Beschlussvorlage - 0190/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/66 (172) –Brandenburger Straße–, 2. Fassung (1. Änderung während des Verfahrens)hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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31.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/66 (172) –Brandenburger Straße–,
2.Fassung (1. Änderung während des Verfahrens) sowie die Aufhebung des
zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 18.04.1968.
Geltungsbereich (aus Aufstellungsbeschluss):
Gelände beiderseits der Brandenburger Straße von der Straße "Voßacker" bis einschließlich der Straße "Imkerweg" in einer Breite von ca. 100 m
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 18.04.1968 die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 2/66 (172) –Brandenburger Straße– beschlossen.
Der
Beschluss wurde am 16.05.1968 öffentlich bekanntgemacht.
Mit
dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Verbreiterung der Brandenburger Straße mit Weiterführung bis zur Straße
"In der Imke" –zur Schaffung einer Anbindung an die
Nöhstraße– sowie die Festsetzung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
Nach
dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hagen am 30.09.1971 wurde der
Bebauungsplan von der Landesbaubehörde Ruhr sowie dem Regierungspräsidenten in
Arnsberg jedoch nicht genehmigt und somit nicht rechtsverbindlich.
Aus
diesem Grund wurde schon 1980 erwogen, den Bebauungsplan einzustellen.
Die
Einstellung des Verfahrens wurde jedoch bislang nicht durchgeführt.
Die
Grundzüge / Grundgedanken der Planung (Anschluss der Brandenburger Straße über die
Straße "In der Imke" an die Nöhstraße, Wohnbebauung) sind bereits umgesetzt.
Die
Beurteilung weiterer Vorhaben kann gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erfolgen.
Das
Bebauungsplanverfahren kann eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des
eingeleiteten Bebauungsplans Nr.
2/66 (172)
–Brandenburger Straße–
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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585,7 kB
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