Beschlussvorlage - 0047/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Zwischenbericht zur Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Jahr 2007 wurden in der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung der Schimmelpilzemission aus dem Bodenbereich durchgeführt. Das in 2010 erstellte Gutachten besagt, dass sich der Kindergarten bei regelmäßigen Kontrollmessungen auch über 2012 hinaus nutzen lässt. Das Risiko eines erneuten Schimmelbefalls besteht jedoch weiterhin. Aufgrund der neusten Entwicklungen bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen, ist es aus jugendhilfeplanerischer Sicht zwingend erforderlich, die städtische Kindertageseinrichtung Jungfernbruch für den Stadtbezirk Haspe zu erhalten. Die in 2010 erörterten und kalkulierten Optionen zur Beibehaltung der Kindertageseinrichtung führen im Ergebnis zu einer Verlagerung der Kindertageseinrichtung in die Friedrich- Harkort Schule.

 

 

Begründung

Im Jahr 2007 wurden in der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung der Schimmelpilzemission aus dem Bodenbereich durchgeführt. Nach der aktuellen Schadstoffuntersuchung durch die Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung mbH waren diese Maßnahmen bisher erfolgreich. Das in 2010 erstellte Gutachten besagt, dass sich der Kindergarten bei regelmäßigen Kontrollmessungen auch über 2012 hinaus nutzen lässt. Das Risiko eines erneuten Schimmelbefalls besteht jedoch weiterhin. Die bisherigen Maßnahmen lösen die grundsätzlich bestehenden bautechnischen Probleme nicht.

 

Aufgrund der neuesten Entwicklungen bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen, ist es aus jugendhilfeplanerischer Sicht zwingend erforderlich, die städtische Kindertageseinrichtung Jungfernbruch für den Stadtbezirk Haspe zu erhalten. Der in der Kindergartenbedarfsplanung bis 2013 vorgesehene U- 3 Ausbau bei der katholischen Kindertageseinrichtung St. Bonifatius wird nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen. Die Kirchengemeinde hat sich abschließend gegen die Bereitstellung eines Grundstücks zum Ausbau der Kindertageseinrichtung ausgesprochen. Der Fehlbedarf an Betreuungsplätzen kann von den umliegenden Kindertageseinrichtungen nicht kompensiert werden. Auch weitere Aus- und Umbauten an den bestehenden Kindertageseinrichtungen sind nach Aussage der Träger der Einrichtungen nicht möglich. Entsprechend ist es erforderlich, die fehlenden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren an anderer Stelle zu schaffen. Die dauerhafte Sicherung der Betreuungsplätze für den Stadtbezirk Haspe ist daher nur -unter Änderung des Angebotsspektrums – durch die Beibehaltung der Kindertageseinrichtung  Jungfernbruch zu gewährleisten.

 

In den vergangenen Monaten wurden zur Umsetzung dieses Vorhabens mit den Fachbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung, Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte, der Gebäudewirtschaft und der Schulverwaltung unterschiedliche Optionen erörtert und kalkuliert.

 

 

1.      Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in das Gemeindehaus Louise- Märcker- Straße 1

 

Das Gebäude befindet sich im Eigentum der ev. Kirchengemeinde, die einen Verkauf beabsichtigt. Die Kaufpreisvorstellung der Kirche in Verbindung mit den notwendigen Investitionen in die Gebäudesubstanz und die technische Grundversorgung ergeben ein Kostenvolumen von 1,4 Millionen Euro. Darüber hinaus wäre die vorhandene Gebäudegröße (600 qm Grundfläche) nicht ausreichend, um das für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vom Landesjugendamt vorgegebene Raumprogramm umsetzen zu können.

 

 

2.      Neubau der Kindertageseinrichtung

 

2.1.  unter Beibehaltung des Standortes Jungfernbruch

 

Nach Ablauf der Nutzungsdauer besteht die Möglichkeit die Kindertageseinrichtung abzureißen und am selben Standort neu zu errichten. Hierfür entstehen Kosten von rd. 1 Million Euro. Dadurch wird eine mögliche Vermarktung der verbleibenden Flächen (Grünzug, Bolzplatz) erschwert und der Grundstückserlös reduziert.

Darüber hinaus würde ein Neubau an gleicher Stelle für mindestens 8 Monate eine  provisorische Unterbringung von 70 Kindern an einem anderen Standort bedeuten. Hierdurch würden zusätzliche Kosten in sechsstelliger Höhe entstehen.

 

2.2.  an einem Alternativstandort

 

In Zusammenhang mit der Realisierung der geplanten Wohnbebauung am Jungfernbruch bietet sich als alternativer Standort für den Neubau einer Kindertageseinrichtung die Wiese an der Twittingstraße, östlich der Friedrich-Harkort-Schule an. Das Grundstück ist im städtischen Besitz. Auch hier würden Neubaukosten in Höhe von ca. 1 Million Euro entstehen. Vorteil wäre, dass die entstehenden Freiflächen am jetzigen Standort insgesamt vermarktet werden könnten.

 

3.      Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich- Harkort- Schule

 

Eine Untersuchung des Schulgebäudes durch die Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass beide Einrichtungen, eine zweizügige Grundschule und eine dreigruppige Kindertageseinrichtung, flächenmäßig unterzubringen sind. Die Finanzkalkulation für diese Maßnahmen beläuft sich ebenfalls auf ca. 1 Million Euro. Aktuell besteht an den Grundschulen Spielbrink und Friedrich- Harkort ein Raumüberhang von ca. jeweils einem Zug. Zur Anpassung der Schulgebäudeflächen an die demografische Entwicklung ist die Integration einer Kindertagesstätte eine geeignete Vorgehensweise, die möglicher Weise modellhaft sein kann. Eine Zusammenlegung der Grundschulen Spielbrink und Friedrich Harkort ist dann nicht mehr möglich. Die Umbaukosten abzüglich des Investitionszuschusses des Landes für die U- 3 Betreuungsplätze (288.000 €) sollen aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden. Eine detaillierte Kostenkalkulation kann erst bei endgültiger Abstimmung über die konkreten Veränderungen bezüglich des Raumprogramms in der Schule  erfolgen. 

 

Folgekosten: Im Hinblick auf den Gebäudeunterhaltungsaufwand und die sonstigen Betriebskosten sind durch die Zusammenlegung der Schule und Kindertageseinrichtung in einem Gebäude, bei gleichzeitiger Aufgabe eines sanierungsunfähigen Gebäudes, keine höheren Folgekosten zu erwarten.

Durch den notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren entstehen zusätzliche Personalfolgekosten.

 

Das Grundstück, auf dem sich jetzt die Kindertageseinrichtung befindet, könnte gemeinsam mit dem bestehenden Bolzplatz und dem dazwischen befindlichen Grüngürtel für eine Wohnbebauung freigegeben werden. Da das bestehende Planungsrecht derzeit einem solchen Vorhaben entgegensteht, muss für diesen Bereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens dürfte zwei Jahre in Anspruch nehmen, was ungefähr der verbleibenden Restnutzungsdauer des Kindergartens entspricht.

 

Bei Abwägung aller Rahmenbedingungen der dargestellten Optionen beabsichtigt die Verwaltung die Verlagerung der Kindertageseinrichtung in die Grundschule mit eindeutiger Priorität. Die Verwaltung hat zur Fristwahrung vorsorglich einen entsprechenden Zuschussantrag auf Investitionsmittel für den U- 3 Ausbau beim Land gestellt. Am 20.12.2010 fand mit dem Lehrerkollegium, Elternvertretern, der GWH, einer Vertreterin der BV Haspe, dem Schulverwaltungsamt und dem Fachbereich Jugend & Soziales ein Gespräch zu der Planungsabsicht, die KiTa Jungfernbruch in die Friedrich -Harkort-Grundschule  zu integrieren, statt. Dabei wurden zahlreiche  Bedenken vorgetragen und erörtert. Es wurde vereinbart, dass die Schule ihre Kritik und Bedenken  gebündelt bis zum 15.1.2011 zusammenfasst (Anlage) und das Schulverwaltungsamt und die GWH diese anschließend prüfen.

Die Schule ist zu dem beabsichtigten Vorhaben des Schulträgers zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt über die Schulkonferenz in Form einer  Anhörung. Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist für ca. März 2011 vorgesehen.  Das Votum der Schulkonferenz ist für den Schulträger nicht bindend.

 

Über das Ergebnis  der Prüfung und Erörterung der Bedenken und Anregungen der Schulgemeinde und das Votum der Schulkonferenz wird die Verwaltung zeitnah informieren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Konkrete finanzielle und personelle Auswirkungen können erst bei Abschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß Schulgesetz  dargestellt werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.01.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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01.02.2011 - Schulausschuss - vertagt

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12.04.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen