Beschlussvorlage - 0188/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden – Bereich West– ( Industrie)hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres
Lennetal / Halden – Bereich West– (Industrie) sowie die Aufhebung
des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 19.05.1982.
Geltungsbereich (aus Aufstellungsbeschluss):
Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen der Feldmühlenstraße (Bebauungsplan Nr. 2/74 Teil I), einer Linie zwischen Feldmühlenstraße und der DB–Strecke Hagen – Siegen in Höhe der vorhandenen Bebauung der Firma Wälzholz (Bebauungsplan Nr. 12/61 Teil II), der DB–Strecke Hagen – Siegen und der geplanten Querspange Fley (Bebauungsplanentwurf Nr. 11/78).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.05.1982 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden –
Bereich West– (Industrie) beschlossen.
Der
Beschluss wurde am 11.01.1983 öffentlich bekanntgemacht.
Ziel
und Zweck des o.g. Bebauungsplanverfahrens sollte sein:
Ø
Ausweisung von
Industrie–, Gewerbe– und Grünflächen
Ø
Nutzungsgliederung
Ø
Festschreibung
der Lärmpegel
Das
Bebauungsplanverfahren wurde seinerzeit wegen verschiedener offener Fragen in
der Priorität der Bearbeitung von Bebauungsplänen zurückgestellt.
Durch
die zwischenzeitlich geschaffenen, bauordnungsrechtlich genehmigten Tatsachen
– nahezu vollständige Überbauung des Geltungsbereichs mit in Betrieb
befindlichen Werksanlagen (Hallenerweiterung, Hochregallager etc.) – besteht kein Handlungsbedarf mehr, den
Bereich planungsrechtlich zu bearbeiten.
Künftige
Vorhaben können gem. § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) beurteilt werden.
Das
Bebauungsplanverfahren kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des
eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 2/82 (392) –Entwicklungsbereich Unteres
Lennetal / Halden – Bereich West– (Industrie)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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671,3 kB
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