten gemildert
(durch Erweiterung der vorhandenen Dauerkleingartenanlage östlich der Straße Pivitt)
und gleichzeitig ein Angebot an wohnungsnahen Freiflächen zur Verbesserung der
Wohnqualität der nördlich gelegenen Wohngebiete Boelerheide und Helfe
geschaffen werden. Ein vorhandener Feuchtbereich sollte als Biotop erhalten
werden.
Der
im Frühjahr 1989 vom Rat der Stadt Hagen als Satzung beschlossene Bebauungsplan
Nr. 1/86 (418) –Dauerkleingartenanlage Stennesufer– wurde durch
Schreiben des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 04.08.1989 vor Ablauf des
Anzeigeverfahrens wegen nicht ausreichender und nicht planungsrechtlich
festgesetzter Lärmschutzmaßnahmen beanstandet.
Angedachte,
ausreichende Lärmschutzmaßnahmen wurden wegen des Widerstandes der Anwohner
gegen diese nicht weiterverfolgt.
Der
Bebauungsplan wurde nicht rechtsverbindlich.
Der
Regierungspräsident erteilte am 03.10.1989 seine Zustimmung zur
"Zulässigkeitserklärung nach § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung der
Dauerkleingartenanlage im südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes auf dem
Flurstück 194 und auf dem Flurstück 83."
Dementsprechend
wurde dieser Teilbereich realisiert.
Der
andere Teilbereich der Kleingartenanlage an der Hagener Straße befand sich vor
dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (01.04.1983) auf
kleingärtnerisch genutzten Flächen, die im Eigentum der Stadt Hagen standen.
Der bis dahin geltende Pachtvertrag ist nach § 16 (2) BKleingG wie ein Vertrag
über Dauerkleingärten zu behandeln. Damit fällt dieser Teilbereich wie eine
Dauerkleingartenanlage unter die Schutzbestimmungen des Bundeskleingartengesetzes.
Die
beiden Teilbereiche der Kleingartenanlage mit dem darin liegenden Feuchtgebiet
füllen den Geltungsbereich des seinerzeit eingeleiteten Bebauungsplans
vollständig gem. den Planungsabsichten aus und befinden sich insgesamt auf
städtischen Flächen. Die Gesamtanlage ist insofern einer Dauerkleingartenanlage
gleichzusetzen.
Planungsrechtlich
besteht daher kein Handlungsbedarf, das Bebauungsplanverfahren fortzuführen.
Das
Verfahren kann eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des
eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 1/86 (418) –Dauerkleingartenanlage
Stennesufer–
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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712,7 kB
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