Beschlussvorlage - 0189/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanentwurf Nr. 21/68 (213) –Kreuzweg– (Abschnitt B) hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 21/68 –Kreuzweg– (Abschnitt B) sowie
die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 19.12.1968.
Geltungsbereich
(Gesamtbereich (Abschnitt A und Abschnitt B) aus Aufstellungsbeschluss):
Gebiet zwischen Rüttstraße, Hagener Straße, Helfer Straße und dem Bebauungsplangebiet Nr. 10/61 Teil II –Gartenvorstadt Helfe–
Geltungsbereich Abschnitt B:
Gebiet zwischen Rüttstraße, Hagener Straße, Helfer Straße und Oststraße (heute: Osthofstraße)
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Sitzungsplan im Maßstab 1:1000 / Ratsplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans (Abschnitt B) und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.12.1968 die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 21/68 –Kreuzweg– beschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 28.01.1969 öffentlich bekanntgemacht.
Im
Laufe des Verfahrens wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans, wegen der
vielen während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und
Anregungen, die sich allein auf den westlichen Teilbereich (zukünftiger
Abschnitt B) bezogen, mit Ratsbeschluss vom 23.08.1973 in einen westlichen
Abschnitt B und einen östlichen Abschnitt A aufgeteilt.
Für
das Bebauungsplanverfahren, den Abschnitt B betreffend, wurde das Verfahren
nicht weitergeführt.
Es
ist zur Zeit keine Notwendigkeit einer bebauungsplanerischen Bearbeitung dieses
Bereiches zu erkennen.
Die
Beurteilung weiterer Vorhaben kann gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erfolgen.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 21/68 –Kreuzweg – Abschnitt B–
kann eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 21/68 –Kreuzweg – Abschnitt A / Abschnitt
B–
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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793,6 kB
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