Beschlussvorlage - 0047/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtung Jungfernbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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27.01.2011
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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01.02.2011
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.04.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Jahr 2007 wurden
in der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung
der Schimmelpilzemission aus dem Bodenbereich durchgeführt. Das in 2010
erstellte Gutachten besagt, dass sich der Kindergarten bei regelmäßigen
Kontrollmessungen auch über 2012 hinaus nutzen lässt. Das Risiko eines erneuten
Schimmelbefalls besteht jedoch weiterhin. Aufgrund der neusten Entwicklungen
bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen, ist es aus
jugendhilfeplanerischer Sicht zwingend erforderlich, die städtische
Kindertageseinrichtung Jungfernbruch für den Stadtbezirk Haspe zu erhalten. Die
in 2010 erörterten und kalkulierten Optionen zur Beibehaltung der
Kindertageseinrichtung führen im Ergebnis zu einer Verlagerung der
Kindertageseinrichtung in die Friedrich- Harkort Schule.
Begründung
Im
Jahr 2007 wurden in der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch Sicherungsmaßnahmen
zur Reduzierung der Schimmelpilzemission aus dem Bodenbereich durchgeführt.
Nach der aktuellen Schadstoffuntersuchung durch die Gesellschaft für
Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung mbH waren diese Maßnahmen
bisher erfolgreich. Das in 2010 erstellte Gutachten besagt, dass sich der
Kindergarten bei regelmäßigen Kontrollmessungen auch über 2012 hinaus nutzen
lässt. Das Risiko eines erneuten Schimmelbefalls besteht jedoch weiterhin. Die
bisherigen Maßnahmen lösen die grundsätzlich bestehenden bautechnischen
Probleme nicht.
Aufgrund
der neuesten Entwicklungen bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen, ist
es aus jugendhilfeplanerischer Sicht zwingend erforderlich, die städtische
Kindertageseinrichtung Jungfernbruch für den Stadtbezirk Haspe zu erhalten. Der
in der Kindergartenbedarfsplanung bis 2013 vorgesehene U- 3 Ausbau bei der
katholischen Kindertageseinrichtung St. Bonifatius wird nicht im vorgesehenen
Umfang erfolgen. Die Kirchengemeinde hat sich abschließend gegen die
Bereitstellung eines Grundstücks zum Ausbau der Kindertageseinrichtung
ausgesprochen. Der Fehlbedarf an Betreuungsplätzen kann von den umliegenden
Kindertageseinrichtungen nicht kompensiert werden. Auch weitere Aus- und
Umbauten an den bestehenden Kindertageseinrichtungen sind nach Aussage der
Träger der Einrichtungen nicht möglich. Entsprechend ist es erforderlich, die
fehlenden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren an anderer Stelle zu
schaffen. Die dauerhafte Sicherung der Betreuungsplätze für den Stadtbezirk Haspe
ist daher nur -unter Änderung des Angebotsspektrums – durch die
Beibehaltung der Kindertageseinrichtung
Jungfernbruch zu gewährleisten.
In
den vergangenen Monaten wurden zur Umsetzung dieses Vorhabens mit den Fachbereichen
Stadtentwicklung und Stadtplanung, Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte, der
Gebäudewirtschaft und der Schulverwaltung unterschiedliche Optionen erörtert
und kalkuliert.
1.
Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in das
Gemeindehaus Louise- Märcker- Straße 1
Das
Gebäude befindet sich im Eigentum der ev. Kirchengemeinde, die einen Verkauf
beabsichtigt. Die Kaufpreisvorstellung der Kirche in Verbindung mit den
notwendigen Investitionen in die Gebäudesubstanz und die technische
Grundversorgung ergeben ein Kostenvolumen von 1,4 Millionen Euro. Darüber
hinaus wäre die vorhandene Gebäudegröße (600 qm Grundfläche) nicht ausreichend,
um das für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vom Landesjugendamt
vorgegebene Raumprogramm umsetzen zu können.
2.
Neubau der
Kindertageseinrichtung
2.1.
unter
Beibehaltung des Standortes Jungfernbruch
Nach
Ablauf der Nutzungsdauer besteht die Möglichkeit die Kindertageseinrichtung
abzureißen und am selben Standort neu zu errichten. Hierfür entstehen Kosten
von rd. 1 Million Euro. Dadurch wird eine mögliche Vermarktung der
verbleibenden Flächen (Grünzug, Bolzplatz) erschwert und der Grundstückserlös
reduziert.
Darüber
hinaus würde ein Neubau an gleicher Stelle für mindestens 8 Monate eine provisorische Unterbringung von 70 Kindern an
einem anderen Standort bedeuten. Hierdurch würden zusätzliche Kosten in
sechsstelliger Höhe entstehen.
2.2.
an einem
Alternativstandort
In Zusammenhang mit der Realisierung der geplanten
Wohnbebauung am Jungfernbruch bietet
sich als alternativer Standort für den Neubau einer Kindertageseinrichtung die
Wiese an der Twittingstraße, östlich der Friedrich-Harkort-Schule an. Das
Grundstück ist im städtischen Besitz. Auch hier würden Neubaukosten in Höhe von
ca. 1 Million Euro entstehen. Vorteil wäre, dass die entstehenden Freiflächen
am jetzigen Standort insgesamt vermarktet werden könnten.
3.
Verlagerung der
Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich- Harkort- Schule
Eine
Untersuchung des Schulgebäudes durch die Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass
beide Einrichtungen, eine zweizügige Grundschule und eine dreigruppige
Kindertageseinrichtung, flächenmäßig unterzubringen sind. Die Finanzkalkulation
für diese Maßnahmen beläuft sich ebenfalls auf ca. 1 Million Euro. Aktuell
besteht an den Grundschulen Spielbrink und Friedrich- Harkort ein Raumüberhang
von ca. jeweils einem Zug. Zur Anpassung der Schulgebäudeflächen an die
demografische Entwicklung ist die Integration einer Kindertagesstätte eine geeignete
Vorgehensweise, die möglicher Weise modellhaft sein kann. Eine Zusammenlegung
der Grundschulen Spielbrink und Friedrich Harkort ist dann nicht mehr möglich. Die
Umbaukosten abzüglich des Investitionszuschusses des Landes für die U- 3
Betreuungsplätze (288.000 €) sollen aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert
werden. Eine detaillierte Kostenkalkulation kann erst bei endgültiger
Abstimmung über die konkreten Veränderungen bezüglich des Raumprogramms in der
Schule erfolgen.
Folgekosten: Im Hinblick auf den Gebäudeunterhaltungsaufwand und
die sonstigen Betriebskosten sind durch die Zusammenlegung der Schule und
Kindertageseinrichtung in einem Gebäude, bei gleichzeitiger Aufgabe eines
sanierungsunfähigen Gebäudes, keine höheren Folgekosten zu erwarten.
Durch
den notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
entstehen zusätzliche Personalfolgekosten.
Das Grundstück, auf dem sich jetzt die
Kindertageseinrichtung befindet, könnte gemeinsam mit dem bestehenden Bolzplatz
und dem dazwischen befindlichen Grüngürtel für eine Wohnbebauung freigegeben
werden. Da das bestehende Planungsrecht derzeit einem solchen Vorhaben
entgegensteht, muss für diesen Bereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt
werden. Die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens dürfte zwei Jahre in
Anspruch nehmen, was ungefähr der verbleibenden Restnutzungsdauer des
Kindergartens entspricht.
Bei
Abwägung aller Rahmenbedingungen der dargestellten Optionen beabsichtigt die
Verwaltung die Verlagerung der Kindertageseinrichtung in die Grundschule mit
eindeutiger Priorität. Die Verwaltung hat zur Fristwahrung vorsorglich einen
entsprechenden Zuschussantrag auf Investitionsmittel für den U- 3 Ausbau beim
Land gestellt. Am
Die
Schule ist zu dem beabsichtigten Vorhaben des Schulträgers zu beteiligen. Die
Beteiligung erfolgt über die Schulkonferenz in Form einer Anhörung. Die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens ist für ca. März 2011 vorgesehen. Das Votum der Schulkonferenz ist für den
Schulträger nicht bindend.
Über
das Ergebnis der Prüfung und Erörterung
der Bedenken und Anregungen der Schulgemeinde und das Votum der Schulkonferenz wird
die Verwaltung zeitnah informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,2 kB
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