Beschlussvorlage - 0190/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/66 (172) –Brandenburger Straße–, 2.Fassung (1. Änderung während des Verfahrens) sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 18.04.1968.

 

 

 

Geltungsbereich (aus Aufstellungsbeschluss):

 

Gelände beiderseits der Brandenburger Straße von der Straße "Voßacker" bis einschließlich der Straße "Imkerweg" in einer Breite von ca. 100 m

 

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 


Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 18.04.1968 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/66 (172) –Brandenburger Straße– beschlossen.

 

Der Beschluss wurde am 16.05.1968 öffentlich bekanntgemacht.

 

 

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verbreiterung der Brandenburger Straße mit Weiterführung bis zur Straße "In der Imke" –zur Schaffung einer Anbindung an die Nöhstraße– sowie die Festsetzung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

 

Nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hagen am 30.09.1971 wurde der Bebauungsplan von der Landesbaubehörde Ruhr sowie dem Regierungspräsidenten in Arnsberg jedoch nicht genehmigt und somit nicht rechtsverbindlich.

 

Aus diesem Grund wurde schon 1980 erwogen, den Bebauungsplan einzustellen.

 

Die Einstellung des Verfahrens wurde jedoch bislang nicht durchgeführt.

 

Die Grundzüge / Grundgedanken der Planung (Anschluss der Brandenburger Straße über die Straße "In der Imke" an die Nöhstraße, Wohnbebauung) sind bereits umgesetzt.

 

Die Beurteilung weiterer Vorhaben kann gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erfolgen.

 

 

Das Bebauungsplanverfahren kann eingestellt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 2/66 (172) –Brandenburger Straße–

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.03.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen